
Vor allem in kleinen und mittelständischen Betrieben kommt es in den ersten Wochen des neuen Jahres vielfach zum immer gleichen Disput: Der Chef ist empört, weil ein von ihm geförderter Mitarbeiter plötzlich kündigt - und verlangt dann Sonderzahlungen wie das Weihnachtsgeld zurück. Oder die Kosten für den Fortbildungskurs aus dem vergangenen Jahr. Muss der Jobwechsler das Geld tatsächlich zurückerstatten? Normalerweise nicht, sagt Klaus-Dieter Franzen vom Verband deutscher Arbeitsrechtsanwälte. Es sei denn, die Rückzahlungspflicht ist rechtlich einwandfrei vereinbart. Dann kann ein Stellenwechsel in den ersten Monaten des neuen Jahres teuer zu stehen kommen.
Tipps für das Kündigungsgespräch
Keine Floskeln
Verwenden Sie keinesfalls Sätze wie: „Es wird schon nicht so schlimm werden!“, „Mach Dir keine Sorgen!“ oder „Das Leben geht doch weiter!“ Floskeln vermitteln dem Gekündigten nur, dass Sie mit seinen Emotionen nicht zurechtkommen. Sie wirken dadurch verunsichert. Ihre möglicherweise gute Absicht Trost zu spenden wird jedenfalls nicht erreicht.
Keine Ausreden
Sagen Sie auch nicht: „Wenn ich hätte wählen können, hätte ich den Müller rausgenommen, nicht Dich!“ oder „Was soll ich denn machen? Ich habe das ja nicht entschieden!“ So vermitteln Sie nur Hilflosigkeit und verdrehen das Geschehen auf eine fast unlautere Art und Weise: Sie zwingen den Anderen, Sie als „Opfer“ mit seinem berechtigten Schmerz zu verschonen. Außerdem müssten Sie damit rechnen, dass der betroffene Mitarbeiter seinen Gefühlen bei den Kollegen freien Lauf lässt.
Emotionen anerkennen
Gehen Sie nicht lax oder fahrlässig mit den Gefühlen Ihrer verbliebenen Mitarbeiter um! Sparen Sie sich scheinbare Aufmunterungen wie „Ihr könnt Euch freuen, Euch betrifft es ja nicht!“ Erkennen Sie stattdessen deren Emotionen an! Es ist für niemanden einfach, wenn Kollegen entlassen werden – die Gefühle bewegen sich von Hilflosigkeit, Scham und schlechtem Gewissen gegenüber den gekündigten Kollegen bis hin zu Sorge und Ärger aufgrund der neuen Mehrarbeit.
Gerüchte vermeiden
Machen Sie grundsätzlich keine Aussagen über anstehende Entlassungen. Falls aber einer Ihrer Mitarbeiter nachfragen sollte, geben Sie ihm kleine Bissen Information. So vermeiden Sie, dass die Gerüchteküche erst richtig brodelt und möglicherweise unter den Mitarbeitern ein Hauen und Stechen beginnt
Die Wahrheit sagen
Bleiben Sie bei der Wahrheit! Geben Sie den Hinterbliebenen keine anderen Begründungen für die Kündigungen als den Gekündigten. Wenn auch nur einer der entlassenen Kollegen über die wahren Hintergründe spricht, haben Sie Ihr Image nachhaltig geschädigt. Das Vertrauen in Sie als Vorgesetzter ist dann verloren. In so einem fall ist es sehr schwer, eine Mannschaft wieder in die Spur zu bringen.
Wer in den kommenden Wochen seiner alten Firma den Rücken kehren will und Ärger um Gratifikationen befürchtet, sollte vor der Kündigung am besten noch einmal in seinen bisherigen Vertrag schauen, wie der Bremer Arbeitsrechtler Franzen rät. Grundsätzlich gilt: Leistungsorientierte Boni und Provisionen etwa für Außendienstler, Fach- oder Führungskräfte, die Teil der Vergütung sind, müssen beim Jobwechsel nicht zurückerstattet werden. Auch ein 13. oder 14. Monatsgehalt darf getrost behalten werden.
