Selbstständigkeit Werden Sie doch Investmentprofi

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Kunden richtig beraten

All das können die Geldinstitute gerade in Zeiten der Umstrukturierung nur noch selten leisten. Dass es mit der Beratung in den Geldhäusern ohnehin nicht zum Besten steht, zeigen auch immer wieder andere Untersuchungen wie die von Stiftung Warentest, von 23 Anlagegesprächen in Banken schnitten hier nur drei gut ab.

Die Lücke zwischen der Nachfrage der Anleger und dem Angebot der Banken können clevere Investmentexperten effektiv nutzen. Für selbstständige Vermögensverwalter, Finanzberater, Honorarberater und Fondsvermittler öffnet das aktuelle Marktgeschehen die Tür zu erfolgversprechenden Möglichkeiten jetzt noch ein gutes Stück weiter.

Der Trend weist bereits in diese Richtung: Trotz temporärem Gegenwind ist die Zahl der unabhängigen Finanzprofis seit dem Jahr 2013 von rund 35.000 auf über 41.000 im Herbst 2015 gestiegen.

In der Rückschau lohnt die Unabhängigkeit oft auch finanziell. Gut 80 Prozent unserer Berater legen mit dem Umstieg beim Einkommen zu, bei der Bank lag ihr Verdienst im Schnitt zwischen 60.000 und 100.000 Euro. Klar ist dabei natürlich, dass selbstständige Einkünfte naturgemäß monatlich variieren. Mit dem staatlichen Gründungszuschuss lässt sich die eventuell kippelige Anfangszeit überbrücken. Zu den finanziellen Vorteilen kommt bei vielen das gute Gefühl, endlich Kunden so beraten zu können, wie man es für richtig hält – und nicht wie die Bank es vorgibt.

Wer diesen Weg einschlägt, hat aber als Einzelkämpfer kaum Chancen. Woher bekommt er Produkte, die er anbieten kann? Wie geht er mit Haftungsfragen um? Häufig entscheiden sich Finanzexperten aus diesen Gründen auf dem Weg in die Selbstständigkeit, einem Unternehmen aus mehreren freien Beratern beitreten oder einem Haftungsdach. So ein Haftungsdach erlaubt es auch Direktanlagen zu vermitteln, für die sonst eine teure Zulassung nach § 32 Kreditwesengesetz notwendig wäre.

Die Probleme der FinTech-Branche

Aktuell arbeiten fast 400 Berater in 292 Beratungsunternehmen unter dem Haftungsdach, das wir als Netfonds anbieten. Von ihnen blicken rund 90 Prozent auf eine klassische Bankerlaufbahn zurück. Expertise und Gewissenhaftigkeit der Partner prüfen wir über die Schufa und ein Führungszeugnis, anschließend dann die Berufsqualifikation.

Existenzgründer können mit dem Haftungsdach in ihrer Beratung nicht nur aus über 1,3 Millionen Finanzprodukten schöpfen, sondern erfahren auch breite Unterstützung, etwa beim Erstellen des Businessplans oder in punkto Marketing beim Aufbau eines Corporate Design und einer professionellen Homepage.

Arbeitsvertrag auf Klauseln prüfen

Gerade Finanzberater mit festem Kundenstamm können bei ihrem Start als Unternehmer oft auf ein solides Fundament bauen. Denn nach Auflösung des offiziellen Arbeitsverhältnisses dürfen ehemalige Bankmitarbeiter durchaus Kontakt zu Kunden aufnehmen. Lediglich wenn sie dabei zum Telefonhörer greifen, fällt dies unter das aufsichtsrechtlich verbotene „cold calling“. Grundsätzlich ist es beim Wechsel gang und gäbe, dass sich einige wichtige Kunden anschließen.

Prüfen sollte man allerdings beizeiten, ob etwa Arbeitsvertrag oder Aufhebungsvereinbarung besondere Klauseln zu diesem Punkt enthalten, denn eine Verletzung der Regelungen könnte unter Umständen Schadensersatzforderungen nach sich ziehen. Auch müssen alle Unterlagen beim alten Arbeitgeber verbleiben – egal ob der Weg ins Unternehmertum führt oder in ein anderes Institut.

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