Bild: FotoliaFrauen verdienen noch immer weniger als Männer - das ist keine Überraschung. Je nach Branche unterscheiden sich die Diskrepanzen aber enorm. Während in manchen Berufssparten die Gehaltsspanne 30 Prozent beträgt, sind es in einer Branche nur noch vier Prozent unterschied. Insgesamt verdienten Frauen 2010 durchschnittlich 22 Prozent weniger als ihre männlichen Kollegen.
Quelle: Statistisches Bundesamt
Bild: dpaTechniker und gleichrangige nichttechnische Berufe
Die größten Unterschiede zwischen Frauen und Männern bestehen immer noch bei Techniker-Berufen und gleichrangigen Jobs. Wer hier als Frau seine Berufung gefunden hat, muss mit einem 30 Prozent geringeren Einkommen rechnen als der männliche Kollege mit der gleichen Ausbildung.
Bild: FotoliaFührungskräfte
Genauso benachteiligt sind Frauen in Führungspositionen. Auch hier liegt die Gehaltsdiskrepanz bei 30 Prozent und damit deutlich über dem Durchschnitt.
Bild: dapdAkademische Berufe
Wer als Frau einen akademischen Beruf ergreift, steht etwas besser da - aber nicht viel. Akademikerinnen müssen aktuell noch damit leben, dass der männliche Kollege am benachbarten Schreibtisch 28 Prozent mehr verdient.
Bild: dpa/dpawebHandwerks- und verwandte Berufe
Bei Schreiner, Bäcker, Friseur und Co. sieht es etwas besser aus, auch wenn die Gehaltsspanne ebenfalls noch groß ist: Frauen in Handwerksberufen bekommen durchschnittlich 25 Prozent weniger als der Kollege - immer noch ein stärkerer Gehaltsunterschied als im gesamtdeutschen Durchschnitt.
Bild: dpa/dpawebBediener von Anlagen und Maschinen und Montageberufe
Knapp unter dem Durchschnitt liegt der Gehaltsunterschied zwischen Männern und Frauen, die etwa Maschinen bedienen oder als Monteure arbeiten: 19 Prozent verdient ein männlicher Mitarbeiter hier mehr als ein Weiblicher.
Bild: APFachkräfte in Land- und Forstwirtschaft und Fischerei
Einen Sprung nach unten gibt es bei der Gehaltsspanne in der Land- und Forstwirtschaft. Wer sich in diesem Bereich ausbilden lässt oder wen es aufs Meer zieht, der verdient als Frau verhältnismäßig besser - bzw. ähnlich viel wie der männliche Kollege: Der Unterschied liegt hier bei 13 Prozent - zwar deutlich weniger als etwa bei den Akademikern, aber immer noch deutlich.
Bild: dpaHilfsarbeitskräfte
Gleiches gilt für Arbeitskräfte ohne branchenspezifische Berufsausbildung: Auch hier haben Frauen durchschnittlich 13 Prozent weniger in der Lohntüte als Männer.
Bild: obsDienstleistungsberufe und Verkäufer
Kaum geringer ist der Unterschied bei Servicekräften, Verkäufern und Co.: Frauen müssen sich mit einem durchschnittlich 12 Prozent geringeren Einkommen begnügen.
Bild: FotoliaBürokräfte und verwandte Berufe
Das beste Gehaltsniveau für Frauen findet sich bei den Bürojobs und ähnlichen Berufen. Hier beträgt der Gehaltsunterschied zu den männlichen Kollegen nur noch 4 Prozent - 18 Prozent unter der durchschnittlichen Diskrepanz.
Frauen verdienen noch immer weniger als Männer - das ist keine Überraschung. Je nach Branche unterscheiden sich die Diskrepanzen aber enorm. Während in manchen Berufssparten die Gehaltsspanne 30 Prozent beträgt, sind es in einer Branche nur noch vier Prozent unterschied. Insgesamt verdienten Frauen 2010 durchschnittlich 22 Prozent weniger als ihre männlichen Kollegen.
Quelle: Statistisches Bundesamt
Immer mehr Arbeitnehmer in Deutschland verdienen sich neben ihrer Hauptbeschäftigung noch etwas hinzu. 2011 habe jeder elfte Beschäftigte zusätzlich zu seiner regulären Arbeit noch einen Minijob ausgeübt, bestätigt die Bundesagentur für Arbeit (BA) einen Bericht der „Saarbrücker Zeitung“. Bis zu einem Monatsverdienst von 400 Euro sind solche Tätigkeiten für Arbeitnehmer steuer- und abgabenfrei.
Seit dem Jahr 2003 hat sich damit die Zahl der Zweitjobs mehr als verdoppelt. Hatte der Anteil der Nebenjobber unter den sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung im Juni 2003 mit 1,157 Millionen lediglich bei 4,3 Prozent gelegen, seien es im Juni 2011 bereits 2,5 Millionen oder 8,8 Prozent gewesen. Die Bundesagentur führt diese Entwicklung vor allem darauf zurück, dass seit dem Jahr 2003 Minijobs auch zusätzlich zu einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung ausgeübt werden dürfen. „Seitdem nehmen die Zahlen zu“, sagte eine BA-Sprecherin.
Aus der Bertelsmann-Stiftung kommt zur gleichen Zeit grundsätzliche Kritik am Konzept des Minijobs. Sie verschärften, so behaupten die Autoren einer Bertelsmann-Studie den Fachkräftemangel und die ungleiche Verteilung von Einkommen. Die Möglichkeit eines steuerfreien Nebenverdienstes sei im Effekt „eine hohe Hürde für den substanziellen Wiedereinstieg von Müttern ins Erwerbsleben dar“, heißt es in der 70-seitigen Expertise.
Für Hunderttausende Frauen lohne sich ein größeres berufliches Engagement nicht, wenn sie mit relativ geringem Einsatz steuerfrei 400 Euro verdienen könnten. Zumal bei Ehepaaren, von denen einer nur einen Minijob macht, der volle Vorteil des Ehegattensplittings greift. Jeder Mehrverdienst der Partnerin über die 400-Euro-Grenze hinaus führe über den sinkenden Splittingvorteil zu einem überproportionalen Anstieg der Steuerlast. Daher bevorzugten auch viele gut ausgebildete Frauen einen Minijob vor einer regulären versicherungspflichtigen Beschäftigung. Laut Studie lebt fast ein Drittel der rund sieben Millionen sogenannten Minijober, die zum Großteil über eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügten, mit einem vollzeitbeschäftigten Ehepartner zusammen. Die Pläne der Bundesregierung zur Anhebung der Minijob-Verdienstgrenze von 400 auf 450 Euro seien vor diesem Hintergrund eine „vertane Chance“, warnte der Arbeitsmarktforscher und Mitautor Eric Thode im „Handelsblatt“.
Die Bertelsmann-Autoren versprechen sich von einer Reform bei Minijobs und beim Ehegattensplitting 60.000 neue Vollzeit-Arbeitsplätze – vor allem für Frauen – und neun Milliarden zusätzliches Steueraufkommen. Sie schlagen vor: Erstens soll Minijob in der heutigen Form abgeschafft und stattdessen eine gleichmäßige Abgabenprogression im Verdienstbereich bis 800 Euro eingeführt werden. Derzeit muss bis zur Grenze von 400 Euro allein der Arbeitgeber Abgaben von rund 30 Prozent zahlen, ab 401 Euro fallen auch Arbeitnehmerbeiträge an. Zweitens soll das Steuersplitting durch Einführung eines Höchstbetrags für das übertragbare Einkommen begrenzt werden.






















