
Mit einem bisschen guten Willen vom Chef lässt sich auch in diesen Zeiten mehr aus dem Gehalt machen. Der Trick sind Leistungen, die dem Mitarbeiter entweder steuerfrei gewährt oder pauschal versteuert werden. Die Kanzlei Ecovis hat dazu eine empfehlenswerte Übersicht ins Netz gestellt.
Ein Überblick:
Die Firma kann dem Mitarbeiter unentgeltlich Arbeitsmittel wie ein Notebook überlassen oder ihm eine Aufwandsentschädigung für nebenberufliche Tätigkeiten für gemeinnützige Vereine oder anderes soziales Engagement überweisen – bis zu 2.100 Euro im Jahr.
Quelle: dapdPersonal- und Belegschaftsrabatte
Für Waren und Dienstleistungen dürfen Arbeitgeber ihren Angestellten Rabatte von jährlich bis zu 1.080 Euro gewähren. Wer beispielsweise in einem Modegeschäft oder einem Supermarkt arbeitet, darf Rabatte von bis zu 1.080 Euro einstreichen ohne darauf Steuern oder Sozialabgaben zahlen zu müssen.
Quelle: dpaBenzin- und Warengutscheine
Zu den am häufigsten verhandelten Sachleistungen zählen Tankgutscheine. Pro Monat können Arbeitnehmer Sachleistungen im Wert von bis zu 44 Euro steuer- und sozialabgabenfrei einstreichen. Dazu zählen auch Warengutscheine und Jobtickets.
Quelle: dpaFahrtkostenzuschuss
Für den Arbeitsweg oder Heimfahrten bei doppelter Haushaltsführung kann der Arbeitgeber seinen Angestellten einen Fahrtkostenzuschuss zahlen. Dieser ist sozialabgabenfrei, der Arbeitgeber muss jedoch mit 15 Prozent pauschal versteuern.
Quelle: dpaEssensgutscheine und Restaurantschecks
Gibt es keine Kantine, können Firmen zudem die Verpflegung ihrer Mitarbeiter sponsern. Einen Zuschuss von 2,87 Euro (für 2012; 2,83 Euro für 2011) zu einer Mahlzeit müssen Arbeitnehmer entweder voll selbst versteuern oder der Arbeitgeber zahlt dafür pauschal 25 Prozent Steuern. Der Betrag zwischen 2,87 und 5,97 Euro - also 3,10 Euro - sind jedoch steuer- und sozialabgabenfrei. Für alle Zuschüsse ab 5,98 müssen dann Steuern und Abgaben dann wieder voller Höhe gezahlt werden.
Quelle: dpaMöglich ist auch, die Firma 44 Euro für den Strom oder Warenkäufe jeder Art zahlen zu lassen.
Quelle: dapdComputer inklusive Peripheriegeräte, Software, Fax, Internet und Handy
Bekommt ein Arbeitnehmer technische Geräte wie Computer und Handy vom Arbeitgeber nur geliehen, muss er dafür keine Steuern und Sozialabgaben zahlen. Werden die Geräte jedoch verschenkt, kann der Arbeitgeber die Geräte pauschal mit 25 Prozent versteuern, auch Sozialabgaben werden dann nicht fällig. Der Arbeitgeber könnte den geldwerten Vorteil jedoch auch dem normalen Lohnabzug unterwerfen.
Quelle: dpaArbeitgeberdarlehen
„Kostenerstattungen und Sonderzahlungen sind für Arbeitgeber ebenso interessant wie für die Belegschaft“, sagt Erich Nöll, Geschäftsführer des Bundesverbands der Lohnsteuerhilfevereine (BDL). „Beide können dadurch kräftig Lohnkosten einsparen, denn auf die gewährten Vorteile fallen häufig weder Steuern noch Sozialabgaben an.“ Chefs dürfen ihren Angestellten beispielsweise Darlehen von bis zu 2.600 Euro pro Jahr gewähren, ohne dass der Angestellte dafür Steuern und Sozialabgaben zahlen muss. Ist das Darlehen höher, muss die Differenz zwischen dem marktüblichen und dem gezahlten Effektivzins versteuert werden. Von dem marktüblichen Effektivzins werden bei der Berechnung jedoch noch vier Prozent abgezogen. Mitarbeiter von Banken können denn Personalrabattfreibetrag von 1.080 Euro nutzen.
Quelle: picture-allianceMonatlich 21 Euro sind drin, wenn der Mitarbeiter für die Firma Reklame fährt und sich einen Werbeaufkleber ans Auto klebt.
Quelle: dpaJe nach Familiensituation ist auch eine „Erholungsbeihilfe“ von über 300 Euro im Jahr möglich - zusätzlich zum Urlaubsgeld.
Quelle: dpaKindergartenzuschüsse
Wer Kinder hat, die noch nicht schulpflichtig sind, kann vom Arbeitgeber Zuschüsse für ihre Betreuung bekommen. Solche Zuschüsse für die Betreuung in Kindergärten und –krippen sind steuer- und sozialabgabenfrei. „Wer die Übernahme des Kindergartenbeitrags durch den Arbeitgeber als Ersatz für eine Lohnerhöhung akzeptiert, muss jedoch beachten, dass der Zuschuss mit der Einschulung des Kindes wegfällt“, gibt Erich Nöll zu bedenken.
Personal- und Belegschaftsrabatte
Für Waren und Dienstleistungen dürfen Arbeitgeber ihren Angestellten Rabatte von jährlich bis zu 1.080 Euro gewähren. Wer beispielsweise in einem Modegeschäft oder einem Supermarkt arbeitet, darf Rabatte von bis zu 1.080 Euro einstreichen ohne darauf Steuern oder Sozialabgaben zahlen zu müssen.
Als Beihilfe in Notfällen sind 600 Euro möglich, Bonusmeilen vom Fliegen dürfen nach Absprache privat genutzt werden, Zuschüsse zur doppelten Haushaltsführung gewährt werden.
Die Gesundheit eines Arbeitnehmers lässt sich mit bis zu 500 Euro im Jahr fördern, Kindergartenbeiträge können steuerfrei sowohl für betriebliche als auch außerbetriebliche Einrichtungen ausbezahlt werden.
Die Firma kann kostenlos einen Steuerberater zur Verfügung stellen oder zinsgünstige Kredite gewähren.
Dazu kommt eine lange Liste von steuerpflichtigen Leistungen, die 2012 pauschal statt individuell versteuert werden – was meist günstiger ist.
Dazu gehören: Direktversicherung, Erholungsbeihilfen, Fahrten zur Arbeitsstelle, Kundenbindungsprogramme, Mahlzeiten, Computer oder Versicherungen.













