Gründungszuschuss Es hat sich ausgegründet

Der Gründungszuschuss sollte Arbeitslose wieder in die Jobwelt integrieren. Um zu sparen vergeben die Arbeitsagenturen die Förderung jetzt nur noch an jene, die sonst keine Chancen auf eine Stelle haben. Dabei ist der Gründungszuschuss ein Erfolgsmodell.

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Berühmte deutsche Gründer
Andreas von Bechtolsheim Quelle: Presse
Ibrahim Evsan Quelle: dpa
Stephan Uhrenbacher Quelle: Arne Weychardt für WirtschaftsWoche
Lukasz Gadowski Quelle: Presse
Lars Hinrichs Quelle: Presse
Gerrit Schumann Quelle: Frank Beer für WirtschaftsWoche
Oliver, Marc und Alexander SamwerDie drei Brüder (im Bild: Oliver Samwer) gelten als Bad Boys der Gründerszene. Dabei halten sie sich nur an eine simple Erfolgsregel, die viele Serienunternehmer zu ihrem Motto erklärt haben: Lieber gut kopiert als schlecht selbst gemacht. Der Erfolg gibt ihnen Recht. So gründeten sie die deutsche Kopie des US-Auktionshauses Ebay, riefen danach den Klingeltonriesen Jamba ins Leben und hatten auch beim Facebook-Klon StudiVZ ihre Finger mit im Spiel. Quelle: Armin Brosch für WirtschaftsWoche

Es war so eine gute Idee: Wer arbeitslos wurde, hatte einen Anspruch auf den sogenannten Gründungszuschuss, den Nachfolger des Überbrückungsgeldes und dem Existenzgründungszuschuss (Ich-AG). 1,87 Milliarden Euro hielt der Staat pro Jahr für die Neugründer bereit. Bis im letzten Oktober Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) mit dem Rotstift kam: Jetzt gibt es nur noch 450 Millionen Euro – der Staat muss sparen. Damit wurde die Pflichtleistung, die jedem Empfänger von Arbeitslosengeld I zustand, zur Ermessensleistung.

Was sich am Zuschuss geändert hat

Bis zur Änderung des Zuschusses mussten Gründungswillige einen stichhaltigen Businessplan vorlegen sowie ein Gutachten, dass sie sich in der angestrebten Branche gut genug auskennen und entsprechend qualifiziert sind. Der Maurer konnte also auch 2011 keinen Medizintechnikbetrieb eröffnen – Pleiten wegen mangelndem Know How waren so weitgehend ausgeschlossen. Bescheinigungen von fachkundiger Stelle und den Businessplan brauchen die Gründer immer noch. Ob sie den Zuschuss auch bekommen, liegt nun aber im Ermessen des jeweiligen Sachbearbeiters beim Arbeitsamt. Und die sind mit der Situation zuweilen überfordert.
Seit Januar seien die Beamten "nur noch auf Ablehnung gepolt", sagte Gründerberater Andreas Lutz in einem Interview mit der Süddeutschen Zeitung. "Die Berater wissen ja nur, dass sie sparen sollen - nicht aber, wie." Nur wer als unvermittelbar gilt, darf sich noch selbstständig machen. So steht es in einer der wenigen klaren Anweisungen, die die Sachbearbeiter haben: "Sind zum Zeitpunkt der Beantragung keine Stellenangebote möglich, sind die Voraussetzungen zu prüfen und das Ermessen auszuüben", heißt es in einer Anleitung zur Vergabe des Zuschusses. Dass solche Gründer erfolgreicher sind als andere, darf bezweifelt werden.

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