Sozialforschung Arbeitslosigkeit kann eine Befreiung sein

Nicht für alle ist das Ende des Jobs eine persönliche Katastrophe. Der Sozialwissenschaftler Benedikt Rogge hat das Selbstbild von Arbeitslosen untersucht.

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So wird aus der Arbeitslosigkeit ein Neubeginn
Erstmal zur ArbeitsagenturDen Job zu verlieren, ist zunächst ein Schock. Trotzdem nützt Selbstmitleid in dieser Situation nichts. Deshalb müssen Betroffene so schnell wie möglich aktiv werden. Das beginnt mit dem Gang zur Arbeitsagentur, sobald klar ist, dass die Kündigung ins Haus steht. Dort melden sich Betroffene arbeitssuchend und klären die nötigen Formalitäten. Quelle: dpa
Ziele und Fähigkeiten einschätzenBevor Sie sich auf zu neuen Ufern machen, fragen Sie sich selbst, was Sie können - und was Sie erreichen wollen. Bei der Bestandsaufnahme der eigenen Fähigkeiten kann die Einschätzung von Freunden und Ex-Kollegen helfen. Ziele definieren müssen Sie dagegen selbst. Quelle: Fotolia
Bewerbungsunterlagen aktualisierenGerade wer länger keine Bewerbungen mehr geschrieben hat, sollte sich ein wenig Zeit für seine Unterlagen nehmen. Das heißt, den Lebenslauf zu aktualisieren, Kopien der entsprechenden Arbeitszeugnisse beilegen und ein aktuelles Bewerbungsfoto machen lassen. Quelle: Fotolia
Bewerben übenWenn Sie sich unsicher sind, wie ein Bewerbungsgespräch ablaufen soll: üben Sie die Situation. Informieren Sie sich über ein Unternehmen, das Sie interessiert und üben Sie, sich zu verkaufen. Was bieten Sie, was wollen Sie, was können Sie? Viele Jobcenter bieten außerdem Bewerbungstrainings an. Quelle: Fotolia
Bewerbungen schreibenWenn die Unterlagen auf dem neuesten Stand sind, gilt es, sich für den Job zu bewerben, der zu den eigenen Fähigkeiten und Zielen passt. Vor der schriftlichen Bewerbung braucht niemand Angst zu haben. Wichtig ist, zu erklären, warum man der oder die Richtige für den Job ist und sich interessant zu machen. Wie die perfekte Bewerbung aussehen sollte, erfahren Sie hier. Quelle: Fotolia
Engagieren Sie sichWarten Sie nicht darauf, dass Ihnen der neue Job in den Schoß fällt - werden Sie aktiv. Gehen Sie zu Fachmessen, sprechen Sie Personaler und Headhunter an und schreiben Sie Initiativbewerbungen. Quelle: Fotolia
Nehmen Sie direkten Kontakt aufSie wollten schon immer zu Siemens oder zur Deutschen Bank? Dann schreiben Sie doch die Firmen, die sie interessieren, direkt an. Schicken Sie ein kurzes, persönliches Anschreiben nebst einem Profil von Ihren Fähigkeiten und beruflichen Stationen. Oft ergibt sich etwas, auch wenn keine Stelle ausgeschrieben war. Quelle: Fotolia

Kommunisten und Kapitalisten und das gesamte wirtschaftspolitische Spektrum zwischen diesen Polen eint ein Glaube. Nämlich der, dass das Heil des Menschen in der Arbeit liegt. Die Geschichte dieses Glaubens beginnt mit „ora et labora“ im Mittelalter und spätestens mit Luther, der Arbeit für „köstlich“ hielt, waren diejenigen, die sie für eine Last hielten, ins diskursive Abseits verbannt.

