
BerlinEigentlich sind sich alle einig: Wenn sich ein Arbeitnehmer neben dem Job weiterbildet, profitieren davon beide Seiten. Der Arbeitgeber bekommt einen noch besser qualifizierten und motivierten Mitarbeiter und der Arbeitnehmer selbst hat bessere Aufstiegschancen im Unternehmen. So weit so gut – wenn da nicht die Kosten wären.
Denn falls der Arbeitgeber die Weiterbildung nicht übernimmt, zahlen viele Berufstätige die Maßnahme aus eigener Tasche – und das kann teuer werden. Was viele nicht wissen: Bund, Länder und die EU bieten zahlreiche öffentliche Programme an, die die berufliche Weiterbildung unterstützen. Der Arbeitnehmer muss in dem oftmals undurchschaubaren Förderdschungel nur wissen, wo er suchen muss.
Unter dem sperrigen Namen „Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz“, kurz Meister-BAföG, werden alle Weiterbildungen unterstützt, die dem beruflichen Aufstieg dienen. Einen Teil der Kosten gibt es als Zuschuss, den anderen als zinsgünstiges Darlehen. Besteht der Arbeitnehmer zudem die Prüfung, werden ihm 25 Prozent des Darlehens erlassen. Voraussetzung für die Förderung ist eine abgeschlossene Ausbildung. Antragsformulare und Infos über Art und Höhe der Zuschüsse gibt es unter www.meister-bafoeg.de.
Um die Weiterbildung in Deutschland auch für Beschäftigte mit geringem Einkommen zu fördern, hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung die so genannte Bildungsprämie (www.bildungspraemie.info) eingeführt. Bis zu 500 Euro erhält ein Arbeitnehmer für eine Weiterbildung. Den Rest, mindestens aber die Hälfte der gesamten Kosten, muss er selbst zahlen. Um die Bildungsprämie in Anspruch zu nehmen, darf das Jahreseinkommen nicht über 20.000 Euro liegen (40.000 bei Verheirateten) und die Weiterbildung muss bei einem zertifizierten Träger gemacht werden.
Wer jünger als 25 Jahre ist und besonders gute Leistungen in seinem Beruf erbracht hat, kann sich für ein Weiterbildungsstipendium bewerben. Drei Jahre lang erhalten die Stipendiaten 2.000 Euro, um Lehrgang, Unterkunft und Fahrten zu bezahlen. Mindestens zehn Prozent der Lehrgangskosten müssen sie allerdings selbst tragen. Die Weiterbildungen, die gefördert werden, reichen von einem Intensiv-Sprachkurs im Ausland bis hin zur Ausbildung zum Betriebswirt. Leistungen und Bewerbungsvoraussetzungen gibt es unter www.sbb-stipendien.de.
Förderung durch die EU
Ein Praktikum machen, wenn man schon lange arbeitet? Das klingt für die meisten Beschäftigten erst einmal merkwürdig. Doch wenn es sich um ein Praktikum im Ausland handelt, macht es für viele wieder Sinn. Man erhält neue Einblicke – etwa wie die Kollegen im Ausland die täglichen Herausforderungen angehen. Dazu kommt das Erlernen oder Festigen einer Fremdsprache.
Das Grundtvig-Stipendium richtet sich vor allem an Beschäftigte in der Erwachsenenbildung und ermöglicht ihnen Weiterbildungen oder Hospitanzen im Ausland. Mit dem Geld können Reisekosten bis 400 Euro und Kurskosten bis 750 Euro bezahlt werden. Hinzu kommt eine Tagespauschale, die vom jeweiligen Reiseland abhängig ist.
An alle Berufsgruppen richtet sich dagegen das Leonardo-da-Vinci-Stipendium, das pro Jahr etwa 2.000 Personen fördert. Bei diesem Programm bewirbt man sich direkt für ein Projekt und nicht das Stipendium selbst. Auf der Seite www.na-bibb.de kann man unter dem Schlagwort „Pool-Projektsuche“ sein fachliches Profil, das gewünschte Zielland und den Zeitraum, in dem man gerne reisen möchte, eingeben. Offene Projekte werden dann mit genauer Beschreibung angezeigt, so dass man sich direkt beim Projektträger darauf bewerben kann.
Auch einen Zuschuss-Rechner gibt es auf der Seite, mit dem man die jeweilige Förderung – abhängig vom Zielland und der Länge des Aufenthaltes – berechnen kann. 2012 beträgt das Budget der EU-Bildungsprogramme insgesamt 6,6 Millionen Euro.
Förderung durch die Länder
Neben dem Bund und der EU bieten auch die Bundesländer eigene Programme an. Schleswig-Holstein zum Beispiel wirbt mit dem klangvollen Namen „Zukunftsprogramm Arbeit“, in Nordrhein-Westfalen gibt es „Bildungschecks“ und Hamburg unterstützt Berufstätige mit dem „Weiterbildungsbonus“. Wer was zu welchen Konditionen anbietet, zeigt die Seite www.foerderdatenbank.de.
Wenn man sich schließlich für eine Weiterbildung entschieden hat, stellt sich die Frage nach der Freistellung. Hat man Anrecht auf eine Weiterbildung oder muss der kostbare Jahresurlaub geopfert werden, um Wirtschaftsenglisch an einer Volkshochschule zu büffeln? An dieser Stelle geht das Wirrwarr weiter.
Denn der so genannte Bildungsurlaub ist Ländersache. Heißt: In allen Ländern gibt es unterschiedliche Regelungen zur Freistellung. Während es in Bayern, Baden-Württemberg, Sachsen und Thüringen gar keinen Bildungsurlaub gibt, haben die Arbeitnehmer in den anderen Bundesländern meistens Anspruch auf fünf Tage im Jahr. „Viele Arbeitnehmer wissen das gar nicht“, sagt Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, aus Berlin.
„Und auch die Arbeitgeber sind manchmal überrascht, wenn ein solcher Antrag kommt.“ Wichtig ist, dass man sich auf keinen Fall selbst beurlaubt, ohne die Erlaubnis des Arbeitgebers einzuholen, sagt Bredereck. „Im schlimmsten Fall kann man vor dem Arbeitsgericht auf Gewährung des Urlaubs klagen.“
Ob EDV-Lehrgang in Bayern, Englischseminar in Hessen oder eine Fortbildung im Ausland – bei allen Weiterbildungen gilt: Spätestens bei der nächsten Steuererklärung zahlen sie sich aus, unabhängig vom Wohnort, Beruf oder der Fortbildung selbst. Denn Kursgebühren, Fahrten zum Unterricht, Kosten für Übernachtung und Arbeitsmittel können abgesetzt werden.
Und auch das heimische Arbeitszimmer kann bei der Steuererklärung geltend gemacht werden – vorausgesetzt, dass dort für die Weiterbildung gelernt wurde. Wichtig ist allerdings, dass die Weiterbildung einen eindeutigen Bezug zum Beruf hat. Und genau das sollte auch in der Steuererklärung belegt werden – durch ein Schreiben des Arbeitgebers um Beispiel oder auch eine Auflistung der Kursinhalte.

















