Rein rechtlich

Kein Anspruch auf dauerhaftes Home Office

Heimarbeitsplätze sind beliebt. Aber können Arbeitgeber ihre Mitarbeiter aus dem Home Office problemlos zurück ins Büro beordern? Arbeitsrechtsexpertin Cornelia Marquardt über die Grenzen des „Heimholens“.

  • Teilen per:
  • Teilen per:
Worauf Sie bei Ihrem Heimarbeitsplatz achten sollten
Regeln schaffen Quelle: Fotolia
Heller Arbeitsplatz – mit eigener Tür Quelle: Fotolia
Funktionierende Technik Quelle: Fotolia
Richtig sitzen Quelle: Fotolia
Nicht zu lange sitzen Quelle: Fotolia
Gutes Klima Quelle: Fotolia

Am Home Office scheiden sich seit jeher die Geister. Die einen fürchten den Kontrollverlust, das Ende von Teamgeist und Kommunikation. Die anderen schätzen die bessere Work-Life-Balance, den Zugewinn an Freiheit und Flexibilität. Nach einer Welle der Auslagerung von Arbeitsplätzen in die Privatwohnungen von Arbeitnehmern sorgen nun zunehmend Meldungen zur geplanten Streichung von Home Office-Arbeitsplätzen, wie zuletzt bei IBM, für Diskussionsstoff.

Arbeitnehmer befürchten den Verlust ihrer zeitlichen und räumlichen Unabhängigkeit und bangen etwa um die künftige Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Arbeitgeber sehen demgegenüber vielfach Vorteile darin, das Team vollständig vor Ort im Büro zu haben. Argumentiert wird insoweit zum Beispiel mit einem Kreativitätsverlust bei Home Office-Mitarbeitern, denen mangels tatsächlicher Teamarbeit die Gelegenheit zu spontanem Austausch und Brainstorming fehle.

Dr. Cornelia Marquardt leitet als Partner die Arbeitsrechtspraxis von Norton Rose Fulbright (www.nortonrosefulbright.com ) für Europa, Asien und den Nahen Osten Quelle: Presse

In Deutschland haben Arbeitgeber aber einige Hürden zu überwinden, wenn sie Mitarbeiter aus dem Home Office zurück in den Betrieb holen möchten. Ob eine Arbeit von zu Hause aus beendet werden kann, hängt vor allem davon ab, wie die Heimarbeit ursprünglich eingeführt wurde.

Rückruf muss konkret begründet werden

Oft liegt dem Home Office eine einzelvertragliche Vereinbarung mit dem betroffenen Arbeitnehmer zugrunde. In diesem Fall richtet sich dessen Auflösung nach den dafür sinnvollerweise bereits zu Beginn der Heimtätigkeit vereinbarten Regelungen. Fehlen solche vertraglichen Grundlagen und wurde das Home Office als Arbeitsort fest vereinbart, ist eine Änderungskündigung erforderlich, um den Mitarbeiter gegen seinen Willen in die Büros des Arbeitgebers zurückzuholen.


Verschieben Sie das rote Symbol, um Ihre Meinung zu platzieren


Das gilt auch im Fall unwirksamer Rückrufklauseln. Darunter fallen insbesondere Vereinbarungen, die dem Arbeitgeber ohne jegliche Beschränkung das Recht einräumen, den Einsatz im Home Office jederzeit zu beenden. Solche Regelungen stellen eine unangemessene Benachteiligung des Arbeitnehmers dar und sind rechtlich nicht durchsetzbar. Für die Wirksamkeit von Rückrufklauseln ist die Wahrung billigen Ermessens entscheidend. Die Interessen des Arbeitnehmers müssen ausreichend berücksichtigt werden, indem zum Beispiel konkrete Gründe für die Ausübung des Rückrufrechts angegeben werden oder eine angemessene Ankündigungsfrist vereinbart wird.

Betriebsrat hat Recht auf Mitsprache

Gerade in größeren Unternehmen werden Home Office-Regelungen zumeist in einer Betriebsvereinbarung mit dem Betriebsrat vereinbart. Diese enthält dann konkrete Vorgaben zur Einrichtung des Heimarbeitsplatzes und regelt auch, ob und unter welchen Voraussetzungen einzelne Mitarbeiter einen Anspruch auf die Erbringung ihrer Arbeitsleistung von zu Hause aus haben. Die Beendigung eines eingerichteten Home Office richtet sich dann ebenfalls nach der jeweiligen Betriebsvereinbarung.

Homeoffice: 10 Regeln für Arbeitnehmer

Bereits seit 1998 enthalten auch einzelne Tarifverträge Regelungen zur Nutzung eines Home Office, oft unter dem Stichwort „(alternierende) Telearbeit“. Vorreiter war seinerzeit die Deutsche Telekom. An die darin enthaltenen Vorgaben müssen sich allerdings nur tarifgebundene Arbeitgeber halten. Zudem sehen Tarifverträge meist keinen Rechtsanspruch einzelner Mitarbeiter auf die Einrichtung oder Beibehaltung eines Home Office vor, sondern räumen den Unternehmen nur die Möglichkeit ein, Heimarbeitsplätze zur Verfügung zu stellen. Der Tarifvertrag sieht aber gleichzeitig das Recht vor, diese mit einer gewissen Ankündigungsfrist auch wieder aufzulösen.

Wichtig ist es, bei der Rückholung von Mitarbeitern aus dem Home Office auf die Beteiligung des Betriebsrats zu achten. Denn der Rückruf von der Heimarbeit kommt in der Regel einer Versetzung gleich. Einem solchen Schritt muss der Betriebsrat grundsätzlich zustimmen.

Hürden sind überwindbar

Die Gewährung von Heimarbeitsplätzen ist also keine Einbahnstraße. Hat der Arbeitgeber entsprechende rechtliche Voraussetzungen geschaffen, kann er seine Mitarbeiter wieder zur Tätigkeit ins Büro holen. Arbeitnehmer sollten sich darauf einstellen, dass die Einrichtung eines Home Office in der Regel ein Privileg auf Zeit ist.

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%