Gründungszuschuss Es hat sich ausgegründet

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Vermeintliche Mitnahmeeffekte

Die Kürzung des Zuschusses dient der Einsparung, das ist klar. Rund eine Milliarde Euro bleiben so im Etat der Arbeitsagenturen beziehungsweise im Bundeshaushalt. Laut dem Institut für Arbeitsmarktforschung (IAB) kosteten die Gründer den Staat pro Jahr zwischen 11.000 und 13.000 Euro. „Die aktuellen Änderungen beim Gründungszuschuss dürften mit großer Wahrscheinlichkeit eine Absenkung der durchschnittlichen Kosten pro Fall zur Folge haben“, sind sich die Experten vom IAB sicher.
Diskussion um Mitnahmeeffekte
Ganz so direkt hat von der Leyen die Reform nicht begründet. Sie sagte nicht: „Wir müssen sparen.“ Ihre Argumentation rückte dagegen die sogenannten Mitnahmeeffekte in den Fokus. Viele Arbeitslose würden sich auch ohne Förderung selbständig machen. Da es eine Förderung gibt, hätten diese Ohnehin-Gründer sie dankend eingestrichen, obwohl sie sie gar nicht brauchen. Das IAB sieht das ein bisschen anders: "Die vieldiskutierten Mitnahmeeffekte spielen offenbar eine geringere Rolle als bisher angenommen." Zu diesem Ergebnis kamen die Arbeitsmarktforscher, nachdem sie die Gründer zu ihrem Entschluss und ihrem Erfolg befragt haben.


Mitnahmeeffekte geringer als gedacht

Demnach gaben 47 Prozent an, dass sie sich auch ohne die Förderung selbstständig gemacht hätten. 21,5 Prozent sagen sogar, sie hätten sich nur arbeitslos gemeldet, um die Förderung zu bekommen. Hätte es diese nicht gegeben, wären sie direkt in die Selbstständigkeit gegangen. So weit scheint das die Theorie der Arbeitsministerin zu untermauern. Aber: Diese Zahl reduziert sich spürbar, wenn man miteinbezieht, dass viele der Jungunternehmer sagen, die Förderung sei in den ersten sechs Monaten ihrer Selbstständigkeit essenziell gewesen. 32 Prozent aus Gruppe 1 sagten, ohne die Förderung hätten sie es nicht geschafft, bei Gruppe zwei waren es 14,4 Prozent. Unterstellt man den Befragten einen Mitnahmeeffekt, passt das nicht zusammen. Deshalb geht das IAB davon aus, dass man höchstens 19 Prozent aus Gruppe eins und 7,1 Prozent aus Gruppe zwei unterstellen könnte, dass sie sich ungerechtfertigt an der Förderung bedient haben.

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