Hohe Abfindungen Unfähige Manager loszuwerden, ist richtig teuer

Jeder dritte Chef taugt nichts. Gut, dass Unternehmen leitenden Angestellten und Geschäftsführern einfach kündigen können. Vorstände loszuwerden, ist dagegen verdammt teuer. Da hilft nur: Zähne zusammenbeißen und zahlen.

  • Teilen per:
  • Teilen per:
Quelle: Getty Images

Vor einem Monat bescheinigte eine Studie den deutschen Führungskräften im großen Stil Unfähigkeit: Laut der Untersuchung der Internationalen Hochschule Bad Honnef Bonn (IUBH) wären 27 Prozent der Führungskräfte besser nicht zum Chef gemacht worden. Der Mangel an Bewerbern habe viele Fachkräfte in die Inkompetenz hineinbefördert, so das Fazit. Dafür können zwar die Manager nichts, für Mitarbeiter und im Zweifelsfall auch das Unternehmen sind die Folgen trotzdem nicht ohne. Das zeigen zwei Beispiele aus der Praxis ganz deutlich.

VW hat seine Fehlbesetzungen teuer bezahlt

Zehn Tage, nachdem der Abgasskandal beim Volkswagenkonzern bekannt wurde, sagte der damalige VW-Aufsichtsratschef Berthold Huber, dass sich "das Unternehmen einer konsequenten Aufarbeitung stellen, die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen und die notwendigen Konsequenzen ableiten." Dann rollten Köpfe, die ersetzt werden mussten und wurden – oft mit konzernvertrauten Eigengewächsen. Richard Fudickar, Managing Partner der Personalberatung Boyden, nannte das damals gegenüber WirtschaftsWoche Online ein "Blending of the Best", also einem Wettkampf der Geeigneten.

Ulrich Ackermann, geschäftsführender Gesellschafter des Beratungshauses Transearch und auf den Bereich Automobil, IT, Konsumgüter und Handel spezialisierter Headhunter, sprach von "einer Chance für Leute in der zweiten oder dritten Reihe." Die einige auch ergriffen haben. Stefan Knirsch beispielsweise, seit 1996 Mitarbeiter des Volkswagenkonzerns, stieg vom Leiter der Aggregate-Entwicklung bei Audi zum Vorstandsmitglied bei Audi auf. Sein Ressort: technische Entwicklung.

Kurz vor seinem Amtsantritt am 1. Januar 2016 hatte er eine eidesstattliche Versicherung abgegeben, dass er von der Betrugssoftware nichts gewusst habe. Das war leider nicht ganz richtig. Deshalb musste er nach gut neun Monaten gehen.

Der oder die Falsche für den Job: Fehlbesetzungen in deutschen Unternehmen

Zum Abschied gab es vom VW-Konzern 3,8 Millionen Euro. „Es steht ihm rechtlich gesehen zu“, rechtfertigte ein Sprecher des Betriebsrates den vergoldeten Rausschmiss.

13 Millionen Euro für 13 Monate Arbeit

Im Zuge der Neubesetzungen holte Volkswagen außerdem die ehemalige Bundesverfassungsrichterin Christine Hohmann-Dennhardt, die seit 2011 bei Daimler für die Themen Integrität und Recht zuständig war. Ab Januar 2016 sorgte sie dann bei VW für Recht und Compliance. Ob sie das zu gut oder nicht gut genug gemacht hat, ist nicht bekannt. Wohl aber, dass es menschlich zwischen ihr und Chefjurist Manfred Döss überhaupt nicht harmoniert habe. Döss ist Freund der Familien Porsche und Piëch, sitzt auch im Aufsichtsrat der Familienholding Porsche SE und hat die Einigung mit den US-Justizbehörden ausgehandelt.

Nach etwas mehr als einem Jahr Machtkampf zwischen Hohmann-Dennhardt und Döss gab der Konzern ihr den goldenen Handschlag: Sie ging nach 13 Monaten mit 13 Millionen Euro in der Tasche.

Da sie einen Vertrag für drei Jahre unterschrieben hatte, standen ihr zusätzlich zum Gehalt eine Abfindung in Höhe von knapp zwei Jahresgehältern zu. Außerdem hatte VW ihr eine Ablösesumme für den Wechsel von Daimler zugesagt. Dafür hatte sie gegenüber Daimler auf Forderungen verzichtet. Diese Entschädigung wurde bei ihrem Weggang von VW fällig, Vertrag ist schließlich Vertrag.