Bild: FotoliaPlatz zehn: Der Projektmanager
Laut den Daten der Online-Plattform für Gehaltsvergleiche Personalmarkt.de und des Statistikdienstes Statista verdienten Projektmanager im Schnitt 7323 Euro brutto im Monat. Das reicht für Platz zehn des Gehälterrankings. Allerdings gibt es bei den Gehältern sowohl regionale als auch geschlechtsspezifische Unterschiede: So verdienten Projektmanager im Schnitt 10.400 Euro, Projektmanagerinnen dagegen nur 6358 Euro.
Seit dem Jahr 2011 ist das Gehalt innerhalb dieser Berufsgruppe um 9,9 Prozent gestiegen.
Bild: dpaPlatz neun: Niederlassungsleiter
Auch bei den Chefs von Niederlassungen unterscheidet sich das Gehalt von Frauen und Männern deutlich: Während die Gesamtheit im Schnitt 7486 Euro brutto bekommt, verdienen Männer durchschnittlich 7695 Euro und Frauen 5778 Euro im Monat. Auch regional gibt es große Unterschiede: Während die Niederlassungsleiter im Norden und Osten der Republik 6852 beziehungsweise 6112 Euro Durchschnittsverdienst haben, bekommen die Kollegen in Süd- und Westdeutschland 8024 bzw. 7557 Euro pro Monat. Auch hier ist das Gehalt seit 2011 deutlich gestiegen: 2012 gab es im Schnitt 9,7 Prozent mehr Gehalt.
Bild: FotoliaPlatz acht: Personalleiter
Bei den Personalleitern und Personalleiterinnen gab es im Vergleich 9,8 Prozent mehr Lohn als im Vorjahr. Mit einem durchschnittlichen Bruttoverdienst von 7851 Euro im Monat schafften es die Personaler auf Platz acht des Gehaltsrankings.
Bild: dpa/dpawebPlatz sieben: Oberärzte
Oberärzte landen mit einem durchschnittlichen Monatsgehalt von 8064 Euro auf Platz sieben in der Rangliste. Das Einstiegsgehalt für Oberärzte liegt bei durchschnittlich 5152 Euro, das ermittelte durchschnittliche Höchstgehalt bei 20.431 Euro. Insgesamt konnte sich auch diese Berufsgruppe über ein Gehaltsplus von 9,7 Prozent freuen.
Die Fachärzte, die es nur unter die Top 20 der bestbezahlten Berufe geschafft haben, bekommen dagegen im Schnitt 5690 Euro, je nach Spezialisierung auch mehr oder weniger. So gehören beispielsweise Kinderärzte eher zu den schlechter bezahlten Fachärzten, wogegen Orthopäden mehr verdienen als der Durchschnitt.
Bild: FotoliaPlatz sechs: IT-Leiter
Computerspezialisten sind überall gefragt und werden - je nach Branche - mitunter fürstlich entlohnt. So bekommen IT-Projektleiter in Pharmafirmen im Schnitt 94.400 Euro pro Jahr. Wer dagegen in einem Institut die IT-Abteilung leitet, bekommt im Schnitt nur 56.500 Euro. Arbeitgeberunabhängig verdienen männliche IT-Leiter im Schnitt 8168 Euro im Monat, ihre weiblichen Kollegen sogar 8600 Euro.
Bild: FotoliaPlatz fünf: Marketingleiter
In den Marketingabteilungen verdienen die weiblichen Führungskräfte dagegen wieder deutlich weniger als ihre männlichen Kollegen. So bekam ein Marketingleiter 2012 im Schnitt 8911 Euro pro Monat, eine Marketingleiterin 6885 Euro. Insgesamt verdienten Marketingleiter durchschnittlich 8347 Euro pro Monat. Das ist ein Plus von 13 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.
