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Universitäten: Mit Papas Geld zum Studienplatz

Abgelehnte Studienplatz-Bewerber müssen meist lange warten. Wer sich einen Rechtsanwalt leisten kann, muss weder lange warten noch besonders gute Noten vorweisen.

RWTH Aachen

Aachen liegt in allen technischen Disziplinen vorne. Das ist auch der Anspruch der Rheinisch-Westfälischen Technischen Hochschule (RWTH), die als eine der wenigen deutschen Elite-Unis gilt. Mit ihrem Zukunftskonzept „RWTH 2020“ hat sie sich zum Ziel gesetzt, bis zum Ende des Jahrzehnts eine der weltweit besten „integrierten interdisziplinären technischen Hochschulen“ zu werden. Diese Anstrengungen fördert die Bundesregierung mit ihrer Exzellenz-Initiative.

Exzellenz bescheinigt die WirtschaftsWoche der RWTH auch in ihrem Uni-Ranking: Sie belegt den ersten Platz in Naturwissenshaften, Elektrotechnik, Wirtschaftsingenieurwesen und Maschinenbau. Bei Informatik steht Aachen auf dem zweiten Platz

Bild: dapd

Vermutlich mehr als 15.000 Abiturienten erhalten heute von der Stiftung für Hochschulzulassung "Hochschulstart" eine Absage auf ihre Bewerbung um einen Studienplatz für Medizin, Zahnmedizin, Tiermedizin oder Pharmazie. Die Wartezeit kann für diese abgelehnten Bewerber auf bis zu 7 Jahre ansteigen. Es sei denn sie können es sich leisten zu klagen. Dann kann alles doch recht schnell gehen.

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"Meine beiden Söhne haben im Jahr 2010 binnen weniger Monate Studienplätze in Zahnmedizin erhalten", berichtet Zahnarzt Dr. Werner L. auf der Website von Rechtsanwalt Dirk Naumann zu Grünberg. Er ist nicht der einzige, der den juristischen Weg zum Studienplatz zu seinem Geschäftsmodell gemacht hat. Auch auf der Website von Rechtsanwalt Niels Korte bedankt sich ein "Dr. med. B. - Sportmediziner": "Meine Tochter ist dank Ihnen nach vier Jahren wieder ein junges fröhliches Mädchen geworden." Das entscheidende Stichwort zu diesem Studienplatz-Glück lautet "Kapazitätsklage". Eine kurze Internet-Recherche mit diesem Stichwort zeigt schon, dass sich zahlreiche Kanzleien darauf spezialisiert haben.

Einen neuen Studienplatz-Topf finden

Der Trick dabei ist: Die Anwälte streiten nicht um die offiziell angebotenen Studienplätze, sondern sie zwingen Hochschulen dazu, das Angebot zu vergrößern. "Bei unseren Klagen geht es immer um Studienplätze, die die Hochschulen den Bewerbern vorenthalten. Die Plätze, um die wir streiten sind im verteilten Topf gar nicht drin, weil die Unis sie wegrechnen." Das tun die Hochschulen sehr oft, weil sie ihre Ressourcen tendenziell lieber in Forschungsvorhaben oder Klinikkapazitäten investieren, die mehr wissenschaftlichen Ruhm und finanzielle Einnahmen versprechen als die Ausbildung von Studenten. Das Problem für die Hochschulen ist dabei nur: Sie dürfen das nicht.

Ingenieurwissenschaften

In dieser Fächergruppe fiel der Rückgang besonders stark aus: Noch knapp 106.300 junge Menschen begannen dieses Studium. Das sind 8,8 Prozent weniger als im Vorjahr. Vor allem die Zahl der männlichen Studienanfänger sank, während die Anzahl der Frauen stieg. Ursache ist nach Angaben der Statistiker die Aussetzung der Wehrpflicht im Jahr 2011, die damals zu einem deutlichen Anstieg der männlichen Erstimmatrikulierten geführt hatte.

Bild: dpa/dpaweb

"Seit Anfang der 70er Jahre sind die Hochschulen verspflichtet so viele Studenten aufzunehmen, wie sie bei maximaler Auslastung aufnehmen können", sagt Rechtsanwalt Niels Korte. Auch der Hochschulpakt zwischen Bund und Ländern verpflichtet die Hochschulen, ihr Studienplatzangebot nicht zu senken. "Wir gehen davon aus, dass sich die Hochschulen an die Vereinbarung imHochschulpakt halten: Die Zahl der Medizinstudienplätze darf nicht gekürzt werden", heißt es beim Bundesministerium für Bildung und Forschung. "Nach unseren Informationen sind die Erfolgschancen solcher Klagen extrem gering", sagt eine Sprecherin. Das mag für einen normalen Widerruf gegen den Ablehnungsbescheid gelten. Doch die Erfolgsquoten von Kapazitätsklagen sind offenbar durchaus nicht gering. Naumann zu Grünberg hat in den vergangenen acht Jahren nach eigener Aussage über 8.000 solcher Verfahren deutschlandweit betreut. "Alle unsere Mandanten, die uns für das Wintersemester 2011/12 mit einer Studienplatzklage im Fach Humanmedizin (klinischer Teil) beauftragt haben und unserem Rat gefolgt sind, haben jetzt einen Studienplatz erhalten", verkündet er auf seiner Website.

