Personal- und Belegschaftsrabatte
Für Waren und Dienstleistungen dürfen Arbeitgeber ihren Angestellten Rabatte von jährlich bis zu 1.080 Euro gewähren. Wer beispielsweise in einem Modegeschäft oder einem Supermarkt arbeitet, darf Rabatte von bis zu 1.080 Euro einstreichen ohne darauf Steuern oder Sozialabgaben zahlen zu müssen.