Entlassung Wie Arbeitnehmer die Kündigung bewältigen

Wer eine Kündigung in den Händen hält, sollte nicht vorschnell reagieren. Vielmehr gilt es, Ruhe zu bewahren und im Zweifel Profis zur Hilfe holen. Empfehlungen für den professionellen Umgang mit der Kündigung.

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Wenn eine Kündigung droht, Quelle: dpa-tmn

Arbeitszeugnis:

Das Arbeitszeugnis ist bei der Bewerbung um einen neuen Job das Aushängeschild. Aus diesem Grund ist nach einer Kündigung darauf besonders zu achten. Formulierungen in Arbeitszeugnissen klingen zwar oft durchweg positiv - doch zwischen den Zeilen steht manchmal genau das Gegenteil. Der Ausdruck des "stets gesuchten Gesprächpartners" etwa kann im Personaler-Latein schlichtweg heißen, "zu viele Privatgespräche während der Arbeit geführt". Solche geheimen "Codes" in Arbeitszeugnissen sind laut Gewerbeordnung (§109 Absatz 2 ) nicht zulässig. Jeder Mitarbeiter hat Anspruch auf ein Arbeitszeugnis, das klar und verständlich formuliert ist. So urteilte der Bundesgerichtshof schon 1963. Demnach soll einem Mitarbeiter die Suche nach einem neuen Job nicht zusätzlich erschwert werden. Übrigens: Im Zweifel kann man Arbeitszeugnisse bei entsprechenden Dienstleistern prüfen lassen, z.B. unter www.zeugnisfragen.de.

Kontakte:

Rund ein Drittel aller Jobs werden über den sogenannten verdeckten Arbeitsmarkt besetzt, sprich: über Kontakte, „Vitamin B“. Aus diesem Grund kann sich nach einer Kündigung ein funktionierendes Kontaktnetz auszahlen. Dadurch bleibt man nicht nur über neue Entwicklungen in seiner Branche auf dem Laufenden, sondern eben auch über Jobalternativen. Soziale Netzwerke wie Xing, Facebook oder auch LinkedIn machen es dabei heute leicht, Bekanntschaften zu pflegen – oder auch zu knüpfen.Ansprüche: Anders als viele denken, besteht nach einer Kündigung kein grundsätzlicher Anspruch auf eine Abfindung. Bevor man also einen Aufhebungsvertrag unterschreibt, sollte man sich etwa bei Profis informieren und Verhandlungstipps einholen – zum Beispiel beim Betriebsrat. Bei Aufhebungsverträgen ist außerdem zu beachten, dass danach in der Regel eine Zahlungssperre der Arbeitsagentur von zwölf Wochen droht. Sonderzahlungen in Form von Abfindungen müssen zudem voll versteuert werden.

Gefühle:

Der Schock einer Kündigung hinterlässt zunächst deprimierende Gefühle. Die sind natürlich zulässig, sollten jedoch einer raschen Neuorientierung nicht im Wege stehen. Die Kunst besteht darin, das Scheitern als Chance zu begreifen. Literatur, die sich genau mit diesem Thema beschäftigt, findet sich etwa von dem Autor Hans Ruoff: "Die Kunst des erfolgreichen Abstiegs. Vom guten Leben jenseits der Karriere" heißt sein Buch dazu. Fünf Personen beschreiben ihren Karriereknick, ihre Gefühle, Ängste, aber auch den gelungenen Weg aus der Krise.Professionalität: "Man trifft sich immer zweimal im Leben", heißt es. Das kann natürlich auch auf den Arbeitgeber zutreffen, der die Kündigung ausspricht. Trotz gekränkter Gefühle: Ruhe bewahren, keine Generalabrechnung anzetteln. Schließlich kann man die gute Referenz des ehemaligen Arbeitsplatzes für die Zukunft gut gebrauchen. Wer sich nicht krank schreiben lässt und anstatt dessen noch einen möglichen Nachfolger einarbeitet, steht am Ende weitaus professioneller da.

Jobsuche:

Die Suche nach einer neuen Stelle kann sich auf mehreren Ebenen abspielen. Sofern man sich bereits gemeldet hat, ist die Arbeitsagentur behilflich. Sinnvoll ist zudem aber auch die Suche im Internet. Zahlreiche Jobbörsen und Plattformen, wie zum Beispiel Stepstone, bieten nicht nur einen breiten Stellenmarkt an, sondern mitunter auch den Austausch mit weiteren Betroffenen. Wer sich in Sachen Jobsuche noch breiter aufstellen will, kann sich zudem an private Arbeitsvermittler wenden. Sogenannte Outplacement-Berater helfen Arbeitssuchenden zudem bei der Marktanalyse. Doch Vorsicht: Solche professionellen Aufträge können schnell ein paar tausend Euro kosten. Mitunter lohnt es sich, mit dem Arbeitgeber darüber zu verhandeln, ob er die Kosten der Outplacement-Beratung übernimmt. Immer mehr Unternehmen bieten diese Dienstleistung ihren gekündigten Mitarbeitern an.

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