Jobsuche Was im Arbeitsvertrag stehen muss

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6. Was gilt bei Überstunden?

Viele Arbeitsverträge regeln, dass Arbeitnehmer zu Überstunden verpflichtet sind, der Arbeitgeber aber keine zusätzliche Überstundenvergütung zahlen muss. Bei gut verdienenden Führungskräften ist das zulässig und sinnvoll. Bei normalen Arbeitsverhältnissen ist der pauschale Ausschluss jeglicher Überstundenvergütung unwirksam.

Das bedeutet, dass der Arbeitnehmer trotz seines anders lautenden Arbeitsvertrags Geld für Überstunden verlangen kann.

7. Urlaub

Es gilt der vertraglich vereinbarte Urlaub, mindestens aber der gesetzliche Urlaub, nämlich 24 Werktage (wenn man Montag bis Samstag arbeitet) beziehungsweise 20 Arbeitstage (wenn man Montag bis Freitag arbeitet).

Vereinfacht gesagt hat man nach dem Gesetz also Anspruch auf vier Wochen Urlaub, selbst wenn im Vertrag weniger Tage stehen.

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Aber Vorsicht bei Teilzeit: Wer an zwei Tagen in der Woche arbeitet, hat nach dem Gesetz nicht Anspruch auf 20 Arbeitstage Urlaub, denn das gilt nur für diejenigen, die an fünf Tagen in der Woche arbeiten.

Im Beispielsfall hat ein Arbeitnehmer Anspruch auf acht Tage gesetzlichen Urlaub, wenn er immer montags und mittwochs arbeitet. Denn mit acht Tagen Urlaub kommt er ja ebenfalls auf vier Wochen Urlaub.

8. Was gilt bei Krankheit?

Oftmals wird in Arbeitsverträgen geregelt, was bei Krankheit gilt. Dies ist eigentlich nicht erforderlich, weil fast alles im Entgeltfortzahlungsgesetz geregelt ist und vertragliche Abweichungen, die den Arbeitnehmer benachteiligen, ohnehin unzulässig sind.

Trotzdem ist es sinnvoll, wenn der Arbeitsvertrag die Regelungen des Gesetzes wiederholt, damit beide Vertragsparteien auch ohne Blick ins Gesetz wissen, was zwischen ihnen gilt.

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