_

Kündigung: Vor- und Nachteile eines Aufhebungsvertrags

Arbeitnehmer und Chef können sich als Alternative zur betriebsbedingten Kündigung auch einvernehmlich auf die frühzeitige Auflösung des Arbeitsvertrags einigen – mit einem Aufhebungsvertrag.

Die Vorteile

Anzeige
In wohl keinem anderen Bereich Quelle: dpa
In wohl keinem anderen Bereich können sich die destruktiven Kräfte des Interventionismus aufbauen wie im staatlich beherrschten Kredit- und Geldsystem, in dem die Zentralbanken das Monopol über die Geldmenge halten. Es erlaubt, per Kreditgewährung die Geldmenge beliebig und quasi aus dem Nichts auszuweiten. Mit gefährlichen Folgen. Quelle: dpa

Aus Angestelltensicht: Wer schon einen neuen Job gefunden hat, kann so seine Kündigungsfrist verkürzen und die neue Stelle eher antreten. Bei einer regulären Kündigung, egal, von welcher Seite, müsste er die Monate abdienen, so ihm das Unternehmen nicht entgegenkommt. Die Vorteile aus Unternehmenssicht: So wird man missliebige oder vermeintlich überzählige Mitarbeiter schneller los. Versüßt die Firma den Abschied noch mit einer Abfindung, lässt sich so ein Sozialplan aushebeln. Auch hier gilt: Es gibt kein Grundrecht auf eine Abfindung. Der Betrieb kann zahlen, muss er aber nicht.

Die Verträge sind frei aushandelbar, es gibt außer der Schriftform keine gesetzlichen Vorschriften. Unternehmen wissen das zu nutzen. Deshalb: Auf keinen Fall unter Druck setzen lassen, nicht ohne rechtlichen Gegencheck unterschreiben.

Ganz frei kann ein Unternehmen den Vertrag aber nicht formulieren: Wenn gesetzliche Schutzbestimmungen, tarifliche Vereinbarungen oder Betriebsvereinbarungen touchiert werden, muss der Chef den Betriebsrat darüber informieren.

Die Nachteile

Weil es sich um einen einvernehmlich geschlossenen Vertrag handelt, sind die Chancen für den Mitarbeiter gering, ihn später vor Gericht anfechten zu können. Dazu muss er dem Richter schon nachweisen können, vom alten Arbeitgeber sittenwidrig übervorteilt oder unter Druck gesetzt worden zu sein. Eine Kündigungsschutzklage wie nach einer regulären Kündigung ist bei einem Aufhebungsvertrag nicht möglich. Zudem kostet ihn der Vertrag samt Abfindung in der Regel drei Monate Arbeitslosengeld, denn die Agentur für Arbeit verhängt postwendend die übliche dreimonatige Sperrzeit, falls jemand von sich aus kündigt.

Nur wenn im Vertrag klar formuliert ist, dass die Alternative eine betriebsbedingte Kündigung seitens des Unternehmens unter Einhaltung aller Fristen gewesen wäre, kann er unter Umständen der Sperrfrist entkommen. Beim Abfindungspoker gilt deshalb: entgangenes Arbeitslosengeld einrechnen, ebenso Urlaubsansprüche oder Überstunden.

weitere Fotostrecken

Blogs

Die Geldklammer - Gastbeitrag von Frank Dopheide zur Serie "Aussterbende Insignien der Macht"
Die Geldklammer - Gastbeitrag von Frank Dopheide zur Serie "Aussterbende Insignien der Macht"

Teil 8 – Die silberne Geldklammer. Geld regiert die Welt, das war so und das bleibt so. Nur das Geld verändert seine...

Das Aktuelle Heft

Wirtschaftswoche

WirtschaftsWoche 21 vom 21.05.2012

iTunes Vorschau - WirtschaftsWoche
Deutsche Unternehmerbörse - www.dub.de
DAS PORTAL FÜR FIRMENVERKÄUFE
– Provisionsfrei, unabhängig, neutral –
Angebote Gesuche




.