Arbeitslosigkeit gilt infolgedessen als ein individuelles und gesamtgesellschaftliches Unglück, vor dem die Menschen bewahrt werden sollen. Die Sozialforschung sieht Arbeitslose entsprechend einseitig als ausgegrenzte und seelisch kranke Opfer. Und sowohl für Sozialdemokraten alter Schule als auch für liberale Leistung-muss-sich-lohnen-Fetischisten ist die Vorstellung, dass arbeitslos zu werden für manch einen Betroffenen möglicherweise gar nicht so schrecklich sein muss, schlicht unsagbar.

In der Wirklichkeit kommt aber genau das durchaus vor. Angesichts der flächendeckenden Zunahme von Stress und psychischen Belastungen am Arbeitsplatz, wird immer deutlicher, dass auch moderne, vordergründig nicht gesundheitsschädliche Büroarbeit eine Qual sein kann. „Ugly, horrible, uninteresting work“ bleibt seit Oscar Wildes Zeiten traurige Realität für viele Menschen. Manch einer erreicht irgendwann einen Arbeitsüberdruss, der den Verlust des festen Gehalts übersteigt und den Verlust des Jobs als Befreiung erleben lässt.

Betrunken bei Tagung zu stürzen ist ein Arbeitsunfall
Sturz bei Tagung unter Alkoholeinfluss ist ArbeitsunfallWer bei einer beruflichen Tagung zu tief ins Glas schaut und deswegen stürzt, muss dies als Arbeitsunfall anerkannt bekommen. Diese Ansicht vertrat das Sozialgericht Heilbronn. Kläger war ein 58 Jahre alter Betriebsrat eines internationalen Konzerns mit Sitz in der Region Stuttgart. Im April 2010 hatte in einem Hotel eine dreitägige Betriebsräte-Versammlung stattgefunden. Diese dauerte am ersten Abend bis gegen 19.30 Uhr. Mit einem Blutalkoholspiegel von 1,99 Promille stürzte der Kläger in der Nacht im Treppenhaus des Tagungshotels. Er wurde mit Kopf- und Lungenverletzungen bewusstlos in die Notaufnahme gebracht. Danach war er längere Zeit arbeitsunfähig. Die Berufsgenossenschaft lehnte die Anerkennung als Arbeitsunfall ab. Der Kläger argumentierte, es sei bei Tagungen üblich, auch beim abendlichen geselligen Zusammensein unter Kollegen über betriebliche Belange zu sprechen. Das Sozialgericht Heilbronn verpflichtete die Berufsgenossenschaft ETEM (Energie, Textil, Elektro, Medienerzeugnisse) nun, den Sturz auf der Tagung als Arbeitsunfall anzuerkennen. Beim geselligen Beisammensein sei auch Dienstliches besprochen worden. Im Übrigen habe sich der Arbeitsunfall auf dem Rückweg zum Hotelzimmer ereignet. Quelle: dpa
Verfassungsgericht erklärt „Flashmob"-Aktion als zulässig im ArbeitskampfGewerkschaftlich organisierte „Flashmob“-Aktionen während eines Streiks sind grundsätzlich verfassungsgemäß. Das Bundesverfassungsgericht bestätigte mit diesem am 9. April veröffentlichten Beschluss eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG), das solche organisierten blitzartigen Massenaufläufe während eines Streiks im Einzelhandel für generell zulässig erklärt hatte. Die Karlsruher Richter verwarfen damit eine Verfassungsbeschwerde eines Arbeitgeberverbandes gegen das BAG-Urteil( Az: 1 BvR 3185/09). Die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi hatte 2007 während eines Arbeitskampfes zu einer „Flashmob“-Aktion in einer Berliner Supermarktfiliale aufgerufen, in der Streikbrecher arbeiteten. Bei der einstündigen Aktion kamen etwa 40 Personen in die Filiale und verursachten durch den koordinierten Kauf zahlreicher „Cent-Artikel" Warteschlangen an den Kassen. Zudem packten sie Einkaufswagen mit Waren voll und ließen sie im Laden stehen. Quelle: dpa
