Davon profitierte etwa ein Lagerarbeiter, der in einer Spedition für 42 Stunden die Woche 1.800 Euro monatlich erhielt. Das Bundesarbeitsgericht erklärte die in seinem Vertrag festgehaltene Regelung für unwirksam, Überstunden nicht zu bezahlen. Schließlich habe der Mitarbeiter bei der Unterzeichnung nicht ahnen können, wie viel Arbeit auf ihn zukommt. Im Prozess nach Vertragsende sprachen ihm die Bundesarbeitsrichter eine Überstundennachzahlung für drei Jahre zu.
Kein Glück hatte ein Rechtsanwalt vor dem Bundesarbeitsgericht. Auch er forderte die Bezahlung seiner Überstunden ein und scheiterte. Als Grund nannten die Richter sein Jahresgehalt von rund 80.000 Euro brutto. Bei dieser Bezahlung sei es, wie bei einer Führungsposition, üblich, Leistung zu erwarten, die über das Normalmaß hinausgeht. Es ist fraglich, wie gerecht dieses zweierlei Maß ist. Schließlich ist in beiden Fällen Mehrarbeit mehr Arbeit.
Die verschiedenen Urteile zeigen, dass es sich lohnen kann, für seine Extra-Bezahlung zu kämpfen. „Zuerst sollte man mit dem Chef sprechen und dabei auch den Betriebsrat einschalten. Wenn das nicht fruchtet, sollte man vor Gericht ziehen“, empfiehlt Christian Götz von Verdi. „Viele Arbeitnehmer scheuen sich, vor Gericht zu ziehen, aber dafür gibt es keinen Grund.“