Am besten bezahlt werden oft leider die Jobs, die nichts für jedermann sind: Nachts oder am Wochenende schuften, schwere körperliche Arbeit oder besonders eintönige Tätigkeiten. Aber es gibt auch Jobs, bei denen alles stimmt: Knete und Karrierechancen.
Was muss ich beachten wenn ich im Ausland jobben will?
Die Semesterferien stehen an, warum nicht mal im Ausland jobben? An den beliebten Urlaubsorten werden in den Ferien immer wieder Saisonkräfte gebraucht. Bei den Arbeitgebern handelt es sich meist um Hotels oder Restaurants, aber auch Tauchschulen oder Surfcamps suchen häufig Verstärkung für die Hauptsaison. Neben einer tollen Umgebung, bieten Jobs im Ausland die Möglichkeit Sprachkenntnisse zu vertiefen. Eine Auswahl bietet:
Die lukrativsten Jobs
Für diesen Job sind beste Sprachkenntnisse gefragt. Besonders sinnvoll ist diese Nebentätigkeit deshalb für Dolmetscher- oder Sprachstudenten. Aber auch für diejenigen, die zweisprachig aufgewachsen sind oder für ausländische Studenten, die sehr gut deutsch sprechen. Die Bezahlung liegt im Schnitt bei 15 bis 30 Euro pro Stunde. Aktuelle Stellenangebote und weitere Informationen findet man beim Bundesverband für Übersetzer und Dolmetscher unter www.bdue.de.
Dieser Nebenjob ist besonders geeignet für Lehramtsstudenten. Der Verdienst liegt zwischen 14 bis 30 Euro die Stunde. Wie auch bei den Dolmetschern handelt es sich bei dieser Tätigkeit oft um eine freie Mitarbeit. Am besten einfach persönlich bei den örtlichen Abendschulen, VHS-Schulen oder Nachhilfeinstituten nachfragen, ob sie Aushilfen suchen.
Medizinstudenten haben es gut: Für sie gibt es besonders viele studiennahe Tätigkeiten – und ein paar sind auch noch ganz gut bezahlt. Als Nachtwache im Krankenhaus bekommt man zwischen 10 und 15 Euro in der Stunde. Wer neben dem Operieren auch noch schreiben kann, kann sich mit dem Verfassen von Informationspapieren für Patienten was dazuverdienen. Pro Text werden bis zu 250 Euro gezahlt.
Auch Studenten der Betriebswirtschaft und Informatik können gute Jobs ergattern. Werkstudenten im Marketingbereich verdienen zwischen zwölf und 15 Euro. Technikaffine Studenten haben es noch besser: Wer fachkundige Hilfe in Computerfragen liefert oder gar programmieren kann, dem winken Stundenlöhne zwischen 20 Euro und 50 Euro.
Kann ich mich nicht einfach selbstständig machen?
Gerade für Studenten mit besonderer Begabung, kann sich die Selbstständigkeit lohnen. Programmierer, Illustratoren oder Autoren können sich auf einer Plattform für Freelancer anmelden – dort werden Leute für einzelne Projekte gesucht. Die größte Webseite heißt freelancer, dort werden aktuell über 6.000 Jobs auf Zeit angeboten. Mittlerweile gibt es auch viele Plattformen, die auf einzelne Berufe spezialisiert sind: 99 Designs etwa richtet sich an Grafikdesigner. Bei Workhub oder Clickworker lagern Unternehmen einfache Tätigkeiten aus, zum Beispiel das Anlegen großer Adresslisten.
Wer selbstständig arbeiten will, muss folgendes beachten: Zunächst muss geklärt werden ob der Student freiberuflich oder gewerblich arbeitet. Gewerbetreibende sind zum Beispiel Makler oder Gaststättenbetreiber. Die Anmeldung erfolgt beim Gewerbeamt der Gemeinde, dieses informiert alle weiteren Behörden und Kammern. Handelt es sich um eine Freiberuflichkeit, reicht eine Anmeldung beim Finanzamt. Eine Hilfestellung gibt es auf der Seite des Existenzgründungsportal (www.existenzgruender.de).
Doch Vorsicht, auch bei der Selbstständigkeit gibt es Grenzen beim Gehalt. So dürfen Bafög-Empfänger innerhalb eines Jahres maximal 3.800 € dazu verdienen, ohne das die Leistungen gekürzt werden. Auch hier gilt: Wer mehr als 20 Wochenstunden während der Vorlesungszeit arbeitet, verliert den Studentenstatus.
Was für Ansprüche habe ich als Studentenjobber?
Minijobber werden vor dem Gesetz wie Teilzeitbeschäftigte behandelt und haben ebenso Anspruch auf bezahlten Urlaub wie jeder andere Arbeitnehmer auch. Der gesetzliche Urlaubsanspruch beträgt jährlich mindestens 4 Wochen beziehungsweise 24 Werktage. Da das Bundesurlaubsgesetz jedoch von 6 Werktagen, sprich von Montag bis Samstag ausgeht, muss der Urlaub auf die entsprechend vereinbarten Werktage umgerechnet werden. Dabei ist nur relevant, wie viele Werktage der Arbeitnehmer pro Woche arbeitet, die Anzahl der Stunden spielt keine Rolle.
Beispielrechnung:
Student A, der an fünf Werktagen pro Woche arbeitet, stehen 20 Urlaubstage zu, auch wenn er nur 20 Stunden in der Woche insgesamt arbeitet. Student B, der diese 20 Stunden hingegen an nur 2 Werktagen abarbeitet, stehen nur 8 Urlaubstage zur Verfügung.
Auch bei einer Krankmeldung gelten für Minijobs die gleichen Rechte wie für Teilzeitangestellte. Sie haben bis zu sechs Wochen Anspruch auf Lohnfortzahlung.