Urlaubsanspruch Auch Minijobber haben ein Recht auf Urlaub

Rund 2,3 Millionen Deutsche bekommen keinen bezahlten Urlaub - weil sie Minijobs haben. Doch auch wer für kleines Geld arbeitet, hat einen Anspruch auf Urlaub. Gleiches gilt für Lohnfortzahlungen im Krankheitsfall.

  • Teilen per:
  • Teilen per:
Viele Mini-Jobber werden arbeitsrechtlich diskriminiert Quelle: dpa

Gut zehn Jahre nach der Einführung der Minijobs gibt es rund 6,6 Millionen Minijobber im gewerblichen Bereich: Menschen, die für 450 Euro im Monat als Aushilfen Brötchen verkaufen, beim Supermarkt Regale auffüllen, als Lageristen tätig sind und und und. Hinzu kommen nochmal gut 284.000 Minijobber in Privathaushalten. Sie arbeiten als Putzhilfen oder unterstützen bei der Kinderbetreuung oder der Pflege alter und kranker Angehöriger. Gedacht waren die Minijobs ursprünglich als ein Arbeitsmarktinstrument mit dem sich der Einsatz von Arbeitskräften flexibilisieren und Schwarzarbeit verhindern lässt. Arbeitslose sollten dank der Minijobs wieder einen Einstieg ins Berufsleben finden und Schüler und Studenten sich steuerfrei etwas dazu verdienen.

Es gibt allerdings zwei Probleme: Zum einen ist der Minijob - vor allem bei Frauen - ein Karrierekiller. In einer Studie des Delta-Instituts für Sozial- und Ökologieforschung im Auftrag des Bundesfamilienministeriums ist von "ausgeprägten Klebeeffekten" die Rede: "Einmal Minijob pur – lange Minijob: So lautet das Fazit", heißt es in der Studie.

Hinzu kommt, dass viele Minijobber offensichtlich diskriminiert werden. Laut einer Untersuchung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), bekommen 35 Prozent der Minijobber keinen bezahlten Urlaub, obwohl er ihnen rechtlich zusteht.

Betrachtet man nur die gewerblichen Minijobber, bekommen also 2,3 Millionen Menschen keinen bezahlten Urlaub. Darüber hinaus gaben 15 Prozent der befragten Betriebe zu, ihren Minijobbern keinen bezahlten Urlaub zu gewähren. Außerdem bekommen rund 46 Prozent keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.

Dabei stehen nach dem Bundesurlaubsgesetz auch Mini-Jobbern grundsätzlich ein Mindesturlaub von 24 Werktagen im Jahr zu. Auch bei der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall spielt die Beschäftigungsform grundsätzlich keine Rolle. Mini-Jobber haben demnach ebenfalls Anspruch auf maximal sechs Wochen bezahlte Arbeitsunfähigkeit durch den Arbeitgeber.

Das sagt das Arbeitsrecht zum Thema Urlaubsanspruch

Eine Klage könnte hier leicht Abhilfe schaffen, denn rechtlich sind die Minijobber auf der sicheren Seite. Nur: viele wissen offenbar nicht, was ihnen zusteht. So heißt es beim IAB, dass etwa zwei Drittel der Minijobber über ihren Anspruch auf bezahlten Urlaub oder auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall Bescheid wissen. Zum Vergleich: bei den übrigen Beschäftigten sind es rund 95 Prozent.

Ganz genau Bescheid wissen dagegen die Arbeitgeber: Rund 50 Prozent der Betriebe, die angeben, ihren Minijobbern keinen bezahlten Urlaub zu gewähren, kennen nämlich die tatsächliche Rechtslage. Bei der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall fielen die Ergebnisse ähnlich aus, erklären die Forscher. Hier wird also absichtlich und nicht aus Unwissenheit diskriminiert. Das sieht auch der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) so: "Minijobber werden als Beschäftigte zweiter Klasse behandelt", sagt DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach mit Blick auf die Ergebnisse der Studie. Oftmals handele es sich um "systematische Rechtsbrüche mit dem Ziel, die ohnehin schon niedrigen Löhne in Minijobs weiter zu drücken".

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%