Jahreswechsel Was sich 2013 für Studenten ändert

Alle Jahre wieder bringt der Jahreswechsel eine ganze Reihe Neuerungen mit sich. Auch die Studenten bleiben davon nicht verschont. Was sich für sie 2013 ändert.

BafögSchnelles Studieren oder besonders gute Noten haben sich für Bafög-Empfänger bislang doppelt ausgezahlt. Auf Antrag konnte ihnen bis zu 25 Prozent der Rückzahlung erlassen werden. Diese Belohnung für Schnelligkeit und Qualität erhalten Studenten, die nach dem 31.12.2012 ihr Studium abschließen, nicht mehr. Die Regelung wird abgeschafft. Wer vorher abgeschlossen hat, kann aber weiterhin den Antrag auf Teilerlass stellen – nämlich sobald der Rückzahlungsbescheid im Briefkasten landet.    Quelle: AP
MinijobsViele Studenten arbeiten auf 400-Euro-Basis. Diese Verdienstgrenze wird ab Januar 2013 auf 450 Euro angehoben und es besteht eine Rentenversicherungspflicht. Für Bafög-Empfänger ärgerlich, denn für sie gibt es nicht mehr Geld. Die zusätzlichen 50 Euro werden vom Bafög abgezogen, da die Hinzuverdienstgrenze nicht an die Minijob-Gehälter angepasst wurde. Quelle: dpa
KrankenversicherungAnders bei der gesetzlichen Krankenversicherung: Hier wurden die Grenzen an die Erhöhung der Minijob-Gehälter angepasst. Studenten die ab 2013 450 Euro bei ihrem Minijob verdienen und unter 25 Jahren sind, dürfen weiterhin beitragsfrei bei ihren Eltern mitversichert bleiben. 2012 lag die Grenze noch bei 400 Euro. Arbeitet der Student nicht auf Minijob-Basis, liegt die Verdienstgrenze ab 2013 bei 385 Euro pro Monat. Verdient ein Student regelmäßig mehr als die 385 Euro beziehungsweise 450 Euro im Minijob, muss er sich eine eigene Krankenversicherung zulegen. Quelle: dpa
PflegeversicherungWer sich selbst versichern muss, zahlt als Student für die gesetzliche Krankenversicherung weiterhin 64,77 Euro. Die Pflegeversicherung steigt aber leicht an. Kinderlose Studenten ab 23 Jahren zahlen monatlich 13,73 Euro, alle anderen 12,24 Euro. Quelle: Fotolia
ExistenzminimumGestern haben sich die Parteien im Vermittlungsausschuss darauf verständigt, dass der steuerfreie Grundfreibetrag von derzeit 8.004 Euro nächstes Jahr um 126 Euro auf 8.130 Euro angehoben wird. Diese Anhebung des Existenzminimums dürfte vor allem Studenten zugutekommen, die im Laufe des nächsten Jahres abschließen und anfangen zu arbeiten. Der ein oder andere dürfte durch diese Neureglung knapp unter dem Freibetrag bleiben und den Steuern ein letztes Mal entgehen. 2014 soll der Grundfreibetrag sogar auf 8.354 Euro angehoben werden.  Quelle: Fotolia
KfW-StudienkreditAb Sommersemester 2013 können mehr Studenten den Studienkredit der KfW in Anspruch nehmen.  Ab April fördert die Bank auch Zweitstudiengänge, Zusatz-, Aufbau- und Ergänzungsstudiengänge. Selbst wer promoviert kann einen Kredit beantragen. Ebenfalls erhöht die KfW die Altersgrenze für die Kreditnehmer von 34 auf 44 Jahre. Auch Studenten, die beispielsweise berufsbegleitend studieren, können sich ab April freuen. Dann gibt es den KfW-Studienkredit auch für Teilzeitstudenten. Quelle: dpa
DeutschlandstipendiumMaximal ein Prozent der Studenten an einer Hochschule können bislang vom Deutschlandstipendium  profitieren und mit 300 Euro monatlich gefördert werden. Diese Grenze wird ab August 2013 auf 1,5 Prozent erhöht. Mittelfristig soll die maximale Förderquote je Hochschule auf acht Prozent steigen.  Beim Deutschlandstipendium übernimmt der Staat die Hälfte der Förderung. Die restlichen 150 Euro müssen die Hochschulen bei privaten Spendern einsammeln. Quelle: dpa
RundfunkbeitragFür die meisten Wohngemeinschaften wird es ab dem 1. Januar 2013 billiger. Während bislang jeder Bewohner seine Rundfunkgeräte einzeln anmelden musste, zahlt dann jede WG pauschal die Haushaltsabgabe von 17,98 Euro. Bafög-Empfänger können sich weiterhin von dem Beitrag befreien lassen. Bekommen alle Bewohner Bafög muss der Rundfunkbeitrag nicht bezahlt werden. Wird nur ein Teil der WG mit Bafög unterstützt, müssen die restlichen Bewohner trotzdem zahlen. Es sei denn, sie sind Ehegatte oder eingetragene Lebenspartner der Bafög-Empfänger. Für jede Wohnung muss nur eine Person angemeldet sein.    Quelle: dapd
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