Jobcenter muss Reise nach Indonesien bezahlenDas Jobcenter in Essen muss einem Hartz-IV-Bezieher eine dreiwöchige Reise nach Indonesien zu seinem Sohn bezahlen. Das Landessozialgericht in Essen hat laut Mitteilung vom 1. April im Sinne eines Vaters entschieden, der seinen zehn Jahre alten Sohn zum Geburtstag in dem südostasiatischen Land besuchen will (Aktenzeichen L 7 AS 2392/13 B ER). Ohne dessen Zustimmung war der Sohn mit der Mutter vor einigen Jahren dorthin gezogen. Das Jobcenter verweigerte dem Vater zunächst die beantragten 2100 Euro für die Reise. Zu Unrecht, wie das Gericht in einem Urteil vom 17. März per Eilverfahren entschied. Weil der familiäre Kontakt für die Entwicklung des Kindes eine wichtige Stütze sei, muss das Jobcenter jetzt die Kosten für Flug, Verpflegung und Unterkunft übernehmen. Damit er sein Umgangsrecht erfolgreich wahrnehmen könne, sei eine Reisedauer von drei Wochen angemessen. Quelle: dpa
Kündigung von Religionslehrer wegen Bordell ist rechtensEr hatte eines seiner Gebäude an ein Bordell vermietet und in Baden-Baden als jüdischer Religionslehrer gearbeitet - das gehe nicht, hat nun auch das Arbeitsgericht Karlsruhe am 14. März geurteilt. Es entschied, dass die ordentliche Kündigung durch die Israelitische Religionsgemeinschaft Baden rechtens war (Az.: 1 Ca 210/13). Der Lehrer ist Alleingesellschafter und Geschäftsführer einer Immobilienfirma, die 2006 in Baden-Baden ein Haus erworben hatte, in dem in zwei Wohnungen ein Bordell betrieben wurde. Er hatte dort sechs Jahre Miete kassiert. Das Gericht sah darin „einen ausreichend schweren Verstoß gegen die Loyalitätspflichten gegenüber seinem jüdischen Arbeitgeber aufgrund seiner Vorbildfunktion als Religionslehrer“. Die Weiterbeschäftigung sei für den Arbeitgeber unzumutbar. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Quelle: Reuters
Rechtsanwaltsbüro Quelle: dpa
Strenge Promillegrenze für KutscherDem Alkohol am Kutschzügel hat das Oberlandesgericht Oldenburg enge Grenzen gesetzt. Der Strafsenat musste entscheiden, ab wann ein Kutscher absolut fahruntüchtig ist. Die Richter setzten den Wert in einem am 6. März veröffentlichten Urteil auf 1,1 Promille fest (Az: 1 Ss 204/13, Vorinstanz Landgericht Osnabrück, Az. 7 Ns 83/13). Im konkreten Fall handelte es sich um die Kutschfahrt eines Mannes mit fast zwei Promille auf einer öffentlichen Straße in Hilter im Emsland. Das Landgericht Osnabrück hatte geurteilt, dass für die absolute Fahruntüchtigkeit weder die 1,1-Promille-Grenze für Kraftfahrer noch die 1,6-Promille-Grenze für Fahrradfahrer anzuwenden sei. Eine Kutsche sei ja langsam unterwegs und es komme nicht auf den Gleichgewichtssinn an. Die Staatsanwaltschaft legte dagegen Revision ein, und das Oberlandesgericht setzte die strengere Grenze fest. Kutscher müssten im Straßenverkehr vielfältige Anforderungen erfüllen, begründeten die Richter ihre Entscheidung. Ein Pferd sei grundsätzlich zu keiner angemessenen Eigenreaktion fähig, sondern verlasse sich auf den Fahrer. Der Gespannführer müsse anders als ein Radfahrer jederzeit in der Lage sein, schnell zu reagieren und seine für die Führung der Pferde wichtige Stimme sowie die Fahrleinen einsetzen zu können. Quelle: dapd
Frauen dürfen auch mit künstlichen Brüsten Polizistinnen seinBrustimplantate sind kein Grund, um einer Frau einen Job im Polizeidienst zu verweigern. Bewerberinnen dürften deshalb nicht wegen fehlender gesundheitlicher Eignung zurückgewiesen werden, entschied das Verwaltungsgericht Berlin in einem am 4. Januar veröffentlichtem Urteil (VG 7 K 117.13). Es gab damit einer Frau Recht, die sich im Jahr 2012 vergeblich für den Dienst bei der Berliner Schutzpolizei beworben hatte. Der Polizeipräsident lehnte sie ab und begründete das damit, dass sie wegen ihrer Brustimplantate gesundheitlich nicht für den Vollzugsdienst geeignet sei. So könne sie beispielsweise nicht die bei bestimmten Einsätzen erforderliche Schutzkleidung tragen, da der hiermit verbundene Druck das Risiko einer krankhaften Vermehrung von Bindegewebe berge. Quelle: AP

