Sexuelle Belästigung Welche Konsequenzen der "Klaps auf den Po" und Co. haben können

Es ist eines der brenzligsten Themen in jedem Betrieb und auch im Arbeitsrecht: Sexuelle Belästigung. Was das juristisch bedeutet und wie Unternehmen damit umgehen.

  • Teilen per:
  • Teilen per:
Quelle: Fotolia

Die Nation debattiert über Sexismus und sexuelle Belästigung. In den Unternehmen ist es aber tatsächlich eine Grauzone. „Die wenigsten deutschen Unternehmen haben eine Policy, die ausdrücklich regelt, was sexuelle Belästigungen sind und wie man damit umzugehen hat“, sagt Arbeitsrechtler Boris Dzida, Partner der internationalen Sozietät Freshfields. Zwar gab es einen Hype um das Anti-Diskriminierungs-Gesetz vor gut sieben Jahren, das solche Übergriffe eigentlich unterbinden soll, aber an das Thema haben sich die wenigsten Personalabteilungen drangetraut – auch wenn sich Dzida sicher ist, dass „funktionierende Personalabteilungen Entgleisungen in der Belegschaft sehr wohl faktisch  unterbinden.

Jobst-Hubertus Bauer ist Honorarprofessor für Arbeitsrecht und Partner in der Sozietät Gleiss Lutz

Kaum jemand weiß vermutlich, dass es unzulässig ist, im Großraumbüro ein Magazin mit einem barbusigen Playmate auf dem Titelbild auf dem Schreibtisch zu deponieren oder einen derartigen Bildschirmschoner auf seinem PC laufen zu lassen. „In britischen oder US-Unternehmen und deren Konzerntöchter in Deutschland gäbe es da kein Vertun, die haben in den allermeisten Fällen solche Firmen-Policys.“

Auch wenn ein Unternehmen eine solche hat, kann das zu eigenen Problemen führen. Wie Wal-Mart 2005 in Deutschland erleben musste. Wie in den USA üblich hatte Wal-Mart einen weltweit gültigen 28-seitigen Verhaltenskodex erarbeitet. Danach musste, wenn ein Vorgesetzter mit einem Mitarbeiter eine Beziehung hat, einer der beiden in eine andere Abteilung versetzt werden.

 

Jan Tibor Lelley ist Arbeitsrechtler bei der Kanzlei Buse Herberer Fromm Quelle: Presse

Doch durch diese Regelung machte das Landesarbeitsgericht Düsseldorf einen Strich: Interne Regelungen über Liebesbeziehungen zwischen ihren Mitarbeitern dürfe hier kein Arbeitgeber erlassen, befanden die Richter. Denn solche Einschränkungen verstießen gegen die in der Verfassung garantierte Menschenwürde und das Persönlichkeitsrecht - und sind deshalb unwirksam. Das, obwohl das Unternehmen damals versicherte, dass diese Maßnahme nur „die Mitarbeiter gezielt gegen eine Einflussnahme, Korruption oder sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz schützen“ sollte.

„Alle großen US-Unternehmen haben solche Codes of Conduct - Anti Sexual Harrassment - und auch deutsche Unternehmen mit amerikanischer Marktpräsenz,“ sagt Arbeitsrechtler Jan Tibor Lelley von der Großkanzlei Buse Heberer Fromm. „Nach deren Kriterien wäre auch ein Brüderle-Fall ein klarer Verstoß.“ Solche Richtlinien gehen in der Regel viel weiter als das deutsche Arbeitsrecht und verbieten schon anzügliche Witze sowie Bemerkungen mit zweideutigem Inhalt. In US-Unternehmen kann schon eine verbale Attacke zur Kündigung führen. Sobald aber ein Kollege oder gar Chef tätlich wird, steht immer die Kündigung an - in den USA wie in Deutschland.

„Auch der einmalige Klaps auf den Po“ sei eine sexuelle Belästigung, sagt Arbeitsrechtler Jobst-Hubertus Bauer von Gleiss Lutz. Das hat das Landesarbeitsgericht Köln in einem urteil festgestellt. Dasselbe gilt, „wenn ein Vorgesetzter am Arbeitsplatz die allgemein übliche minimale körperliche Distanz zu einer Mitarbeiterin regelmäßig nicht wahrt, sondern sie gezielt unnötig und wiederholt anfasst, berührt oder gar sich mit seinem Körper an die Mitarbeiterin herandrängelt“. Auch dieser Fall landete schon vor einem Landesarbeitsgericht in Schleswig-Holstein.

Inhalt
Artikel auf einer Seite lesen
© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%