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6 Kommentare
Das mit der Anonymbewerbung ist doch Quatsch! Ich habe im Ausland schon viele Bewerbungen ohne Foto und Nationalitätsangaben erhalten. Wenn genügend Bewerbungen vorliegen gibts 2 Häufchen: Bewerbung passt, passt nicht. Dann ruft man die 3 vermeintlich Besten zum Bewerbungsgespräch, da sehe ich dann ob ich will oder nicht, Alter, Hautfarbe, etc. Sollte ich mir da eine dunkle Brille aufsetzen?

Die logische Folge diesen ganzen juristischen Hick-Hacks ist, ich bekomme nach einem Vorstellungsgesprächs überhaupt keine Rückmeldung mehr. Weder positiv noch negativ.
Damit niemand die Personalabteilung verklagen kann. EIGENTOR für den Bewerber.

Als Bewerber interessiert mich nicht, wer nun eingestellt wurde, sondern warum ich abgelehnt wurde. Oftmals kriegt man heute bereits seine Bewerbungsunterlangen gar nicht zurück, sondern nur einen nichtssagenden Brief mit der Ablehnung.
Die anonymen Bewerbungen halte ich für Blödsinn. Schließlich muss ein Bewerber nicht nur fachlich in ein Unternehmen passen, sondern auch persönlich sozial kompetent sein. Und das kann man nur in einem persönlichen Gespräch erfahren.

Es geht um die anonyme Bewerbung, damit man/frau überhaupt eingeladen wird zum Vorstellungsgespräch. Bei diesem kann dann Überzeugungsarbeit geleistet werden, warum man der geeignete Kandidat für die Stelle ist ... oder eben nicht. Aber die Chance dazu erhält man zumindest.

Die Unternehmer sind selbst nicht genug qualifiziert im Rahmen des Personalmanagements, und verwenden am meisten uralte Methoden um richtig gute Leute zu finden und durch die Bewerbungen Leuten zu fühlen. Die brauchen ebenso Leuten, die "sklavenmäßig" sind. Die durch sein Anschreiben zeigen dass Sie für 2 Cents arbeiten können und damit zufrieden sein.

Das war doch die Frau, die schon seit über 6 Jahren nicht mehr gearbeitet hat, weder als Softwareentwicklerin noch als was anderes. In der Zeit aber schon mehrmals Unternehmen wegen Diskriminierung verklagt hat und auch teilweise Schadenersatz, bzw einen Vergleich erhalten hat.
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Kommentare zu: Abgelehnte Bewerber haben keinen Auskunftsanspruch
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