Bild: FotoliaPlatz vier: Verkaufsleiter
Bei den Verkaufsleitern entsprach der Gehaltsanstieg genau dem Mittelwert aller von Personalmarkt und Statista untersuchten 150 Berufe: 7,1 Prozent mehr Gehalt hatten die Verkaufsleiter im Jahr 2012 auf dem Konto. In Scheinen und Münzen ausgedrückt waren das durchschnittlich 8471 Euro brutto.
Bild: FotoliaPlatz drei: Kaufmännische Leiter
Bei den Kaufmännern und Kauffrauen stieg das Gehalt dagegen weit über Durchschnitt: Die Leiter der kaufmännischen Abteilungen in deutschen Unternehmen bekamen vergangenes Jahr 12,4 Prozent mehr Geld als noch im Jahr 2011. Im Schnitt verdienten sie 9037 Euro.
Bild: FotoliaPlatz zwei: Geschäftsführer
Den größten Gehaltssprung 2012 haben allerdings die Geschäftsführer deutscher Unternehmen eingefahren. Die recht stabile Wirtschaftslage bescherte ihnen ein sattes Plus von 30,5 Prozent und ein durchschnittliches Bruttomonatsgehalt von 12.117 Euro - Gewinnbeteiligungen nicht mit eingerechnet. Allerdings gibt es auch bei den Chefs saftige Verdienstunterschiede zwischen Männern und Frauen. Die Männer verdienen mit 12.692 Euro fast doppelt so viel wie weibliche Chefs mit 6914 Euro.
Bild: APPlatz eins: Chefärzte im Krankenhaus
Doch trotz des dicken Gehaltsplus der Geschäftsführer, die Mediziner bleiben Deutschlands Spitzenverdiener: Chefärzte in Krankenhäusern verdienen durchschnittlich 12.971 Euro brutto im Monat (Männer 13.734 Euro, Frauen 11.460 Euro). Das sind 13 Prozent mehr als im Jahr 2011. Am besten verdienen übrigens Chefärzte in Süddeutschland: Durchschnittlich 14.292 Euro bekommen die bayerischen und baden-württembergischen Mediziner pro Monat.
Platz zehn: Der Projektmanager
Laut den Daten der Online-Plattform für Gehaltsvergleiche Personalmarkt.de und des Statistikdienstes Statista verdienten Projektmanager im Schnitt 7323 Euro brutto im Monat. Das reicht für Platz zehn des Gehälterrankings. Allerdings gibt es bei den Gehältern sowohl regionale als auch geschlechtsspezifische Unterschiede: So verdienten Projektmanager im Schnitt 10.400 Euro, Projektmanagerinnen dagegen nur 6358 Euro.
Seit dem Jahr 2011 ist das Gehalt innerhalb dieser Berufsgruppe um 9,9 Prozent gestiegen.
Nicht jede Klausel ist wasserdicht
Gleiches gilt, wenn der Boss die Arbeitsleistung freiwillig mit Extra-Zuwendungen zum Jahresende honoriert hat. Zum Beispiel, um eine Fachkraft zu halten oder sie für ihre Firmentreue zu belohnen. Prinzipiell muss sich auch in diesen Fällen kein scheidender Mitarbeiter von Geld-zurück-Forderungen ins Bockshorn jagen lassen. Eine gesetzliche Rückzahlungsverpflichtung gibt es nicht. Gezahlt ist gezahlt. Das gilt auch dann, wenn die Firma eine kostspielige Weiterbildung finanzierte und auf Gegenleistung setzte.
Kompliziert kann es werden, wenn der Arbeitgeber auf Rückzahlungsregelungen pocht, die im Arbeitsvertrag, in einer Betriebsvereinbarung oder im Tarifvertrag stehen. Dann sollten Betroffene höllisch aufpassen und die Formulierung für den Kündigungsfall am besten von einem Fachanwalt prüfen lassen, rät Franzen. Denn: Dass entsprechende Vertragsklauseln existieren, heiße noch lange nicht, dass sie auch zulässig sind, gibt der Jurist zu bedenken.
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