Knapp 70 Prozent der Verfahren zwischen Unternehmen und gekündigtem Arbeitnehmer enden durch einen Vergleich vor Gericht. Während insgesamt nur 46 Prozent der Gekündigten eine Abfindung erhalten, sind es bei denen, die vor Gericht gehen, rund 60 Prozent.
Knapp 30 Prozent der Verfahren enden durch einen außergerichtlichen Vergleich: Davon erhalten zwei Drittel der Gekündigten keine Abfindung (also 20 Prozent) und 80 Prozent bekommen eine (das sind 24 Prozent aller Gekündigten).
Der verschwindende Rest – weniger als fünf Prozent – endet durch ein gerichtliches Urteil oder weil eine Partei einseitig nachgibt und die Klage zurücknimmt. Das Fazit von Arbeitsrechtler Kursawe: "Der Gang vor Gericht lohnt sich für gekündigte Arbeitnehmer auf jeden Fall."
Interessant sind vor allem die außergerichtlichen Vergleiche: Hier fallen die Abfindungszahlungen entweder sehr hoch aus - über ein Jahresgehalt, manchmal sogar weit darüber – oder aber sehr gering (ein Monatsgehalt oder sogar 0 Euro Abfindung).
Montag ist der typische Kündigungstag
Über 30 Prozent aller Kündigungen von Arbeitgebern werden an Montagen ausgesprochen, gefolgt von Mittwoch mit knapp 30 Prozent, Donnerstag mit 15 Prozent, Freitag mit über 10 Prozent sowie Dienstag und Samstag mit knapp über fünf Prozent.
Hinter der Montagskündigung mag einerseits der Wunsch stehen, dem Betroffenen das Wochenende nicht kaputt zu machen. Dazu kommt aber, so Kursawe, auch ein taktischer Hintergrund. Die vor Kündigungen notwendigen Betriebsratsanhörungen können nämlich auch übers Wochenende erfolgen.
Das hat den Effekt, dass sich der Betriebsrat nicht während der Arbeitszeit damit beschäftigen kann, sondern noch schnell eine Freitagabend-Sitzung oder gar eine Wochenend-Sitzung einberufen muss – und sich so in der Regel weniger intensiv mit der Kündigung auseinandersetzt.