Überstunden, Hektik, Druck Wie gestresst die Deutschen sind

Immer mehr Arbeitnehmer fühlen sich von ihrem Job überfordert. In einer Umfrage des DGB klagen die Mitarbeiter ihr Leid. Wer über Hetze, Druck und Überstunden jammert, und wann Chefs Minderleister rauswerfen können.

Die Rationalisierungen der vergangenen Jahre und eine gute Auftragslage sorgen aktuell für gute Zahlen bei vielen Unternehmen. Die Zeche zahlen vielfach die Arbeitnehmer - die Produktivität ist in den vergangenen Jahren stark angestiegen. Laut einer Umfrage des Deutschen Gewerkschaftsbundes fühlen sich viele Mitarbeiter mittlerweile im Job überfordert. Niemand muss sich aber vom Vorgesetzten zu ständigen Höchstleistungen zwingen lassen.  "Jeder Mitarbeiter muss nur Leistungen mittlerer Art und Güte erbringen", sagt Henning Timm, Fachanwalt für Arbeitsrecht bei der Kanzlei Rölfs Partner in München. Vermeintliche Minderleister haben gute Karten. Erst wenn Arbeitnehmer über einen langen Zeitraum nicht die ihnen eigentlich mögliche Leistung erbringen, kann der Chef zunächst eine Abmahnung und anschließend eine Kündigung aussprechen. Eine Kündigung hat deshalb in vielen Fällen nur geringe Erfolgschancen. Viele Unternehmen entwickeln daher spezielle Coachingsystem für schwächere Mitarbeiter oder versetzen sie auf weniger anspruchsvolle Jobs. "Bevor eine verhaltens- oder personenbedingte Kündigung ausgesprochen werden kann, muss aber klar sein, dass ein Coaching gescheitert ist, etwa, weil der Mitarbeiter weiterhin stark unterdurchschnittliche Leistungen abliefert", sagt Timm. "In der Praxis haben Arbeitgeber gegen Minderleister, die nicht mit Vorsatz Minderleistungen abliefern, häufig nur wenig in der Hand". Quelle: picture-alliance/ obs
ArbeitshetzeIn Deutschland fühlt sich jeder zweite Beschäftigte bei der Arbeit sehr häufig (21 Prozent) oder oft (31 Prozent) gehetzt. Arbeitnehmerinnen sind davon besonders betroffen. Laut DGB-Studie leiden alle Altersgruppen und Branchen an Stress. Doch manche sind besonders gefährdetet: 60 Prozent der Vorgesetzten fühlen sich im Beruf gehetzt. Die Branche, in der sich die meisten Mitarbeiter gestresst fühlen, ist das Gastgewerbe. 70 Prozent beträgt hier der Anteil der Gehetzten. Quelle: Reuters
Im Gesundheits- und Sozialwesen sind es immerhin noch 65 Prozent. Auffallend ist, dass sich Beschäftigte, die im Kontakt mit Menschen stehen, besonders oft gestresst fühlen. Quelle: dapd
Leistungsverdichtung63 Prozent aller Beschäftigten in Deutschland geben an, dass sie seit Jahren immer mehr in der gleichen Zeit leisten müssen. In allen Beschäftigungsgruppen und in jedem Wirtschaftszweig berichtete eine deutliche Mehrheit, dass die Arbeitsintensität zugenommen hätte. Den Spitzenplatz der Branchen erreicht das Baugewerbe. Hier geben 73 Prozent der Beschäftigten an, zunehmend mehr leisten zu müssen. Mit 68 Prozent liegt der Gesundheitssektor auf dem zweiten Platz, dicht gefolgt vom Bereich Information und Kommunikation (67 Prozent). Von den Beschäftigten, die voll und ganz der Meinung sind, dass sie seit Jahren immer intensiver arbeiten müssen, fühlen sich insgesamt 73 Prozent gehetzt. Quelle: dpa
Urteil: Überstunden sind nicht automatisch abgegoltenKlauseln wie „erforderliche Überstunden sind mit dem Monatsgehalt abgegolten“ sind in Arbeitsverträgen nicht erlaubt. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden (Az: 5 AZR 517/09 vom 1. September 2010). Geklagt hatte ein Arbeitnehmer, dessen Überstunden zwar auf einem Zeitkonto dokumentiert wurden, der dafür aber am Ende des Arbeitsverhältnisses von seinem Chef kein Geld bekommen sollte. Das Gericht hielt die Klausel nicht für ausreichend transparent, da der Umfang der Überstunden nicht klar sei. Quelle: dapd
Ständige ErreichbarkeitDas Telefon klingelt nicht nur auf der Arbeit. 27 Prozent der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen sehr häufig oder oft außerhalb ihrer Arbeitszeit erreichbar sein. Deutlich über dem Durchschnitt der ständigen Erreichbarkeit liegen Vorgesetzte. 40 Prozent von ihnen gaben an, auch in Ihrer Freizeit per Mail oder Handy erreichbar sein zu müssen. Häufig (43 Prozent) geben auch Berufstätige aus dem Sektor Erziehung und Unterricht an, über die normale Arbeitszeit hinaus erreichbar sein zu müssen. Quelle: dpa
Urteil: Keine Abrufbereitschaft im UrlaubDer Chef darf seine Angestellten in der Regel nicht aus dem Urlaub zurückbeordern. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden (Az: 9 AZR 405/99 vom 20. Juni 2000). Ob es dringende Gründe gibt, warum der Arbeitnehmer keinen Urlaub nehmen kann, müsse sich der Arbeitgeber vor der Gewährung des Urlaubs überlegen. Eine Abrufbereitschaft verstoße gegen den gesetzlich garantierten Erholungszweck. Quelle: dpa
