Wie funktioniert das?
Im ersten Schritt muss die Plattform auf den diffamierenden Beitrag hingewiesen werden. Sie kontaktiert dann den User und bittet um Stellungnahme. Meistens verteidigen diese Nutzer ihre Beiträge nicht, weshalb die Plattformen diese dann löschen. Setzt sich der Urheber allerdings mit dem Vorwurf der Plattform auseinander und weist das zurück, geht es zurück an den Kläger – das kann dann zu einem richtigen Pingpong-Spiel werden.
Wenn ein Unternehmen eine einstweilige Verfügung erwirken will, worauf sollte man achten?
Man muss da schnell reagieren und am besten eine einstweilige Verfügung erwirken. Je nach zuständigem Gericht muss der Kläger vier bis spätestens acht Wochen nach dem Bemerken des Posts bei Gericht vorstellig werden, sonst wird die Dringlichkeit aberkannt. Und bis auf normalem Klageweg ein Urteil zustande kommt und der Post gelöscht wird, können Jahre vergehen, deshalb ist definitiv Eile geboten.
Ist es aussichtsreich, einen Beitrag bei der Plattform selbst als unangemessen zu melden?
Eine Mandantin von uns betreibt eine psychiatrische Einrichtung, über die jemand ein Video gedreht hat. Darin ist die Einrichtung eindeutig zu erkennen und der Urheber sagt, dass es sich hierbei um ein Konzentrationslager handele, in dem Menschen umgebracht werden. Das war keine sachliche Auseinandersetzung, sondern richtig harter Tobak. In diesem Fall haben wir den internen Weg gewählt und das Video bei Youtube gemeldet. Youtube hat den Beitrag dann auch sehr schnell gelöscht, aber darauf sollte man sich nicht verlassen.
Gerade Facebook hat häufig seltsame Ansichten, was gelöscht werden muss und was nicht: Ein Foto von einer blanken Brust verschwindet sofort, ein Hakenkreuz interessiert niemanden.
Angriffsziele von aufsehenerregenden Cyberangriffen
Im Dezember 2015 fiel für mehr als 80.000 Menschen in der Ukraine der Strom aus. Zwei große Stromversorger erklärten, die Ursache sein ein Hacker-Angriff gewesen. Es wäre der erste bestätigte erfolgreiche Cyberangriff auf das Energienetz. Ukrainische Behörden und internationale Sicherheitsexperten vermuten eine Attacke aus Russland.
Im Februar 2016 legt ein Erpressungstrojaner die IT-Systeme des Lukaskrankenhauses in Neuss lahm. Es ist die gleiche Software, die oft auch Verbraucher trifft: Sie verschlüsselt den Inhalt eines Rechners und vom Nutzer wird eine Zahlung für die Entschlüsselung verlangt. Auch andere Krankenhäuser sollen betroffen gewesen sein, hätten dies aber geheim gehalten.
Ähnliche Erpressungstrojaner trafen im Februar auch die Verwaltungen der westfälischen Stadt Rheine und der bayerischen Kommune Dettelbach. Experten erklären, Behörden gerieten bei den breiten Angriffen eher zufällig ins Visier.
In San Francisco konnte man am vergangenen Wochenende kostenlos mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahren, weil die rund 2000 Ticket-Automaten von Erpressungs-Software befallen wurden. Laut einem Medienbericht verlangten die Angreifer 73 000 Dollar für die Entsperrung.
Im Mai 2015 fallen verdächtige Aktivitäten im Computernetz des Parlaments auf. Die Angreifer konnten sich so weitreichenden Zugang verschaffen, das die Bundestags-IT ausgetauscht werden. Als Urheber wird die Hacker-Gruppe APT28 vermutet, der Verbindungen zu russischen Geheimdiensten nachgesagt werden.
Die selbe Hacker-Gruppe soll nach Angaben amerikanischer Experten auch den Parteivorstand der Demokraten in den USA und die E-Mails von Hillary Clintons Wahlkampf-Stabschef John Podesta gehackt haben. Nach der Attacke im März wurden die E-Mails wirksam in der Schlussphase des Präsidentschaftswahlkampfs im Oktober 2016 veröffentlicht.
APT28 könnte auch hinter dem Hack der Weltdopingagentur WADA stecken. Die Angreifer veröffentlichen im September 2016 Unterlagen zu Ausnahmegenehmigungen zur Einnahme von Medikamenten, mit einem Fokus auf US-Sportler.
Ein Angriff, hinter dem Hacker aus Nordkorea vermutet wurden, legte im November für Wochen das gesamte Computernetz des Filmstudios lahm. Zudem wurden E-Mails aus mehreren Jahren erbeutet. Es war das erste Mal, dass ein Unternehmen durch eine Hackerattacke zu Papier und Fax zurückgeworfen wurde. Die Veröffentlichung vertraulicher Nachrichten sorgte für unangenehme Momente für mehrere Hollywood-Player.