Der Bremer Sozialwissenschaftler Benedikt Rogge hat jetzt in einer erstaunlichen Doktorarbeit („Wie uns Arbeitslosigkeit unter die Haut geht. Identitätsprozess und psychische Gesundheit bei Statuswechseln“) basierend auf knapp 60 Interviews mit überwiegend aus Bremen stammenden Kurz- und Langzeitarbeitslosen das Selbstbild und die Psyche von Arbeitslosen untersucht. Er zeigt die Vielfalt von individuellen Handlungs- und Deutungspraktiken und sozialen Kontexten auf. Rogges Fazit: Arbeitslos zu werden, lässt kaum jemanden kalt. Es ist zwar für viele Menschen eine schwere psychische Last, aber andere sehen ihre Arbeitslosigkeit sogar als Gewinn.

Rogge schlägt eine „Theorie biographischer Identitätsmodi“ vor. Einfacher gesagt: Wie jemand seine Arbeitslosigkeit durchlebt, hängt von der Stelle ab, die er hatte, von den Menschen seines persönlichen Umfeldes, vom eigenen Lebensentwurf und nicht zuletzt von dem, was Soziologen „ökonomisches und kulturelles Kapital“ nennen, also Bildung, gesellschaftliches Standing und nicht zuletzt auch den Aussichten auf dem Arbeitsmarkt. Arbeitslose erfahren ihr Schicksal dementsprechend auf verschiedene Weisen. Rogge kristallisiert fünf Idealtypen der Empfindung von Arbeitslosigkeit heraus: Umstellung, Befreiung, Kampf, Verfall und Transformation.

Verschiedene Erfahrung

Die schrägsten Kündigungen
"Ich kündige", sagte die Figur aus dem Spiel Super Mario immer dann, wenn sie Taler einsammelte. Ein Softwareentwickler kündigte, in dem er seinem Chef ein Computerspiel überreichte, in dem die Figur immer wieder diese Worte wiederholte. Quelle: dapd
Normalerweise verraten diese Schilder, Details zu Preisen und Stoffen. Ein Engländer nutzte eines der Etikette, um seinen Chef heftig zu beschimpfen. Quelle: dpa
Er verließ das Flugzeug noch vor der Landung über die Notfallrutsche: Ein Flugbegleiter rutschte nach einer Auseinandersetzung aus dem Flugzeug. Er wurde anschließend verhaftet, spektakulär war sein Abgang mit Sicherheit. Quelle: AP
"Der Designer, den Sie wie den letzten Dreck behandeln, hat unerwartet gekündigt" - diese Fehlermeldung erschien als Kündigung überraschend auf dem Bildschirm eines Chefs. Quelle: AP/dpa
Eine Kündigung auf einem Kuchen - geht nicht? Doch. Ein Brite brachte an seinem Geburtstag einen Kuchen und überreichte diesen zusammen mit der Kündigung direkt seinem Chef. Auf dem Kuchen stand mit schwarzer Glasur das Kündigungsschreiben. Quelle: dpa

