Kündigung Wie Sie einen galanten Abgang hinlegen

Seite 3/3

Oft lohnt es sich sogar, noch einen Gang zuzulegen statt das Tempo herauszunehmen. Das schließt mit ein, dass Sie Ihre Arbeit an wichtigen Projekten fortsetzen und darum kämpfen, sie beenden zu dürfen – auch wenn die Zeit knapp wird und es Überstunden kostet. Über solche Ergebnisse können Sie sich später Arbeitgebern empfehlen.

Gerade wer anschließend sein eigenes Unternehmen aufbauen will, sollte einen sauberen Abgang anstreben. Davon ist zum Beispiel Andreas Lutz überzeugt. „Der alte Arbeitgeber ist oft der erste Auftraggeber“, sagt der Münchner, der sich bereits zweimal selbstständig gemacht hat und heute andere Gründer coacht. Wer sich etwa als IT-Experte selbstständig macht, wird vom alten Arbeitgeber oft als Systemberater gebucht; wer früher als Personalentwickler beschäftigt war, ist für sein altes Unternehmen in Zukunft vielleicht als Headhunter auf Provisionsbasis unterwegs. Solche Aufträge sind gerade in der Startphase wertvolle Referenzen.

Holen Sie Rückmeldungen ein

Ebenso ist es clever, sich in den letzten Wochen Rückmeldungen von Kollegen und Vorgesetzten einzuholen. Fragen Sie, wie Sie auf diese gewirkt haben – daraus können Sie nur lernen. Wenn ein Kollege etwa offen ausspricht, dass Sie sich manchmal, ohne es zu merken, im Ton vergriffen oder manche Mitarbeiter übergangen haben, kann das im nächsten Job eine Menge wert sein. Konflikte zu bereinigen erleichtert zudem das Gewissen: „Wer im Streit geht, den kann das noch lange im neuen Job belasten“, sagt Christian von Götz, Geschäftsführer des Beratungsunternehmens Karent.

Ein schwieriges Thema ist die Frage, wie man mit seinen Geschäftspartnern außerhalb des Unternehmens umgeht. Bei Banker Schölzel ist der Fall heikel: Als freier Finanzmakler tritt er ab Oktober in Konkurrenz zu seinem früheren Arbeitgeber. Seine alten Kunden könnten also auch seine neuen sein. „Ich sage denen natürlich, dass ich gekündigt habe“, sagt Schölzel. „Und wenn ein Kunde dann nachfragt, was ich mache, dann sage ich das ganz offen und gebe ihm auf Wunsch auch meine private Handynummer.“

Feiern Sie Ihren Abschied im richtigen Maß

Er bewegt sich damit jedoch in einer tückischen Grauzone. Rechtsanwalt Grundstein warnt: „Solange man noch bei seinem alten Arbeitgeber angestellt ist, darf man dessen Kunden nicht gezielt abwerben.“ Auch Kundenlisten ausdrucken und mitnehmen oder Geschäftsgeheimnisse verwerten ist tabu. Wogegen der alte Arbeitgeber jedoch kaum eine Handhabe hat, ist, dass sich jemand von Kunden und Geschäftspartnern verabschiedet und seine neue Wirkungsstätte mitteilt. Kontakt zu halten ist heute über Online-Netzwerke wie LinkedIn oder Xing ohnehin wesentlich einfacher als früher.

Wie gut sich die Kündigungsfrist nutzen lässt, zeigt auch das Beispiel der Personalreferentin Gabriele Fahl*. Sie wechselte zu einer Beratungsgesellschaft, die sie zunächst als Sekretärin einstellte, ihr aber versprach, sie zur Beraterin zu machen. Fahl merkte allerdings schnell, dass sie diesem Ziel nicht näher kam: „Sobald ich auch nur mit einem Klienten gesprochen hatte, kam sofort der Chef angelaufen und sagte, das sei nicht meine Aufgabe“, erzählt sie.

Ihr Frust wuchs, sie überlegte zu gehen – wurde dann aber kurzerhand gekündigt. „Da habe ich mir überlegt, was ich falsch gemacht habe“, sagt sie. Ergebnis: Während der gesamten Zeit hatte sie einen der beiden Chefs zu wenig beachtet. Also widmete sie ihm in der Zeit nach der Kündigung deutlich mehr Aufmerksamkeit und engagierte sich für ihn. Mit Erfolg: Kurz nach ihrem Abschied als Sekretärin durfte sie als Beraterin ins Unternehmen zurückkehren.

Inhalt
Artikel auf einer Seite lesen
© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%