Zeugnissprache Die geheimen Codes im Arbeitszeugnis

Weil negative Formulierungen im Arbeitszeugnis verboten sind, werden Arbeitgeber erfinderisch. So ist der Satz "Wir wünschen alles Gute, insbesondere auch Erfolg" ein ziemlicher Nackenschlag für den Mitarbeiter. Was die Formulierungen wirklich aussagen.

  • Teilen per:
  • Teilen per:
Arbeitszeugnis Quelle: FM2 - Fotolia.com

Arbeitszeugnisse müssen wohlwollend formuliert sein. Damit dennoch klar wird, dass der Mitarbeiter nicht der eifrigste war, haben sich in der Zeugnissprache geheime Codes etabliert. Die sind zwar unzulässig, aber nur die wenigsten Arbeitnehmer kennen sie auch und können sich so gegen die Formulierungen wehren. Wir zeigen die gängigsten Sätze und ihre Bedeutung in einer Übersicht.

"Er machte sich mit großem Eifer an die ihm übertragenen Aufgaben" bedeutet nicht etwa großes Engagement, sondern dass sich der Mitarbeiter verzettelt und nicht ergebnisorientiert gearbeitet hat.

"Er zeigte Verständnis für seine Arbeit" drückt aus, dass der Arbeitnehmer zwar wusste, was er zu tun hatte, es aber nicht tat.

Auf Faulheit deutet folgender Wortlaut hin: "Er verstand es, alle Aufgaben mit Erfolg zu delegieren".

Auch wer "mit Interesse bei der Sache " war oder "Gelegenheit hatte, die ihm übertragenen Aufgaben zu erledigen", war meist faul.

Mitglied im Betriebsrat

Inkompetenz wird so beschrieben: "Wegen seiner Pünktlichkeit war er stets ein gutes Beispiel" oder "Wir bestätigen gerne, dass er mit Fleiß, Ehrlichkeit und Pünktlichkeit an seine Aufgaben herangegangen ist", gerne auch "Er war Neuem gegenüber aufgeschlossen".

"Er zeigte stets Engagement für Arbeitnehmerinteressen außerhalb der Firma" drückt aus, dass der Mitarbeiter an Streiks teilgenommen hat.

"Er trat engagiert für die Interessen der Kollegen ein" bringt zum Ausdruck, dass der Arbeitnehmer Mitglied des Betriebsrat war.

"Er trat sowohl innerhalb als auch außerhalb unseres Unternehmens engagiert für die Interessen der Arbeitnehmer ein" heißt, dass dieser Mitarbeiter gewerkschaftlich aktiv war.

"Er verfügt über Fachwissen und hat ein gesundes Selbstvertrauen." Heißt: Dieser Mitarbeiter hatte zwar keine Ahnung, war aber sehr arrogant.

Nicht ernst genommen

Wer "im Umgang mit Kollegen und Vorgesetzte eine durchweg erfrischende Offenheit" zeigt, war frech und vorlaut, und wenn ein Mitarbeiter "tüchtig und in der Lage war, seine Meinung zu vertreten", konnte er nicht mit Kritik umgehen.

Wenn jemand unbeliebt war, verraten es diese Formulierungen: "Sein Betragen gegenüber den Vorgesetzten und Kollegen war unbelastet" oder auch "Wir lernten ihn als umgänglichen Kollegen kennen".

"Er hat mit seiner geselligen Art zur Verbesserung des Betriebsklimas beigetragen" bedeutet, dass der Mitarbeiter ein Alkoholproblem hat.

Wer als "kontaktbereit" bezeichnet wird, gilt dagegen eher als Eigenbrödler ohne soziale Kompetenz. Und wer "bei Kunden schnell beliebt war", dem bescheinigt der Arbeitgeber kein Verhandlungsgeschick.

Die Formulierung "Er war seinen Mitarbeitern jederzeit ein verständnisvoller Vorgesetzter" bedeutet: Diese Führungskraft besitzt keine Durchsetzungsfähigkeit und wurde von ihrem Team nicht ernst genommen.

Wenn der Arbeitgeber schreibt, dass ein Manager "die Arbeit seiner Mitarbeiter koordinierte und klare Anweisungen gab", heißt das schlicht, dass er sich aufs Delegieren beschränkte und ansonsten ein lustloser Chef war.

Wer einen autoritären Führungsstil hat, dem wird eine "straffe" oder "konsequente" Führung bescheinigt.

Einvernehmlich getrennt

Wenn jemand ausscheidet, "um in einem anderen Unternehmen eine höherwertige Tätigkeit zu übernehmen", bedeutet dies, dass der alte Arbeitgeber diesen Job seinem Mitarbeiter nicht zutraut.

Die Formulierung "Wir haben uns einvernehmlich getrennt" versteckt, dass auf Initiative des Arbeitgebers ein Aufhebungsvertrag ausgehandelt wurde. Eine echte einvernehmliche Trennung wird mit dem Wortlaut "im besten beiderseitigen Einvernehmen" kenntlich gemacht.

Der Wortlaut "Wir wünschen alles Gute, insbesondere auch Erfolg" gilt als ironischer Gruß.

Übrigens: Eine komplette Auflistung der in Zeugnissen gebräuchlichen falschen Formulierungen gibt es auf der Seite www.arbeitszeugnis.de.

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%