Ein Auszubildender bezeichnete seinen Arbeitgeber auf Facebook als "menschenschinder & ausbeuter". Die Ausbildung beschrieb er als "daemliche scheisse fuer mindeslohn - 20 % erledigen". Das Landesarbeitsgericht Hamm erklärte die Kündigung für rechtens (AZ: 3 SA 644/12).

Einige der Fälle sind verständlich - aber bei einigen wird deutlich, dass Angestellte nach Ansicht des Chefs keine eigene Meinung und vor allem keinen graden Rücken haben sollen...