Wenn der Chef stirbt Unternehmen brauchen Notfall-Akten

Mit dem Tod des Unister-Chefs brach das Chaos aus. Nicht nur wegen der folgenden Insolvenz. Fehlen Vorsorgevollmachten, Testament und Bankregelungen, droht Chaos für Hinterbliebene. Eine Notfallakte kann helfen.

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So sorgen Sie richtig vor
Vollmachten, Testamente, Patientenverfügung und Co. bieten Sicherheit für den Fall eines Falles. Eine Vollmacht sollten Sie nicht leichtfertig ausstellen: Geben Sie diese nur an Personen, denen sie wirklich zu 100 Prozent vertrauen. Quelle: Fotolia
Wenn Sie die richtige Person gefunden haben, muss die Vollmacht immer auch von einem Rechtsanwalt oder einem Notar legitimiert werden. Für Immobiliengeschäfte, Darlehen und Handelsgewerbe ist die notarielle Beglaubigung zwingend notwendig, rät Margit Winkler, Inhaberin des Instituts GenerationenBeratung, die zehn Tipps zur eigenen Sicherheit bei der Vorsorge nennt. Quelle: dpa
Eine Vorsorgevollmacht sollten Sie in jedem Fall im Vorsorgeregister registrieren lassen. Das kostet zwar 15 Euro, aber so werden spätere Unklarheiten vermieden. Quelle: dapd
Auch hilfreich: eine Patientenverfügung, die Sie bei ihrem Arzt oder beim Humanistischen Verband bekommen. Damit regeln Sie den Fall, dass Sie ihren Willen nicht mehr selbstständig erklären können. Sie bezieht sich dabei nicht nur auf medizinische Maßnahmen oder ärztliche Eingriffe, sondern kann auch darüber Auskunft geben, ob lebensverlängernde Maßnahmen erfolgen sollen. Quelle: AP
Eine Verfügung muss alle ein bis zwei Jahre erneuert werden. Eine öffentliche Person muss außerdem Ihre Einwilligungsfähigkeit bestätigen. Also am besten wieder zum Notar oder Rechtsanwalt. Quelle: Fotolia
Vor allem Frauen sind von Armut im Alter betroffen, insbesondere dann, wenn der Partner gestorben ist. Sie sollten deshalb Ihre Finanzen im Blick behalten und gegebenenfalls zusätzlich und individuell vorsorgen. Quelle: dpa
Es gibt auch etwas, das Kinder beachten sollten, nämlich den sogenannten Elternunterhalt. Das bedeutet, dass die Kinder im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten für den Lebensbedarf von Eltern, aber auch Schwiegereltern aufkommen müssen. Dabei gibt es allerdings auch einige Kniffe zu beachten: Sollten Sie davon betroffen sein, suchen Sie deshalb am besten direkt einen Anwalt auf. Quelle: dpa

Der Notarzt gab nach 53 Minuten auf. Die Reanimation nach dem Verkehrsunfall blieb erfolglos. Franz Herr (Name von der Redaktion geändert) ist tot. Der 43-jährige Unternehmer verstarb auf der A5 an einem Mittwochmorgen. Seine Witwe hat neben dem Schmerz um den Verlust ihres Mannes viel zu regeln. Doch die Mutter zweier schulpflichtiger Söhne verzweifelt. Weder findet sie Passwörter für Online-Bankkonten, noch hat sie Vollmachten oder ein Testament in Händen – dabei war es ausgemacht, beides solle im Wohnzimmersekretär hinterlegt sein.

Als Folge, ist die Witwe zahlungsunfähig – trotz Geld auf dem Konto. Die Frau kann weder Löhne für 29 Mitarbeiter bezahlen, noch die privaten Rechnungen überweisen. Parallel flattert eine Steuernachzahlung ins Haus – doch wo sind die Jahresabschlüsse der zurückliegenden drei Jahre…? Das was Bettina Herr erlebt, kennen viele Hinterbliebene von Geschäftsinhabern. Die Macher hinterlassen ein Chaos, wenn sie plötzlich tödlich verunglücken. Das sieht man auch am jüngsten Beispiel Unister. Daher sollten Selbständige und Geschäftsführer oder Vorstände eine Notfallakte mit den Kopien der wichtigsten Dokumente anlegen.

Dazu zählen zu aller erst eine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung. Diese regeln, wer über welche Bankkonten verfügt und wann etwa eine Beatmungsmaschine abgestellt wird. Liegen dann noch Ehevertrag sowie Testament im Notfallordner, können Erben schnell ermittelt werden und sind somit handlungsfähig.

Markus Sobau Quelle: PR

Laut IHK Cottbus ist es überdies sinnvoll eine Telefonliste mit Nummern wichtiger Kunden, Lieferanten und Hausbanken in die Akte zu packen. Auch Kredite, Leasingverträge, Versicherungen, Jahresabschlüsse und Privatdarlehen sollten kopiert im Notfallordner liegen. Schlussendlich sind Listen mit Passwörter, PIN-Nummern, Bankschließfächer sowie Patente und Lizenzen, Grundstücke mit Grundbuchauszüge und ein Schlüsselverzeichnis hilfreich, um die Geschäfte möglichst ohne Reibungsverlust fortführen zu können.

Doch die Realität sieht anders aus: Viele Chefs beschäftigen sich erst, wenn die Nachfolge ansteht – Studien gehen von einem Alter um die 67 Jahre aus – mit dem Sammeln der Notfalldokumente. Nur sind Krankheiten und Unfälle eben nicht vorhersehbar und treffen auch viel zu oft Jüngere. Der Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) geht davon aus, dass bundesweit in den kommenden Jahren allein mehr als 200.000 Arbeitsplätze vernichtet werden, weil Chefs sich nicht die Mühe machen, für ihren plötzlichen Todesfall rechtzeitig vorzusorgen.

Meist fehlt das Bewusstsein für die eigene Endlichkeit: Die Chefs setzen sich nicht gerne mit dem Tod auseinander und ahnen nicht, was sie damit anrichten. Hinter jedem Mitarbeiter stehen Familien, womöglich mit Krediten für Eigenheime, die bezahlt werden müssen. Die Verantwortung ist groß – auch nach dem Tod.

Übrigens muss die Notfallakte nicht zwingend in Papier vorliegen. Das Ganze als Digitalversion auf einen Stick zu hinterlegen und einer Person des Vertrauens (Notar, Ehepartner) zu übergeben, ist genauso sinnvoll und leichter mit Updates zu handeln. Einen solchen Service bietet das Zentralregister der Bundesnotarkammer. Dort kann jeder über einen Notar beglaubigte Kopien hinterlegen oder direkt Dokumente hinterlegen lassen. Für eine Gebühr von 50 Euro sind Unterlagen gespeichert, für Notfälle stellt das Register einen Notfall-Ausweis mit Telefonnummer aus.

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