EU-Wettbewerb Almunia will Filmförderung überprüfen

Der Vergabe öffentlicher Gelder zur Filmförderung droht eine schärfere Überwachung durch die Wettbewerbsbehörde in Brüssel.

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EU-Wettbewerbskommissar Joaquin Almunia. Quelle: handelsblatt.com

Wettbewerbskommissar Joaquin Almunia will die europäischen Beihilferegeln für den Sektor schärfen. Es bestehe unter anderem der Verdacht, dass ein Subventionswettlauf zur Anlockung großer US-amerikanischer Produktionen die Wirksamkeit der Unterstützung für kleinere europäische Filme beeinträchtige, heißt es in einer Konsultationsmitteilung aus dem Haus Almunias. Bis zum 30. September 2011 können Interessierte aus der Branche nun zu den Plänen der Kommission Stellung zu nehmen.

Die Mitgliedstaaten der EU stellen jährlich rund 2,3 Milliarden Euro für die Filmförderung bereit. Davon entfallen etwa 1,3 Milliarden Euro auf Zuschüsse und zinsvergünstigte Kredite. Rund eine Milliarde Euro vergeben die Staaten via Steuererleichterungen. Rund 80 Prozent dieser Mittel fließen in die Filmproduktion. Der Großteil stammt aus Frankreich, Großbritannien, Deutschland, Italien und Spanien.

„Bevor wir uns daranmachen, künftige Beihilferegelungen für die wichtige Branche zu erarbeiten, möchten wir uns ein Meinungsbild darüber verschaffen, worin das gemeinsame europäische Ziel einer solcher Förderung bestehen sollte“, sagte der Wettbewerbskommissar.

Derzeit stützt sich die Prüfung von Beihilfen für Filmproduktionen auf die in der zehn Jahre alten Mitteilung zur Filmwirtschaft festgelegten Beihilferegeln. Diese will die Kommission nun modernisieren. Dabei geht es auch darum, ob es angebracht ist, den Anwendungsbereich der Regeln über den Bereich der reinen Filmproduktion hinaus zu erweitern, beispielsweise auf den Filmvertrieb und die digitale Projektion. Zudem stellt sich die Frage, ob die in bestimmten Filmförderregelungen enthaltene Verpflichtungen zur Territorialisierung der Ausgaben mit dem Beihilferecht vereinbar sind.

Der aktuelle Rahmen zur Filmwirtschaft sieht vor, dass staatliche Hilfen nicht unter das allgemeine Beihilfeverbot der EU, sondern unter die Kulturausnahmeregelung fallen können, wenn verschiedene Kriterien erfüllt sind. So muss die Beihilfe beispielsweise einem kulturellen Produkt zugute kommen; jeder Mitgliedstaat muss sicherstellen, dass Beihilfen nur für Produktionen gewährt werden, die nach überprüfbaren nationalen Kriterien einen kulturellen Inhalt haben.

Zudem muss der Produzent mindestens 20 Prozent des Filmbudgets in anderen Mitgliedstaaten ausgeben dürfen, ohne dass dies zu einer Kürzung der ihm gewährten Beihilfe führt. Die Beihilfeintensität ist grundsätzlich auf die Hälfte des Produktionsbudgets beschränkt, außer bei schwierigen Filmen und Low-Budget-Produktionen.

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