_

Arbeitsrecht: Kündigung wegen Unterschlagung von 1,30 Euro rechtens

von ov/dpa/AP

Die Kündigung einer Kassiererin wegen der Unterschlagung von Leergut-Bons im Wert von 1,30 Euro ist rechtmässig. Die Richter beantworteten auch die Frage, ob der blosse Verdacht einer Strafttat Kündigungen rechtfertigt.

Kündigung wegen Quelle: AP
Kündigung wegen Unterschlagung von 1,30 ist rechtens. Quelle: AP

Wegen 1,30 Euro hat eine Berliner Supermarkt-Kassiererin nach mehr als 30 Jahren ihren Job verloren. Der 50-Jährigen war die Unterschlagung von zwei Leergut-Bons über 48 und 82 Cent vorgeworfen worden. Sie verlor den Rechtsstreit um ihre fristlose Kündigung jetzt auch in zweiter Instanz. Mit einem entsprechenden Urteil zog das Landesarbeitsgericht Berlin einen Schlussstrich unter den Fall von Barbara E., deren Entlassung zu teils heftigen Protesten geführt hatte.

Anzeige

Die dreifache Mutter und zweifache Großmutter hatte eine Unterschlagung stets bestritten. Sie war aber vor Gericht von Kolleginnen belastet worden. Die Gekündigte brach während der Urteilsverkündung in Tränen aus. Mit einem solchen Richterspruch habe sie nicht gerechnet, sagte sie später.Der DGB nannte das Urteil einen „schwarzen Tag für Arbeitnehmer“ und eine „Abstrafung für eine Gewerkschafterin“.

Die Kassiererin, von ihren Unterstützern „Emmely“ gerufen, war seit 1977 in bei Kaiser´s Tengelmann beschäftigt. Anfang 2008 hatte sie nach Auffassung des Gerichts zwei Leergutbons im Wert von 48 und 82 Cent aus dem Kassenbüro genommen und für sich selbst eingelöst. Es folgte die fristlose Kündigung. Barbara E. zog vor das Arbeitsgericht und verlor zunächst in erster, heute auch in zweiter Instanz.

Ein Komitee „Solidarität mit Emmely“ aus Gewerkschaftern und politischen Gruppierungen hatte nach der Kündigung zu Protestaktionen und Kaufboykotten aufgerufen. Ihre Vermutung: Mit der Maßnahme sollte eine engagierte Gewerkschafterin kalt gestellt werden. Ende 2007 hatte „Emmely“ als angeblich letzte Kollegin ihrer Filiale an einem Streik im Einzelhandel teilgenommen. Der Betriebsrat des Unternehmens dementierte dies allerdings und beschwerte sich über die „überfallartigen“ Aktionen, bei denen maskierte Gruppen mit lauter Musik und Megafons durch die Filialen zogen.

Schon der dringende Verdacht einer Straftat rechtfertigt die Kündigung

Der Streit entzündete sich auch an der sogenannten Verdachtskündigung. Sie geht zurück auf das „Bienenstich-Urteil“ des Bundesarbeitsgerichts aus dem Jahr 1984. Es bestätigte die fristlose Kündigung einer Verkäuferin, die sich ein Stück Bienenstich von der Theke genommen und gegessen hatte. Nach Überzeugung des Landesarbeitsgerichts lagen im Fall „Emmely“ ähnliche Voraussetzungen vor. Es habe den „dringenden“ Verdacht einer Straftat gegeben.

Darüber hinaus sah es das Gericht aber auch als erwiesen an, dass die Kassiererin die Bons tatsächlich unterschlagen hatte. Dafür sprächen die von ihr selbst eingeräumten Umstände, das Kassenjournal und Zeugenaussagen, hieß es. Von einer Kassiererin seien „unbedingte Zuverlässigkeit und absolute Korrektheit“ zu erwarten.

