Mit Lohnausgleich Über 60-Jährige sollen nur noch drei Tage arbeiten

Weniger Arbeiten im Alter? Die Gewerkschaft IG BCE unternimmt vor der nächsten Tarifrunde einen Vorstoß. Sie will eine Drei- oder Vier-Tage-Woche für Beschäftigte ab 60 Jahren - mit Lohnausgleich.

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So klappt es mit dem Teilzeitjob
Gesetzliche RahmenbedingungenIn einem Unternehmen mit 15 oder mehr Mitarbeitern haben Arbeitnehmer, die länger als sechs Monate angestellt sind,  prinzipiell einen Anspruch auf die Reduktion ihrer Arbeitszeit. So sagt es das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG). Ziel dieses Gesetzes ist explizit eine Förderung der Arbeit in Teilzeit. Quelle: Fotolia
AntragDen schriftlichen Antrag auf Verringerung der Arbeitszeit muss ein Arbeitnehmer stellen,  drei Monate, bevor er mit der Teilzeitarbeit beginnen möchte. Dabei sollte er bereits einen Vorschlag zur Verteilung der Arbeitszeit machen. Der Arbeitgeber ist aufgefordert, sich mit dem Arbeitnehmer auf eine für beide Seiten zufrieden stellende Lösung zu einigen. Ist ein Kompromiss nicht zu realisieren, muss der Arbeitgeber den Antrag des Arbeitnehmers schriftlich ablehnen. Die Frist dafür endet einen Monat vor dem gewünschten Beginn der Teilzeit. Versäumt der Arbeitgeber diesen Termin, gilt der Vorschlag des Arbeitnehmers als festgelegt. Quelle: Fotolia
AusnahmeArbeitgebern schreibt das Gesetz vor, dem Wunsch nach Verringerung der Arbeitszeit zuzustimmen, sofern nicht betriebliche Gründe dagegen sprechen. Ein solcher Grund, dem Antrag auf Teilzeit zu widersprechen, liegt vor, wenn die Verringerung der Arbeitszeit die Organisation, den Arbeitsablauf oder die Sicherheit im Betrieb wesentlich beeinträchtigt. Außerdem dürfen dem Arbeitgeber keine unverhältnismäßigen Kosten entstehen. Quelle: Fotolia
GleichberechtigungEin teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer darf wegen der Teilzeitarbeit nicht schlechter behandelt werden als ein vergleichbarer vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber hat dafür Sorge zu tragen, dass auch Teilzeitbeschäftigte an Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmen können. Quelle: Fotolia
EinbußenGehalt sowie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld bemessen sich an der verkürzten Arbeitszeit. Gleiches gilt für Urlaubstage. Außerdem sollten Arbeitnehmer sich darüber im Klaren sein, dass sie aufgrund des geringeren Einkommens auch geringere Rentenansprüche erwerben. Quelle: Fotolia
Zurück in die VollzeitEin festgeschriebenes Rückkehrrecht für Teilzeitbeschäftigte in eine Vollzeitbeschäftigung gibt es nicht. Allerdings müssen Mitarbeiter, die diesen Wunsch äußern, bei der Besetzung einer neuen Stelle bei gleicher Qualifikation bevorzugt werden. Außerdem besteht die Möglichkeit, die Teilzeitarbeit von vorneherein zeitlich zu befristen. Quelle: Fotolia
Zwei TeilzeitstellenGrundsätzlich dürfen Arbeitnehmer für zwei Arbeitgeber in Teilzeit arbeiten. Der Zweitverdienst sollte den jeweiligen Arbeitgebern allerdings angegeben werden. Verboten sind allerdings Zweitjobs bei der Konkurrenz: Sie können den Arbeitgeber zur Abmahnung, fristlosen Kündigung oder sogar Schadenersatzansprüchen berechtigen. Quelle: Fotolia

Die Chemie-Gewerkschaft IG BCE will in der kommenden Tarifrunde eine kürzere Wochenarbeitszeit für Beschäftigte ab 60 Jahren fordern. „Ab 60 Jahren sollen künftig auch eine Drei- oder eine Vier-Tage-Woche möglich sein“, sagte IG- BCE-Vorstand Peter Hausmann der in Düsseldorf erscheinenden „Rheinischen Post“ (Mittwochausgabe). „Es geht darum, die Belastungen zu verringern, dann können die Beschäftigten auch länger in den Betrieben gehalten werden.“ Die Tarifkommission der Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE) hat am Dienstag eine solche Forderung beraten, über die im Rahmen der Tarifrunde 2015 verhandelt werden soll. Die Beschäftigten sollen von der Rentenkasse eine Teilrente und vom Betrieb einen Lohnausgleich erhalten: „Wir wollen einen Lohnausgleich, damit Arbeit für die Beschäftigten attraktiv bleibt. Hilfreich wäre es, wenn der Gesetzgeber eine Teilrente ab 60 möglich machen würde“, sagte Hausmann.

Das Thema Arbeitszeit soll auch in der kommenden Tarifrunde der Metall- und Elektroindustrie eine Rolle spielen. Die IG Metall hatte angekündigt, bei der zum Jahreswechsel anstehenden Metall-Tarifrunde neben höheren Löhnen auch neue Arbeitszeitmodelle durchzusetzen. Die Gewerkschaft will für möglichst viele Beschäftigtengruppen tarifvertragliche Arbeitszeitverkürzungen mit möglichst hohem Lohnausgleich herausholen.

Die sieben größten Ängste der Deutschen

Auch in der SPD gibt es Überlegungen, wie ältere Arbeitnehmer künftig ihre Arbeitszeit reduzieren und als Ausgleich schon mit 60 Jahren eine Teilrente in Anspruch nehmen können. „„Wir wollen, dass jeder früher aufhören, aber auch länger arbeiten kann - abhängig von der Situation am Arbeitsplatz und der individuellen Leistungsfähigkeit“, hatte die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Carola Reimann im August der „Berliner Zeitung“ gesagt. Die Sozialdemokraten planen eine sogenannte Flexi-Rente. Dazu solle es möglich sein, ab dem 60. Lebensjahr 30, 40, 50, 60 oder 70 Prozent Rente in Anspruch zu nehmen.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hatte bereits im Juni einen flexiblen Übergang in die Rente schon ab 60 Jahren gefordert. Sein Vorstoß, die Altersgrenze für die Teilrente von 63 auf 60 Jahren zu senken, stieß aber auf massiven Widerstand, Union und Arbeitgeber lehnten den Vorstoß strikt ab. Die Möglichkeit, weniger zu arbeiten und mit Abschlägen früher Rente zu kassieren, gibt es bereits seit 1992. Die bisherige Regelung für eine solche Teilrente gilt aber als kompliziert und unflexibel. Union und SPD sind dabei, mit dem Arbeitsministerium und den Tarifpartnern Regelungen für einen flexibleren Ausstieg aus dem Beruf zu erarbeiten.

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