Zehn Universitäten zugleich verklagen

In den von Hochschulstart verwalteten Fächern mit örtlicher Zulassungsbeschränkung, also Medizin, Zahnmedizin, Tiermedizin und Pharmazie, verklagen die Anwälte meist mehrere Hochschulen gleichzeitig, um die Chancen zu erhöhen. "Wichtig dabei ist die sorgfältige Auswahl der verklagten Hochschulen und die Gesamtstrategie", sagt Naumann zu Grünberg. "Wir schauen uns die zu verklagenden Hochschulen sehr genau an – fast wie ein Steuerprüfer. Wie viele Lehrverpflichtungen haben die Dozenten, wie voll sind die Hörsäle?" Wenn einer Hochschule nachgewiesen werden kann, dass sie tatsächlich mehr Lehrkapazitäten hat, als sie der Stiftung für Hochschulzulassung angegeben hatte, werden die aufgedeckten Studienplätze dann vor Gericht vergeben – in der Regel sogar unabhängig von Abiturnote und Wartezeit. "Um eine Erfolgschance von 30 bis 60 Prozent auf einen Studienplatz für Medizin zu haben, muss ich mindestens zehn Universitäten gleichzeitig verklagen."

Tipps für Studienplatzbewerber

  • Früh informieren

    Abiturienten, die örtlich oder deutschlandweit zulassungsbeschränkte Fächer studieren wollen, sollten sich schon vor der Bewerbung bei der Hochschule oder der Stiftung Hochschulzulassung (hochschulstart.de) über die Chancen einer Kapazitätsklage informieren.

  • Fristen

    Die Widerrufsfrist auf dem Ablehnungsbescheid von Hochschulstart ist nicht maßgeblich für eine Kapazitätsklage. Hier gelten eigene Fristen, die sich je nach Bundesland und Fach unterscheiden und sich oft ändern.

  • Widerspruch

    Ein "regulärer" Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid von Hochschulstart hat sehr viel geringere Aussichten als Kapazitätsklagen. Denn beim Widerspruch geht es nur um die gemeldeten Studienplätze. Eine Kapazitätsklage versucht, zusätzliche Plätze ausfindig zu machen.

Da jede Klage mehrere Hundert bis etwa 2000 Euro kosten kann, müssen seine Mandanten ein erhebliches finanzielles Risiko auf sich nehmen. Selbst wenn eine der Klagen Erfolg hat, wird ein großer Teil der Kosten für die anderen Klagen fällig. Angesichts dessen ist es kein Wunder, dass sich vor allem Söhne und Töchter wohlhabender Väter oder Mütter auf diesem Wege den schnelleren Weg zum Studienplatz erklagen. Seine Honorarrechnung für Kapazitätsklagen werde aber von der Rechtschutzversicherung, wenn man denn eine hat, komplett getragen, sagt Rechtsanwalt Korte.

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Eine erste Beratung bietet Korte kostenlos an. "Studienplatzbewerber sollten sich so früh wie möglich, am besten gleich nach dem Abitur, beraten lassen, denn die Fristen für Kapazitätsklagen laufen in manchen Bundesländern schon ab, bevor der Ablehnungsbescheid kommt." Das ist der absurdeste Aspekt der Studienplatzvergabe: Manche Bundesländer setzen Fristen für Klagen, von denen die meisten Bewerber vermutlich nichts wissen. Kapazitätsklagen gegen baden-württembergische Hochschulen müssen schon zum 15. Juli eingegangen sein. Diese Fristen unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland und ändern sich oft. Dass sie die Zahl der Kapazitätsklagen begrenzen, wird den betroffenen Hochschulen recht sein. Ebenso die Tatsache, dass auf der offiziellen Website hochschulstart.de der Suchbegriff "Kapazitätsklage" nicht vorkommt.

 

1 KommentarAlle Kommentare lesen
  • 26.09.2012, 16:36 UhrMoeller

    Ich habe Ihren Artikel gerade erst gelesen und möchte Ihnen folgendes mitteilen. Um sich die Situation der Kläger vorzustellen möchte ich Ihnen die Geschichte unserer Tochter Christina kurz erzählen. Da sie "nur" einen Abischnitt von 2,1 hatte und keine Aussichten auf einen Medizinstudienplatz bestanden absolvierte sie eine Ausbildung zum Rettungsassitenten. Diese Zeit hat ihr nochmal bestätigt, dass ein Medizinstudium genau das Richtige ist und das sie unbedingt als Ärztin arbeiten möchte. Leider vergeben die Unis nur Plätze an Leute die i.d.R. einen Schnitt unter 1,5 (hier stellt sie die Frage ob solche Schüler die besseren Ärzte sind?)haben und so entschlossen wir uns zu einer Klage. Um es vorweg zu nehmen: Wir sind nicht wohlhabend und das Ganze zu finanzieren viel uns nicht leicht bzw. wir waren auf Hilfe innerhalb der Familie angewiesen. Im Novemer 2011 bekamen wir von unserer Rechtsanwältin die Nachricht das unsere Tochter einen vorläufigen Teilstudienplatz in Göttingen erhält. Die Freude war erst unbeschreiblich aber leider hielt sie nicht lange an. Der Druck der auf unserer Tochter lastete war unbeschreiblich. Jeden Tag die Angst im Postkasten die Nachricht einer exmatrikulation zu finden war für sie schrecklich. Trotzdem war sie mit Feuer und Flamme dabei. Was man nicht von allen Studenten die einen regulären Platz erhalten haben, behaupten konnte. Bestimmte Vorlesungen werden überhaupt nicht besucht, Klausuern nicht mitgeschrieben usw. Leider haben die Professoren den Studenten die ihren Platz über eine Klage erhalten hatten auch ihr Mißfallen darüber gezeigt. Ganz deutlich bei den Testaten die im Fach Anatomie abgehalten wurden. Trotz der unfairen Benotung durch die Professoren hat sich unsere Tochter nicht unterkriegen lassen und im Fach Anatomie eine hervoragende Klausur abgeliefert. Leider hat ihr das aber auch nichts geholfen den zum 30.09.2012 wird sie durch ein Urteil des OLG Lüneburg, von der Uni exmatrikuliert! Was jetzt?????????????

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