Ruhe bewahren. Plötzlich liegt sie da, die Kündigung. Daneben ein Abfindungsvertrag. Der Personalchef spricht von Großzügigkeit – und übrigens, das Angebot gelte nur jetzt sofort. Es fehle nur noch die Unterschrift.
Achtung! Wer das tut, begeht einen großen Fehler. „Auf keinen Fall sofort unterschreiben“, rät Burkard Göpfert, Arbeitsrechtsexperte der Kanzlei Gleiss Lutz. Viele Arbeitgeber versuchen es mit dieser Überrumpelungstaktik, doch das deutsche Arbeitsrecht ist reich an formalen Anforderungen, mit denen eine Kündigung angefochten werden kann. Wer direkt zum Stift greife, gibt diese Rechte meistens auf.
Vorsicht auch bei Aufhebungsverträgen: In der Regel droht danach eine Zahlungssperre der Arbeitsagentur von zwölf Wochen. Im Zweifel lassen Sie sich also besser erst einmal beraten – vom Betriebsrat oder einem Fachanwalt.
Profi bleiben
Wie im Job ist auch beim Abgang Professionalität ein Muss. Heißt: Keine üble Nachrede, keine verbale Abrechnung mit Chefs oder Kollegen, Motto: „Jetzt kann ich Ihnen ja sagen, was ich schon die ganze Zeit über Sie gedacht habe...“
Riesenfehler! Erstens, weil man sich immer zweimal im Leben begegnet. Zweitens, weil Sie bei der anschließenden Jobsuche vielleicht doch noch eine gute Referenz brauchen. Drittens, weil Sie Niveau haben – auch wenn Sie damit der Einzige im Laden sind. Bis zum endgültigen Ausscheiden sind Sie sowieso verpflichtet, gute Leistung zu zeigen – das Gehalt bekommen Sie schließlich auch weiterhin gezahlt.
Professioneller aber wirkt, wenn Sie darüber hinaus einen möglichen Nachfolger einarbeiten, Kontakte teilen und sich nichts zu Schulden kommen lassen. Also auch nicht krankschreiben lassen. Das könnte dem Arbeitgeber sonst nur Gründe für eine fristlose Kündigung liefern.
Richtig verhandeln
Entscheidend ist eine gute Vorbereitung. Verhandlungsgegenstand muss nicht zwangsläufig eine möglichst hohe Abfindung sein. Eine Alternative ist genauso die Verlängerung der üblichen Kündigungsfrist – das Gehalt wird dabei weiter überwiesen, und Sie gewinnen Zeit für die Jobsuche. Oder die Firma übernimmt die Kosten einer professionellen Arbeitsvermittlung, auch Outplacement-Beratung genannt.
Ebenso wichtig: ein sehr gutes Zeugnis. Damit haben Sie zugleich einen wichtigen Baustein für Ihre Zukunft in der Hand. Für den Fall, dass die finanzielle Entschädigung das Maß aller Dinge ist, erwarten Sie trotzdem nicht zu viel. Wer überreizt, liefert dem Arbeitgeber nur Gründe, es doch auf einen Arbeitsrechtsstreit ankommen zu lassen.
Bei Abfindungen gilt meist die Grundformel: ein halbes Monatsbrutto pro absolviertem Berufsjahr. Mehr als 60 Prozent vom Brutto sind in der Krise jedoch selten drin. Zudem muss die Sonderzahlung voll versteuert werden.