Geschäftsführer und leitende Angestellte wird man einfach los

"Den Vertrag mit einem Geschäftsführer zu beenden, verläuft häufig in geordneteren und vorhersehbareren Bahnen als bei Angestellten", sagt Henrik Lüthge, Arbeitsrechtsexperte und Partner bei der Kanzlei Beiten Burkhardt. Vulgo: Einen Geschäftsführer wird man leichter los, als den Pförtner, die Putzfrau oder einen Mitarbeiter aus der Buchhaltung.

Geschäftsführer haben nämlich keinen Kündigungsschutz und können ohne Angabe von Gründen jederzeit abberufen werden. Dafür verdienen sie natürlich entsprechend gut. "Wer Geschäftsführer wird, setzt sich einem hohen Risiko aus: Werden Ziele nicht erreicht oder ändern sich Rahmenbedingungen, droht die kurzfristige Abberufung. Darum sind vergleichsweise lange Kündigungsfristen und manchmal auch Abfindungsansprüche vertraglich vereinbart. Das mindert zumindest das finanzielle Risiko für die jeweilige Privatperson", sagt Lüthge, der Unternehmen und Manager bei Reorganisationen, Umstrukturierungen und Übernahmen begleitet.

Ein Vorstandsmitglied dagegen, also jemand wie Knirsch oder Hohmann-Dennhardt, lässt sich nicht so einfach rauswerfen, wenn er dem Aufsichtsrat oder den Inhabern nicht (mehr) passt.

Der Vorstand müsste schon das Tafelsilber klauen

Denn ein Vorstandsmitglied hat ein sogenanntes gesellschaftliches Organverhältnis mit dem Unternehmen. Er arbeitet eben nicht einfach nur dort, sondern übernimmt die Geschäftsleitung mit allen Rechten und Pflichten. Um diese Funktion mit sofortiger Wirkung und ohne fette Abfindung zu verlieren, muss ein wichtiger Grund vorliegen. Minderleistungen oder Antipathie zählen auf dieser Ebene nicht als Entlassungsgrund. Diese wichtigen Gründe, so will es Paragraph 84, Absatz 3 des Aktiengesetzes, sind:

  • Verschweigen von für das Dienstverhältnis bedeutenden Vorstrafen
  • Ausübung einer nicht genehmigten Nebentätigkeit
  • Missbrauch der Vertretungsmacht
  • bewiesene strafbare Handlungen, wie Diebstahl, Betrug oder Untreue

Der Hauptgrund, weshalb Vorstände gehen sollen, sei aber leider nicht das gestohlene Tafelsilber, sondern Minderleistungen, so Lüthge. "Bei übereifrigen oder zu selbstbewussten Führungskräften geht ab und zu auch schon mal beim Einstieg etwas schief. Dann kann es auch schon mal vorkommen, dass Unternehmen sehr zügig wieder die Reißleine ziehen."


Zwar kann die Hauptversammlung dem Vorstand das Vertrauen entziehen, worauf der- oder diejenige auch sofort die Koffer packen müsste. Allerdings haben Vorstände in der Regel auch einen Dienstvertrag, mit dem sie sich gegen einen derartigen Rauswurf absichern können. Wenn darin steht, dass ein Vertrauensentzug nicht zum Vertragsende führt, arbeitet der Geschasste zwar nicht mehr als Vorstand, bekommt aber weiterhin seine Bezüge. So blieb auch der ehemalige VW-Chef Martin Winterkorn nach seinem Rücktritt weiter bei VW angestellt. Nur war er eben kein CEO mehr.

Die Erklärungen zu Winterkorns-Rücktritt

Seinen Dienstvertrag noch bis Ende 2016 weiter zu bezahlen, war für den Konzern deutlich günstiger, als eine Auflösung. Medienberichten zufolge erhält Frisch-Rentner Winterkorn seit Januar außerdem eine Betriebsrente in Höhe von 3100 Euro – pro Tag.

