Serie Arbeitsrecht Wenn Arbeitgeber kranke Führungskräfte mit Aufträgen bombardieren

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Kranke Führungskräfte dürfen sich nicht gleich entziehen

Eine heikle Situation, denn: Ist ein Mitarbeiter krank, muss er keine Arbeit selbst verrichten. Und selbst wenn Führungskräfte ihre Arbeit übergeben müssen, bedeutet das nicht, dass sie sich in einem fort per Mail oder Handy verfügbar halten müssen. Oberste Priorität hat die schnelle Genesung.

Ein anderer Trick von böswilligen Unternehmenslenker geht so: Sie stellen der kranken Führungskraft für den Tag der Rückkehr ein großes Meeting in den Outlook-Kalender. Die Folge: Natürlich bleibt dem Kranken nichts anderes übrig, als sich bereits während der Krankheitstage darauf vorzubereiten und im schlimmsten Fall sogar eine ganze Präsentation auszuarbeiten.

Tipp: Um Konflikten aus dem Weg zu gehen, sollten sich Arbeitnehmer ab dem ersten Krankheitstag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung von ihrem Hausarzt geben lassen und taggleich in die Firma faxen oder mailen. Und dann ist es auch in Ordnung - sobald eine Art Übergabe stattgefunden hat - nicht mehr an das Blackberry zu gehen, wenn es klingelt, nicht zu mehr reagieren oder es abzuschalten. Denn immerhin ist das Dienst-Blackberry ein Arbeitsmittel und gearbeitet werden soll ja während der Krankheit nicht.

Fest steht aber eins: Vor Abmahnungen wie Kündigungen ist man auch nicht sicher, wenn man krankgeschrieben ist. Nur muss der Grund für die Abmahnung noch zuvor geschehen sein.

Grundsätzlich ist es ohnehin so, dass Arbeitgeber ab dem ersten Krankheitstag ein Arzt-Attest verlangen darf (Bundesarbeitsgerichts-Urteil, Aktenzeichen 5 AZR 886/11), aber die meisten Firmen es erst verbindlich ab dem dritten Arbeitstag einfordern. Genau in diesen beschriebenen Fällen wird streitlustigen Arbeitgebern sonst Tür und Tor geöffnet, seine Führungskräfte auch zuhause am Krankenbett weiter mit Aufgaben zu drangsalieren. Die dann vorgeschobene Begründung der Unternehmen heißt dann regelmäßig: Ohne ärztliches Attest sei ja gar nicht sicher, ob der Betroffene krank ist.

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