Ausbildungskosten Was Studenten 2015 bei der Steuer wissen sollten

2015 hat sich für Steuerzahler einiges geändert, das gilt auch für Studenten. Was es mit Werbungskosten und Sonderausgaben auf sich hat und was Studierende beim Absetzen der Zweitausbildung beachten sollten.

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Hier gibt es die höchsten Steuerrückzahlungen
Steuererstattungen und NachzahlungenDie durchschnittlichen Steuererstattungen für Arbeitnehmer fallen in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlich aus. Die aktuellsten Daten des Statistischen Bundesamtes zeigen die Erstattungen für das Veranlagungsjahr 2009. Grund für die Verzögerung: Wer nicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet ist, kann sich dafür vier Jahre Zeit lassen. Bundesweit erhielten 11,6 Millionen Steuerpflichtige für 2009 eine Erstattung, weniger als 1,2 Millionen mussten Steuern nachzahlen. Quelle: dpa
Saarland Die Auswertung des Statistischen Bundesamts zeigt: Im Saarland konnten 147.770 Steuerpflichtige mit ihrer Steuererklärung für das Jahr 2009 im Schnitt gerade mal 812 Euro zurückholen. Der Bundesdurchschnitt lag bei 886 Euro. Berücksichtigt wurden unbeschränkt Steuerpflichtige mit Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit und gegebenenfalls Kapitaleinkünften. Als Quelle diente die Einkommensteuerstatistik 2009. Nachzahlungen verlangten die saarländischen Finanzämter von 14.737 Steuerpflichtigen, im Schnitt 639 Euro. Im Bundesdurchschnitt mussten durchschnittlich 914 Euro nachgezahlt werden. Quelle: dpa
ThüringenAuch in Thüringen fiel die Steuererstattung für Arbeitnehmer für das Jahr 2009 mit 817 Euro eher gering aus. Wenn Steuerpflichtige nachzahlen mussten, dann im Schnitt 578 Euro. Quelle: dpa/dpaweb
SachsenIn Sachsen haben 595.492 Steuerpflichtige mit Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit für das Jahr 2009 eine Erstattung von durchschnittlich 832 Euro bekommen. Eventuelle Nachzahlungen betrugen durchschnittlich 626 Euro. Quelle: REUTERS
Rheinland-PfalzFür das Veranlagungsjahr 2009 erhielten 575.964 Steuerpflichtige in Rheinland-Pfalz durchschnittlich eine Erstattung von 852 Euro. 68.426 Steuerpflichtige mussten im Schnitt 675 Euro nachzahlen. Quelle: dpa
BremenBremen teilt sich den 12. Platz im Ranking der höchsten Steuererstattungen mit Niedersachsen. In beiden Ländern erhielten Steuerpflichtige mit Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit und gegebenenfalls Kapitaleinkünften für das Jahr 2009 eine Steuererstattung von 855 Euro. Quelle: dpa
NiedersachsenWährend in Bremen 8.053 Steuerpflichtige im Schnitt 728 Euro nachzahlen mussten, waren es im wesentlich größeren Bundesland Niedersachsen 117.007 und die Nachzahlung betrug 682 Euro. Quelle: AP

Auch für Studenten lohnt sich ein Blick ins aktuelle Steuerrecht. Denn 2015 haben sich einige Änderungen für Steuerzahler ergeben, wovon auch Studierende betroffen sein können. So konnte beispielsweise ein angehender Medizinstudent bislang vor Studienbeginn noch schnell einen Lehrgang zum Rettungssanitäter abschließen und sein Studium dann als Zweitausbildung voll von der Steuer absetzen. Ein beliebter Steuerspartipp unter Studenten, wie die Experten vom Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) wissen.

Wer muss eine Einkommensteuererklärung machen?

So dauere eine Ausbildung zum Rettungssanitäter beispielsweise nur wenige Monate. Im Gegenzug konnte der Arbeitnehmer während der eigentlichen Ausbildung - etwa nach dem Studium - die gesamten Kosten über mehrere Jahre von der Einkommensteuer absetzen. Das geht auch weiterhin, allerdings bei einer mindestens einjährigen Erstausbildung wie zum Beispiel zum Altenpflegehelfer oder Tontechniker.

