Videoüberwachung Wann Chefs ihre Mitarbeiter ausspähen dürfen

Erst sorgten Kameras bei Lidl für Aufsehen, jetzt steht mit Aldi ein weiterer Discounter in der Kritik. Nicht immer ist die filmische Überwachung von Arbeitnehmern verboten.

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Wer seine Mitarbeiter überwacht, sollte vorsichtig sein - es gelten strenge Regeln. Quelle: dpa

Die Neugier scheint manchmal grenzenlos. Lidl, Schlecker, Netto, Rewe, Edeka und nach Spiegel-Informationen jetzt auch Aldi – das sind nur einige der Unternehmen, die in den vergangenen Jahren in Überwachungsskandale verwickelt waren. Und das, obwohl der Gesetzgeber insbesondere das versteckte Filmen von Mitarbeitern bis auf wenige Ausnahmen untersagt.

Denn grundsätzlich stellt die heimliche Überwachung eines Arbeitnehmers eine Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte dar. Deshalb ist das Filmen von Mitarbeitern nur dann zulässig, wenn sich der Arbeitgeber auf ein berechtigtes Interesse berufen kann. „Ein solches Interesse besteht zum Beispiel, wenn der Arbeitgeber einen oder mehrere Diebstähle im Unternehmen aufklären will und bereits konkrete Verdachtsmomente vorliegen“, sagt Henning Timm, Fachanwalt für Arbeitsrecht bei der Kanzlei Rölfs Partner in München. So dürfe der Chef seine Mitarbeiter etwa dann überwachen, wenn in der Poststelle Pakete verschwunden sind oder Geld in der Kasse fehlt. Eine Leistungskontrolle hingegen sei nicht zulässig: Etwa die Raucherzone der Mitarbeiter zu filmen, um festzustellen, wie viel Zeit sie mit Zigarettenpäuschen verbringen, ist somit untersagt.

Aber auch wenn ein konkreter Verdacht vorliegt, darf der Chef nicht sofort eine versteckte Kamera installieren und drauflos filmen: „Eine heimliche Videoüberwachung stellt einen extremen Eingriff in die Privatsphäre von Mitarbeitern dar“, so Timm. „Sie darf daher nur zum Einsatz kommen, wenn alle anderen Möglichkeiten – zum Beispiel Taschenkontrollen oder der Einsatz von Detektiven – bereits ausgeschöpft sind oder keinen Erfolg versprechen.“ Verfügt das Unternehmen über einen Betriebsrat, muss dieser der Videoüberwachung außerdem zustimmen.

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