Musterrechnung Erst rechnen, dann handeln

Einnahmen und Ausgaben eines Freiberuflers und eines Angestellten im Vergleich.

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Euro-Banknoten stecken in einer Geldbörse Quelle: dapd

Sie wollen sich endlich aus den Fesseln der Festanstellung befreien? Lieber Ihrem eigenen Projekt nacheifern? Dann wagen Sie den Schritt – aber nicht, ohne Ihren Taschenrechner. Denn so verlockend die Vorstellung der Freiberuflichkeit auch sein mag, so schwierig ist es, als Einzelkämpfer zu reüssieren. Bevor Sie also kündigen, sollten Sie eine Kosten-Nutzen-Analyse anfertigen – und sich dabei nicht ausschließlich von den Chancen der Selbstständigkeit blenden lassen, sondern nüchtern kalkulieren und alle Posten im Auge behalten, die wir in unserer Musterrechnung aufgeführt haben:

So viel Umsatz muss ein Freiberufler machen, um am Jahresende das gleiche Nettogehalt wie ein Angestellter zu haben

Nehmen wir an, Sie sind ledig, Single, haben keine Kinder und verdienen als Festangestellter 50 000 Euro netto im Jahr. Das macht – soweit Sie nicht kirchensteuerpflichtig sind – brutto eine Summe von etwa 89 000 Euro jährlich. Wie hoch ist also der Umsatz, den Sie als Freiberufler erzielen müssen, um mindestens genauso viel zu verdienen wie als angestellter Arbeitnehmer?

Zunächst einmal müssen Sie als Selbstständiger mehr Geld in die Sozialversicherung einzahlen, falls Sie weiterhin freiwillig in die gesetzlichen Kassen einzahlen. Als Angestellter mit 50 000 Euro netto waren das bisher etwa 12 000 Euro jährlich. Als Freiberufler zahlen Sie jedoch mehr als 22 000 Euro, der Anteil des Arbeitgebers fällt weg. Bei der Rentenversicherung liegt er mit 9,45 Prozent Lohnanteil so hoch wie der Anteil des Arbeitnehmers, in die Krankenversicherung zahlt dieser mit 8,2 Prozent etwas mehr als der Arbeitgeber (7,3 Prozent).

Damit braucht ein Selbstständiger also einen zu versteuernden Gewinn von etwa 125 000 Euro, um genauso viel netto zu haben wie ein Angestellter mit einem Bruttolohn von knapp 90 000 Euro. Auch, weil absolut gesehen mehr Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag fällig werden – macht in unserem Beispiel einen Unterschied von gut 8000 Euro.

Nicht zu vergessen: Kosten, die ein Angestellter nicht hat. Etwa für ein Büro, für das wir zehn Euro Kaltmiete pro Quadratmeter angesetzt haben. Inklusive Kosten für Wasser, Strom und Heizung müssen Sie für ein 15-Quadratmeter-Büro also mit 250 Euro Warmmiete rechnen.

Hinzu kommen Ausgaben für Auto und Geschäftsreisen, schnelles Internet im Büro und eine Smartphone-Flatrate für unterwegs, das Betreiben einer Web-Site und Weiterbildungen. In unserem Beispiel ist das eine Summe von mehr als 23 000 Euro, die Sie allerdings auch steuerlich geltend machen können – wohingegen der Angestellte nur eine Pauschale von 1000 Euro absetzt.

Nicht zu vergessen: Wer sich gerade erst einen Namen macht, dem werden die Kunden nicht gleich die Tür einrennen. Planen Sie also ein finanzielles Polster ein, falls es mal eine Zeit lang nicht so gut läuft.

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