Alle anderen haben leider Pech gehabt. Denn eine Erstausbildung, das hat der Gesetzgeber für 2015 festgelegt, muss mindestens zwölf Monate dauern und mit einer Prüfung abgeschlossen werden. "Berücksichtigt man, dass der Gesetzgeber ursprünglich eine wesentlich längere Ausbildungsdauer vorgesehen hatte, hält sich diese Verschlechterung noch in Grenzen", sagt Christina Georgiadis vom VLH.

Tipps zur Steuererklärung

Andere Urteile hatten deutlich gravierendere Auswirkungen auf die studentische Steuerlast: So hatte die Bundesregierung mittels einer "Gesetzesklarstellung" ein Urteil des Bundesfinanzhofs gekippt. Das kostet Studenten bares Geld. Mittlerweile können Ausgaben für ein Erststudium nämlich nur noch als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Dabei gilt eine Höchstgrenze von 6000 Euro, was sich jedoch nur bei höherem Einkommen lohnt. In der Regel haben Studenten aber hohe Ausgaben und sehr geringe Einnahmen.

Deshalb hatte der Bundesfinanzhof 2011 entschieden, dass Ausgaben für eine Berufsausbildung oder für ein Erststudium Werbungskosten und keine Sonderausgaben sind (VI R 38/10 und VI R 7/10). Das bedeutete für viele Studierende, dass sie ihre Kosten auf einen Schlag von der Steuer absetzen konnten. Dafür mussten in der „Anlage N“ Einnahmen und Studienkosten aufgelistet werden. Schon standen den Einnahmen aus dem Minijob von 450 Euro gigantische Ausgaben für Unigebühren, Miete, Fahrtkosten zur Uni oder dem Praktikumsplatz, die Zinsen für den Studienkredit sowie die Kosten für Bücher und Kopien gegenüber. Wer dann einen Antrag auf Verlustfeststellung stellte, speicherte dieses Minus beim Finanzamt. Je nach dem, wie hoch der Kostenberg über das Studium hinweg anstieg, mussten Berufseinsteiger im ersten Jahr mit eigenem Gehalt gar keine Steuern mehr zahlen.

Was sich alles von der Steuer absetzen lässt - und was nicht

Mittlerweile können dies nur noch Studenten nutzen, die ein Master- oder ein anderes Zweitstudium absolvieren oder vor Beginn des Studiums eine Ausbildung abgeschlossen haben. Doch egal, ob Erst- oder Zweitstudium: Es lohnt sich, Belege über Ausgaben aufzuheben. Denn noch ist das letzte Wort noch nicht gesprochen, ob die Kosten für ein Erststudium nun Sonderausgaben oder Werbungskosten sind. Das muss demnächst das Bundesverfassungsgericht entscheiden.


Welche Ausgaben als Werbungskosten gelten

Fällt das Urteil zu Gunsten der Studenten aus, können folgende Kosten wieder per Verlustfeststellung abgesetzt werden:

  • Studiengebühren und Unibeiträge (beispielsweise für das Semesterticket)
  • Kosten für Repetitorien oder Prüfungen
  • Kosten für Computer, Taschenrechner und sonstige Arbeitsmittel. Aber Achtung: Sind die Kosten höher als 410 Euro netto, muss das jeweilige Gerät abgeschrieben werden
  • Kosten für Fachbücher, Lernmittel und Kopien
  • Fahrtkosten zur Universität. Hier gilt die reguläre Pendlerpauschale: pro gefahrenen Kilometer gibt es 30 Cent zurück

Wer einen Studienkredit aufgenommen hat, kann außerdem die Zinsen von der Steuer absetzen. Die Kreditraten ohne Zinsen können dagegen nicht abgesetzt werden. Aufpassen sollten Studenten, die zweckgebundene Förderungen bekommen: Wer beispielsweise von einer Stiftung Geld für die nötige Fachliteratur bekommt, kann die Kosten für die Bücher natürlich nicht mehr beim Finanzamt geltend machen.

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