Karrierechancen So finden Sie den perfekten Studentenjob

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Welcher Job passt zu mir?

Was den Verdienst betrifft, gilt generell: Eine Dauerbeschäftigung mit maximal 450 Euro Verdienst im Monat gilt als Minijob. Dabei ist es egal, wie viele Stunden man dafür arbeitet. Bei einem höheren Gehalt sieht das anders aus. Wer dauerhaft über 450 Euro verdient, darf pro Woche nicht mehr als 20 Stunden arbeiten. Wer es doch tut, ist den Studentenstatus los. Für angehende Akademiker, die Bafög erhalten, gelten andere Regeln. Bafög-Empfänger dürfen nicht mehr als 400 Euro verdienen. Wer diese Grenze überschreitet, muss mit entsprechenden Kürzungen rechnen.

Welchen Stundenlohn kann ich fordern?

Niemand sollte sich unter Wert verkaufen. Martin Schachmann, Buchautor eines Ratgebers für Studentenjob, rät mindestens zehn Euro pro Stunde einzufordern. Doch das sollte nur eine Richtlinie sein, denn der Lohn ist abhängig von vielen Faktoren: Die Branche, die Art des Jobs, die Vorkenntnisse, die Arbeitszeiten und auch der Ort spielt eine wichtige Rolle. Trotzdem sollte man versuchen, zu verhandeln. Am besten erkunden sich Studenten vorher, welcher Stundenlohn üblich ist und hebt im Gespräch mit dem potenziellen Chef seine Fähigkeiten und Stärken hervor.

Wie läuft das mit der Versicherung?

Seit dem 1. Januar 2013 unterliegen auch Minijobs der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung. Minijobber tragen dabei selbst aber nur einen kleinen Teil der Beiträge: Der Arbeitgeber zahlt 15 Prozent des Bruttoverdienstes ein, der Beschäftigte übernimmt nur die Differenz zum normalen Beitragssatz. Aktuell liegt der bei 18,9 Prozent, der Student zahlt also 3,9 Prozent des Bruttolohns. Bei der Krankenversicherung zahlt der Arbeitgeber einen Pauschalbeitrag in Höhe von 13 Prozent – vorausgesetzt der Student ist gesetzlich versichert.

Wer dauerhaft mehr als 450 Euro im Monat verdient, bleibt nur dann kranken-, pflege- und arbeitslosenversicherungsfrei, wenn er weniger als 20 Stunden in der Woche arbeitet. In die Rentenversicherung müssen trotzdem Beiträge eingezahlt werden. Arbeitnehmer und  Arbeitgeber zahlen jeweils 9,45 Prozent des Bruttoverdienstes. Liegt das Bruttogehalt zwischen 450 Euro und 850 Euro, befinden sich Studenten in der sogenannten Gleitzone und zahlen weniger. Studenten, die nur in den Semesterferien Vollzeit arbeiten, müssen außer der Lohnsteuer keine Beiträge zahlen.  Vorausgesetzt sie arbeiten nicht mehr als zwei Monate oder 50 Tage pro Kalenderjahr.

Welcher Job passt zu mir?

Als erstes sollte man sich folgende Fragen stellen: Was ist am wichtigsten? Das Geld oder die Karrierechancen? Wem es primär um den Verdienst geht, der hat es einfach. Zum Beispiel kann man sich bei einigen Jobbörsen die Suchergebnisse nach der Höhe des Stundenlohns auflisten lassen.

Wer einen Job mit Zukunftsperspektive will, sucht vermutlich länger. Doch dafür kann es sich lohnen. Macht man sich als Werkstudent oder Aushilfe gut, hat man bereits den ersten Fuß in der richtigen Tür. Mit diesem Ausblick, lassen sich auch Abstriche beim Gehalt verschmerzen. Um einen Job mit Karriereaussicht zu ergattern, konzentriert man sich am besten auf Seiten wie Absolventa oder der Uni. Eine weitere Möglichkeit ist es, beim Professor nachzufragen. Auch wenn er selbst gerade niemanden einstellen will, hat er bestimmt Kontakte zu Unternehmen oder anderen Forschungseinrichtungen.

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