Werkvertragsgesetz und Scheinselbstständigkeit "Das Schlimmste wurde verhindert"

Der zweite Entwurf des Werkvertragsgesetzes des Arbeitsministeriums liegt vor. Der erste Aufschlag hätte aus Selbstständigen Scheinselbstständige gemacht. Diese Gefahr ist zwar vom Tisch, trotzdem ist nicht alles gut.

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Bogdan Obretemov (l) und Murat Serbes (r) sitzen am 21.04.2015 in Frankfurt am Main (Hessen) im Social Impact Lab und besprechen Details zu ihrer Handy-App für Gastronomen, Quelle: dpa

Tausendfach sollen Arbeitnehmer unter Werkverträgen und Zeitarbeit leiden, monieren die Gewerkschaften - und die Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD). Deshalb legte sie im November einen Gesetzentwurf vor, der die vermeintlichen Missstände beheben sollte. Nahles wollte künftig den Einsatz von Zeitarbeit im Grundsatz auf 18 Monate beschränken und Werkverträge per Gesetz klarer definieren. Ihr Entwurf hätte aber auch nahezu jeden Selbstständigen in einen Scheinselbstständigen verwandelt und sorgte entsprechend für Aufregung in der Wirtschaft.

Gefahr für Handwerker und Wissensarbeiter

Dort hieß es nämlich unter anderem, dass jeder scheinselbstständig sei, der überwiegend in den Räumen des Auftraggebers tätig ist. Beim Verband der Gründer und Selbstständigen in Deutschland (VGSD) fürchtete man deshalb: "Viele Soloselbstständige und Wissensarbeiter – ganz besonders solche, die einen großen Teil ihrer Arbeitszeit in Projekten und bei Kunden verbringen – müssen um ihre Selbstständigkeit bangen." Mit entsprechenden Auswirkungen auf die Wirtschaft, wie Andreas Lutz, Vorstandsvorsitzender des VGSD , sagt. "Was Andrea Nahles da vorhatte, hätte den Markt für IT-Beratung atomisiert."

Die größten Hemmnisse für Unternehmensgründungen

Auch die Arbeitgeber warnten: Stehen die geplanten Kriterien erst einmal im Gesetz, sind plötzlich Hunderttausende redliche Handwerksbetriebe am Pranger. Beispiel: Das Legen von Rohrleitungen. "Wie soll ich denn da einen Werkvertrag machen, ohne das in den Räumen eines Unternehmens zu tun?", fragte Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer.

Der Entwurf lag nach all dem Widerstand, der auch aus der Politik kam, über Monate auf Eis. Nun wurde nachgebessert. Der neue Entwurf soll voraussichtlich im März im Bundeskabinett beraten werden. "Ich gehe davon aus", sagt der Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer, "das Gesetz wird kommen."

Und zumindest die Selbstständigen können erst einmal aufatmen, wie es scheint. In der zweiten Version fehlt nämlich sowohl der Negativkatalog, der definierte, wer alles scheinselbstständig ist und die Vermutungsregelung, wonach ein Verdacht der Deutschen Rentenversicherung (DRV) genügt hätte, um aus einem Selbstständigen einen Angestellten zu machen. "Das Schlimmste wurde verhindert, aber es besteht noch immer große Rechtsunsicherheit", sagt Lutz.

Wann ist jemand scheinselbstständig?

Prinzipiell ist der Kampf gegen Scheinselbständigkeit ja gut, denn Scheinselbstständigkeit gilt als eine Form von Schwarzarbeit: Hier tut ein Unternehmen so, als beschäftige es einen Externen, spart sich aber in Wirklichkeit die Sozialbeiträge. Wenn jemand 40 Stunden lang Schreibtisch an Schreibtisch mit den Festangestellten in einem Büro sitzt, vom Chef Anweisungen entgegen nimmt, in der gleichen Kantine isst, wie alle anderen und sich auch sonst nicht von den angestellten Mitarbeitern unterscheidet, außer dass er keinen Arbeitsvertrag hat und für Kranken- und Rentenversicherung selbst aufkommt, handelt es sich um Scheinselbstständigkeit.

Menschen, die derart ausgebeutet werden, zu schützen, ist gut und richtig. Das Problem sei nur die Herangehensweise, so Lutz.

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