Unternehmen und Vorstände einigen sich außergerichtlich

Allerdings landen derartige Fälle nicht vor Gericht, wie Lüthge sagt. "Zwar gibt es immer mal wieder Klagen, die meisten Fälle werden dann jedoch oft vor dem Urteilsspruch einvernehmlich verglichen.“"

So lange dauern Kündigungsschutzprozesse

Denn es sähe weder für den Konzern, noch für den Manager oder die Managerin gut aus, wenn sie sich vor einem Arbeitsgericht eine Schlammschlacht lieferten. Hätte VW mit Schlamm auf Hohmann-Dennhardt geworfen, die Chancen, nochmal einen Externen ins Unternehmen zu holen, stünden gleich Null.
Umgekehrt täte sie sich nun genauso schwer, einen neuen Job zu finden.

Also zahlt das Unternehmen dem Vorstand zähneknirschend – und ist ihn los. Was aber nicht heißt, dass es in diesen Fällen keine Auseinandersetzungen gibt, wie Lüthge erzählt.

Feilschen um jeden Cent


Da werde durchaus hart verhandelt, was auch völlig in Ordnung sei - so lange alles im Rahmen bleibe. "Wenn ein Manager einen Vertrag unterschrieben hat, der im Falle einer Freistellung nur die Fortzahlung des Grundgehalts vorsieht, dann sieht es einfach nicht gut aus, wenn der Manager später doch weitere Vergütung wie Boni einklagt."

Und weiter: "Die Praxis zeigt Fälle, in denen selbst langjährige Personalleiter nach der Kündigung vorgebracht haben, sie seien keine leitenden Angestellten, um so ein besseres Ausstiegspaket zu erhalten."

"Wir eskalieren das jetzt"

Umgekehrt habe er aber auch schon Unternehmen erlebt, die sich sagten "unser Ruf ist ohnehin nicht der beste, wir eskalieren das jetzt."

Und schon sei so manchem Manager die Kündigung schmackhaft gemacht worden, in dem man ihm die Arbeit madig gemacht habe. Dann wird der Finanzchef zum Teamleiter der Buchhaltung degradiert, Verantwortung entzogen oder es berichten plötzlich nicht mehr acht, sondern nur noch zwei Mittelmanager an denjenigen. Das sei oft sogar legitim, so der Anwalt. "Das ist noch nicht ganz das kahle Zimmer ohne Fenster, aber für viele – zumindest gefühlt – schon nah dran", sagt Lüthge.

In anderen Fällen, bei denen Managern betriebsbedingt gekündigt werden sollte, seien gleich ganze Bereiche wegorganisiert worden. Wenn das Marketing vom Vertrieb miterledigt wird und Employer Branding von der Personalabteilung, braucht man schließlich keinen Chief Marketing Officer mehr und kann den guten Gewissens entlassen. Ein Schelm, wer hier an Mobbing denkt. Deshalb rät Lüthge Inhabern dringend davon ab, diesen Weg zu gehen - egal, wie hoch der Frust ist. "Am Ende steht immer ein gewisses Reputationsrisiko, weil nicht abschätzbar ist, wie ein Manager sich in einer solchen Situation intern wie extern verhalten wird."

Wege aus der Mobbing-Falle

Seiner Erfahrung nach wollen die meisten Unternehmen jedoch keinen Staub aufwirbeln. "Die wollen einen sauberen Trennungsprozess, der sich nach außen gut verkaufen lässt. Dafür greifen sie dann auch schon mal etwas tiefer ins Portemonnaie." In der Praxis werden deshalb viele dieser Verhandlungen auf Top-Management-Ebene von einem Mediator begleitet, wie er sagt. "Da kommt es regelmäßig vor, dass sich die Parteien und deren Anwälte an geheimen Orten treffen, um einen einvernehmlichen Deal zu schmieden."

Auf Hohmann-Dennhardt folgt bei VW übrigens Hiltrud Werner. Die Ökonomin leitet seit Januar 2016 die Konzernrevision bei Volkswagen, vorher war sie Leiterin der Revision der ZF Friedrichshafen AG. Werner steht im Ruf, nicht nur reihenweise Mitarbeiter zum Weinen zu bringen, sondern auch eine Fehlerkultur und einen Managementstil a la Martin Winterkorn zu pflegen. Also genau das, was der aktuelle VW-Chef Matthias Müller versprochen hat, abzuschaffen. Falls Werner ihrem Ruf auch in der neuen Position gerecht wird, kann es also sein, dass sie sich schon im kommenden Jahr über eine saftige Abfindung freuen kann.

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%