Arbeiten in der FreizeitEs kann viele Gründe dafür geben, warum 15 Prozent der Beschäftigten sehr häufig oder oft auch außerhalb ihrer Arbeitszeit Aufgaben für ihren Betrieb erledigen. Hoher Erwartungsdruck, Angst um den Arbeitsplatz oder Hoffnung auf bessere Aufstiegschancen. Auch hier haben viele Vorgesetzte die Nase vorn - 26 Prozent von ihnen gaben an, über die normale Arbeitszeit hinaus für den Betrieb tätig zu sein. Auffällig ist hier auch die Altersverteilung - 20 Prozent der über 56-jährigen sind auch in der Freizeit in ihrem Betrieb tätig. Bei den unter 26-jährigen sind es neun Prozent. Quelle: dpa
Bei den Branchen ist es wieder der Sektor Erziehung und Unterricht, in dem viele Arbeitnehmer (56 Prozent) oft Gratisarbeit leisten. An zweiter Stelle steht mit 28 Prozent der Bereich Information und Kommunikation. Quelle: ap
Abschalten nach der ArbeitGut einem Drittel der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer fällt es schwer, am Feierabend abzuschalten. Frauen (43 Prozent) und ältere Arbeitnehmer (38 Prozent) sind davon besonders betroffen. Aber auch vielen Beschäftigten (43 Prozent) mit langen Arbeitszeiten fällt das Entspannen nach Dienstschluss schwer. Auch hier liegt der Sektor Erziehung und Unterricht weit vorne - über die Hälfte können sich gedanklich nur schwer vom Beruf lösen. Quelle: gms
EU-Gesetz: Urlaub darf nicht ausgezahlt werdenJeder Arbeitnehmer in der Europäischen Union hat ein Anrecht auf bezahlten Mindesturlaub von vier Wochen. Der darf nicht durch eine finanzielle Vergütung ersetzt werden – außer wenn das Arbeitsverhältnis endet. Geregelt ist dies in der Richtlinie 2003/88/EG. Quelle: dpa-tmn
Präsenz beruflicher ProblemeDie Schwierigkeiten aus dem Beruf nehmen 37 Prozent der Beschäftigten mit nach Hause. Mit 56 Prozent ist der Anteil der Beamten besonders hoch. Quelle: dpa
Auch hier ist der Anteil der Beschäftigten aus dem Bereich Erziehung und Unterricht wieder besonders groß. 63 Prozent antworten mit „trifft voll und ganz zu“ bzw. „trifft eher zu“. Bei den Lehrberufen sind es 75 Prozent. Quelle: dpa
Überstunden und Arbeitshetze20 Prozent der Beschäftigten leisten zehn und mehr Überstunden pro Woche. Dabei gilt: Je mehr Überstunden absolviert werden, umso größer ist gleichzeitig die Arbeitshetze. Bei weniger als einem Drittel aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entspricht die vertraglich vereinbarte Anzahl auch den tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden. Insgesamt machen mehr Männer (23 Prozent) als Frauen (19 Prozent) zehn und mehr Überstunden. Überdurchschnittlich sind auch die Berufsgruppen vertreten, die viel mit Menschen arbeiten (23 Prozent). Bei den Branchen liegt auch hier der Sektor Erziehung und Unterricht mit 32 Prozent vorn. Darauf folgt mit 27 Prozent das Baugewerbe. Quelle: dpa
Urteil: Überstunden müssen vereinbart seinÜberstunden, die der Arbeitgeber nicht angeordnet oder nachträglich gebilligt hat, muss er dem Mitarbeiter nicht bezahlen. Das hat das Landgericht Rheinland-Pfalz entschieden (Az: 6 Sa 390/08 vom 10. Oktober 2008). Wenn der Arbeitnehmer jedoch nachvollziehbar darlegt, dass die Überstunden notwendig waren, um das Arbeitspensum zu schaffen, kann er ausnahmsweise doch einen Anspruch auf Auszahlung haben. Quelle: dpa
Krank zur ArbeitFast die Hälfte aller Beschäftigten sind innerhalb eines Jahres wiederholt auch dann zur Arbeit gekommen, wenn sie sich „richtig krank fühlten“. Dabei gingen vor allem diejenigen auch krank ins Büro, die sich durch Stress oder gesteigerte Arbeitsintensität besonders belastet fühlen. Über dem Durchschnitt liegt der Anteil der Geringverdienenden. Unter den Vollzeit-Beschäftigten mit einem Einkommen bis 800 Euro Brutto im Monat gaben 53 Prozent an, wiederholt krank zur Arbeit gegangen zu sein. Bei den Branchen gehen mit 57 Prozent die Mitarbeiter des Baugewerbes besonders oft krank zur Arbeit. Im Gesundheits- und Sozialwesen sind es 56 Prozent - dicht gefolgt vom Sektor Erziehung und Unterricht mit 55 Prozent. Quelle: dpa
Urteil: Wer krank ist, darf keinen Marathon laufenIst ein Arbeitnehmer krank und kann deshalb nicht arbeiten, muss er dies durch ein Attest vom Arzt bestätigen lassen. Der Arbeitnehmer hat dann Anspruch auf Lohnfortzahlung. Ergeben sich für den Arbeitgeber jedoch berechtigte Zweifel, dass der Arbeitnehmer tatsächlich krank ist, kann der Arbeitgeber die Zahlung des Entgelts verweigern. Das hat das Arbeitsgericht Mannheim entschieden (Az: 3 Ca 432/10 vom 3. Februar 2011). Im konkreten Fall hatte eine Arbeitnehmerin an einem Marathonlauf teilgenommen, obwohl sie krankgeschrieben war. Quelle: dapd
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