Als oft wiederkehrende Umstellung bedeutet Arbeitslosigkeit für viele gering qualifizierte Menschen keine allzu schwere psychische Belastung. Wer an Leiharbeit und andere prekäre Arbeitsverhältnisse gewohnt ist, kann sich meist schnell an Phasen der Arbeitslosigkeit anpassen. Der nächste Job, so die berechtigte Erwartung, wird problemlos zu finden sein, auch wenn es wohl nur einer als Kassiererin oder Lagerarbeiter ist.

Anders geht es jenen, die ihren Job verlieren und sich keine Hoffnung machen (können), eine vergleichbare Anstellung zu finden. Das sind vor allem Menschen mit geringen oder nicht mehr gefragten Qualifikationen und Arbeitslose fortgeschrittenen Alters. Die Betroffenen finden sich mit der Aussicht auf dauerhafte Arbeitslosigkeit ab, entweder als schicksalhafte Katastrophe, die den Verfall der sozialen Stellung und psychischen Gesundheit zur Folge hat, oder als „Transformation“, in der das arbeitslose Leben einen neuen arbeitsunabhängigen Sinn erhält.

Die härteste Arbeitslosenzeit machen jene durch, die sie als Kampf um eine neue statusgleiche Beschäftigung empfinden. Rogge sprach mit einem 30-jährigen Mediendesigner, für den die Arbeitslosigkeit ein Schock und der Beginn einer extrem stressigen Lebensphase war. Als Workaholic ertrug er den Gedanken, arbeitslos zu sein, kaum und war von morgens bis abends „rasend“ mit der Suche nach einer neuen Stelle beschäftigt. Beim zweiten Interview, acht Monate später, hatte er sie gefunden – und wirkte wie erlöst.

Und schließlich die glücklichen Arbeitslosen im „Befreiungsmodus“. Rogge berichtet von einem Controller, der nach 15 Jahren im selben Unternehmen nicht mehr der "Zahlenknecht" sein wollte. Seinen Job empfand er, obwohl gut bezahlt, als monoton und entfremdet. Die selbst gewählte Arbeitslosigkeit nutzt er zur Wiederherstellung des Selbst, wie er sagt. Meist seien es, so Rogge, Menschen höheren Bildungsstands, die gelernt haben, ihre freie Zeit zu kultivieren, Bücher lesen, spazieren gehen, Sport treiben. Menschen meist auch, die gewisse finanzielle Mittel haben, um sich vor einer Phase geringer Einkünfte nicht fürchten zu müssen. Menschen, die sich meist sicher sind, bald eine neue, vergleichbare Beschäftigung zu finden.

So wie der Verlust der Arbeit nicht immer eine Katastrophe bedeutet, ist aber auch die Rückkehr in die Erwerbstätigkeit nicht immer erlösend. Wenn "Kämpfer" die Wunscharbeit gefunden haben, ist das alte Leben wiederhergestellt, die Psyche wieder repariert. Für rund 20 Prozent der Betroffenen sei der Neubeginn aber eher eine enttäuschende Erfahrung. Vor allem bei denjenigen, die sich schließlich genötigt sehen, eine Arbeit anzunehmen, die erheblich hinter den Wunschvorstellungen zurückbleibt, verschlechtert sich meist das Wohlbefinden mit dem Wiedereintritt in die Arbeitswelt.

Rogge hat einen wertvollen, befreienden Beitrag zur Entideologisierung der Arbeitslosigkeit geleistet. Sein Buch ist ein gesellschaftlicher Appell, die Stigmatisierung von Arbeitslosigkeit als sozialen Makel ebenso zu beenden wie ihre pauschale Pathologisierung durch Politik und Wohltätigkeitsindustrie.

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