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15.03.2012

Recht: Die gefährlichsten Fallen im Arbeitsvertrag

Der Arbeitsmarkt springt an, jetzt wird ein Jobwechsel wieder interessant. Besseres Gehalt, mehr Verantwortung und neue Aufgaben locken zum neuen Unternehmen. Beim neuen Arbeitsvertrag drohen aber gefährliche Fallstricke. Welche Klauseln Arbeitnehmer ablehnen sollten und was sie bei Verhandlungen mit dem Chef verlangen können.

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Aufgaben klar definieren Im neuen Arbeitsvertrag sollte die Funktion genau definiert sein. Das gilt vor allem für den Aufgabenbereich, Verantwortungsbereich, Personal-und Budgetverantwortung. "Geschieht dies nicht im Dienstvertrag selbst, so kann auf eine Stellenbeschreibung Bezug genommen werden", sagt Abeln. Im neuen Job können böse Überraschungen drohen, etwa Versetzungen auf andere ungeliebte Positionen, auch im Ausland oder die Beschneidung von Kompetenzen. Mit einer genauen Jobbeschreibung im Vertrag ist die Führungskraft zumindest etwas geschützt, vor willkürlichen Positionsrochaden, die in einigen Unternehmen üblich sind.
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Aufgaben klar definieren

Im neuen Arbeitsvertrag sollte die Funktion genau definiert sein. Das gilt vor allem für den Aufgabenbereich, Verantwortungsbereich, Personal-und Budgetverantwortung. "Geschieht dies nicht im Dienstvertrag selbst, so kann auf eine Stellenbeschreibung Bezug genommen werden", sagt Abeln. Im neuen Job können böse Überraschungen drohen, etwa Versetzungen auf andere ungeliebte Positionen, auch im Ausland oder die Beschneidung von Kompetenzen. Mit einer genauen Jobbeschreibung im Vertrag ist die Führungskraft zumindest etwas geschützt, vor willkürlichen Positionsrochaden, die in einigen Unternehmen üblich sind.

Quelle: Handelsblatt OnlineBild: 3 von 14
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