Ihr Urteil begründeten die Richter mit einem nicht wieder herstellbaren Vertrauensverlust beim Arbeitgeber. Auf den geringen Wert der Bons komme es nicht an. Schon der dringende Verdacht einer Straftat, der sich auf objektive Tatsachen stütze, könne ein Kündigungsgrund sein. Im Kündigungsrecht gelte das Prognoseprinzip, das berücksichtige, ob dem Arbeitgeber die Weiterbeschäftigung noch zumutbar sei. Eine Revision beim Bundesarbeitsgericht ließen die Berliner Richter nicht zu.

21 KommentareAlle Kommentare lesen
  • 19.03.2009, 17:45 UhrAnonymer Benutzer: Hodde

    Ein gutes beispiel dafür, dass Kleinvieh halt auch Mist macht: http://www.ratgeberrecht.eu/arbeitsr-aktuell/ausserordentliche-kuendigung-einer-kassiererin.html

  • 09.03.2009, 16:55 UhrAnonymer Benutzer: johann Knödler

    Typisch Tengelmann/Kaiser´s
    ich selbst hatte Anfangs der 90er Jahre bei Tengelmann gearbeitet aber dieser Artikel ist der beweis dafür,daß sich in Personalführung seit Jahrzehnetn absolut nichts geändert hat.Zu meiner Zeit wurde gerade die 37,5 Stundenwoche eingeführt die aber bei mir keine Wirkung erzielte.Ja im Gegenteil: 65 bis 70 Stunden in der Woche ohne Mehrbezahlung waren an der Regel.Als ich beim besuch des betriebsrates meldete um die Überstunden zu verlangen,nahm der ganze Mobbingverlauf seinen Anfang.Von Personalchefs aus München wurde ich als Metzgermeister an einem Tag nach 3 bis 4 Läden zum Teil bedienungsläden geschickt,wo im 0815 -Verfahren die Kunden bedient wurden und die ich dann stehen lassen mußte weil ich schon wieder in den nächsten Laden beordert wurde.im nächsten Laden bekam ich Abmahnungen warum ich von den anderen Laden die bedienungsteke verlassen hatte um in den nächsten zu kommen. Das ging so ein dreiviertel Jahr so bis ich schwere Magengeschwüre bekam und mich vor Schmerzen nur noch so krümmte.Auch trug ich schwere Schädigungen durch das Verpackungsmaterial der Sb Verpackungen an den Daumennägeln davon an denen ich heute noch leide. ich hatte bis jetzt immer geschwiegen aber dieser Fall wegen € 1,30 ist typisch für diese Handelskette.Es sollte sich die Staatsanwaltschaft mal überlegen und diesen bericht von mir ansehen.Vieleicht ändern diese ihre Meinung.Heute noch würde ich, wenn ich könnte ,diese Firma anzeigen und meine Überstunden sowie Schmerzensgeld wegen bewusst Fahrlässiger Körperverletzung verklagen.
    Johann Knödler

  • 02.03.2009, 09:10 UhrAnonymer Benutzer: Harry Gambler

    Eine Zusamenstellung mit Nichtvollständigkeit bis heute steht auf dem blog
    http://mobbing-artikel.blogspot.com/
    Emmely, ein Fall „barbarischer Justiz“ und gezielter Mobbingattacken?
    Emmely ist schon längst ein Fall ver.di und bsirske mit seinen Grünen geworden.

Alle Kommentare lesen

Blogs

Die Trillerpfeife dürfen sie nicht nehmen, aber Unfug reden wird man dürfen - Notwehrmassnahmen gegen Call-Center-Anrufe
Die Trillerpfeife dürfen sie nicht nehmen, aber Unfug reden wird man dürfen - Notwehrmassnahmen gegen Call-Center-Anrufe

Wenn eine 61-jährige Frau aus Pirmasens sich so sehr über lästige, ungewollte Anrufe aus Call-Centern ärgert, dass sie...

weitere Fotostrecken

Das Aktuelle Heft

Wirtschaftswoche

WirtschaftsWoche 21 vom 21.05.2012

iTunes Vorschau - WirtschaftsWoche
Deutsche Unternehmerbörse - www.dub.de
DAS PORTAL FÜR FIRMENVERKÄUFE
– Provisionsfrei, unabhängig, neutral –
Angebote Gesuche




.