Recht auf Bildungsurlaub Spanisch-Kurs statt Büro-Frust

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Regionale Unterschiede

Was muss ich bei der Anerkennung beachten?

Nicht in allen Bundesländern sind alle Kurse anerkannt. Was in Hamburg ein anerkannter Träger ist, muss in Rheinland-Pfalz noch lange nicht gelten. Außerdem gibt es mitunter geographische Einschränkungen: So darf ein Bildungsurlauber aus Nordrhein-Westfalen nur an Weiterbildungen teilnehmen, die maximal 500 Kilometer von der Landesgrenze entfernt stattfinden. Wer in Düsseldorf wohnt, kann sein Spanisch also nicht in Madrid aufpolieren, ein Kurs in Berlin wäre dagegen durchaus drin. Eine gute Übersicht über mögliche Kurse finden Sie auf den Seiten des DGB-Bildungswerks.

Und: Für die Beantragung des Bildungsurlaubs ist immer der Arbeitsort und nicht der Wohnort entscheidend. Wer in Koblenz wohnt, aber in Bonn arbeitet, für den gelten die Bedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen.

Das müssen Chefs ihren Mitarbeitern ermöglichen
Chef und Mitarbeiterin Quelle: imago images
Arbeitnehmerin mit Büchern Quelle: Fotolia
Gespräch Quelle: Fotolia
Angestellter in Handschellen Quelle: Fotolia
Unterschrift Quelle: Fotolia
Überforderter Mitarbeiter Quelle: Fotolia
Angestellte als Marionetten Quelle: Fotolia

Wie viele freie Tage stehen mir zu?

In der Regel sind es fünf Tage pro Jahr. Im Saarland sind es sechs, allerdings muss hier der Arbeitgeber das Gehalt nur für drei Tage Bildungsurlaub bezahlen. In manchen Ländern lassen sich auch alle zwei Jahre zehn Tage am Stück nehmen.

Wie funktioniert das mit dem Antrag?

Arbeitnehmer müssen ihren Bildungsurlaub vier bis sechs Wochen vor Beginn des jeweiligen Kurses beim Vorgesetzten beantragen. Geht ein Antrag später ein, kann der Arbeitgeber ihn ablehnen.

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Der Antrag muss schriftlich eingereicht werden und es muss ganz klar sein, dass der gewählte Kurs anerkannt ist. Also nicht: „Hiermit beantrage ich fünf Tage Bildungsurlaub in Spanien“, sondern: „Hiermit beantrage ich die Freistellung im Zeitraum von x bis y, um am Kurs Spanisch im Beruf der Fachhochschule abc teilzunehmen." Musteranträge gibt es beim Kursanbieter oder bei den Gewerkschaften. Und hier wird es kniffelig: Wer Bildungsurlaub machen will, braucht die Unterlagen des Kursanbieters. Also muss er sich für einen Kurs anmelden, noch bevor er den Antrag bei seinem Arbeitgeber einreicht.

Deshalb bietet es sich an, schon vor der Anmeldung und dem formellen schriftlichen Antrag einmal mit Kollegen und Vorgesetzten über das Vorhaben zu sprechen, bevor man den Kurs letztlich doch stornieren muss. Im Zweifelsfall sollte man schon bei der Wahl des Kurses ein Auge auf die Stornierungsbedingungen haben.

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