Bei dem bisher größten bekanntgewordenen Datendiebstahl verschaffen sich Angreifer Zugang zu Informationen von mindestens einer Milliarde Nutzer des Internet-Konzerns. Es gehe um Namen, E-Mail-Adressen, Telefonnummern, Geburtsdaten und verschlüsselte Passwörter. Der Angriff aus dem Jahr 2014 wurde erst im vergangenen September bekannt.
Ein Hack der Kassensysteme des US-Supermarkt-Betreibers Target macht Kreditkarten-Daten von 110 Millionen Kunden zur Beute. Die Angreifer konnten sich einige Zeit unbemerkt im Netz bewegen. Die Verkäufe von Target sackten nach der Bekanntgabe des Zwischenfalls im Dezember 2013 ab, weil Kunden die Läden mieden.
Eine Hacker-Gruppe stahl im Juli 2015 Daten von rund 37 Millionen Kunden des Dating-Portals. Da Ashley Madison den Nutzern besondere Vertraulichkeit beim Fremdgehen versprach, erschütterten die Enthüllungen das Leben vieler Kunden.
Im Frühjahr 2016 haben Hacker den Industriekonzern Thyssenkrupp angegriffen. Sie hatten in den IT-Systemen versteckte Zugänge platziert, um wertvolles Know-how auszuspähen. In einer sechsmonatigen Abwehrschlacht haben die IT-Experten des Konzerns den Angriff abgewehrt – ohne, dass einer der 150.000 Mitarbeiter des Konzerns es mitbekommen hat. Die WirtschaftsWoche hatte die Abwehr begleitet und einen exklusiven Report erstellt.
Im Mai 2017 ging die Ransomware-Attacke "WannaCry" um die Welt – mehr als 200.000 Geräte in 150 Ländern waren betroffen. Eine bislang unbekannte Hackergruppe hatte die Kontrolle über die befallenen Computer übernommen und Lösegeld gefordert – nach der Zahlung sollten die verschlüsselten Daten wieder freigegeben werden. In Großbritannien und Frankreich waren viele Einrichtungen betroffen, unter anderem Krankenhäuser. In Deutschland betraf es vor allem die Deutsche Bahn.
Das soll jetzt besser werden: Justizminister Maas‘ Gesetzesentwurf sieht vor, dass die Plattformen offensichtlich strafbare Inhalte wie Verleumdung oder Volksverhetzung innerhalb von 24 Stunden nach Eingang der Beschwerde löschen oder User sperren müssen.
Bei Google und Facebook passiert ohne Gerichtsentscheidung häufig nichts. Dafür agieren beide sehr weitreichend, wenn eine einstweilige Verfügung vorliegt. So hatten wir für einen Mandanten eine einstweilige Verfügung gegen drei Sätze einer Behauptung auf einer Website erwirkt und Google hat die komplette Seite ausgelistet. Die war dann wegen dieser drei Sätze über Google nicht mehr zu finden. Für unseren Mandanten war das natürlich positiv, aber Google hat gleichzeitig auch etwas überreagiert.
Neben Beleidigungen von einzelnen Personen sind Unternehmen immer häufiger mit Shitstorms konfrontiert: Ein Kunde fühlt sich schlecht behandelt oder ist mit einem Unternehmen unzufrieden und der Protest verselbstständigt sich im Netz. Können Unternehmen dagegen etwas tun?
Ich kann nicht per se ein Verbot aussprechen, dass niemand etwas Böses über mein Unternehmen sagen darf. Anders ist es natürlich, wenn sich ein Shitstorm verselbstständigt und etwa aus einer Beschwerde über die Sitzbezüge der Bahn eine Beleidigung wird oder jemand zu Gewalt gegen den Vorstand aufruft. Aber ich würde nur nach reichlicher Überlegung dazu raten, gegen einen Shitstorm juristisch vorzugehen. Wer versucht, jede Aussage anzufechten, hat meistens viel Aufwand und erreicht wenig. Anders sieht es aus, wenn es bei einem Shitstorm einen Rädelsführer gibt, der die Sache immer wieder anfeuert oder Personen konkret beleidigt. Diesen kann man dann meistens belangen, wenn er ermittelbar ist. Aber natürlich ist es wichtig, die Grenze zur Meinungsäußerung zu wahren.
Also den Sturm lieber aussitzen als klagen.
Die meisten Shitstorms gehen so schnell wieder, wie sie auch gekommen sind. Deshalb rate ich dazu, so etwas in den meisten Fällen einfach auszusitzen oder durch positive Kommunikation zu überlagern. Sonst wird so ein Shitstorm schnell zu einem eigenen Medienereignis und das will wirklich niemand.