Serie Arbeitsrecht Wenn Arbeitgeber kranke Führungskräfte mit Aufträgen bombardieren

Unternehmen greifen immer öfter zu Tricks, wenn sie sich von Führungskräften trennen möchten. Menschen-unmögliche Mammutaufgaben können ein Weg sein, den unliebsamen Angestellten loszuwerden.

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Die spannendsten Arbeitsrechturteile
Ein Bonbon vom Karnevalsumzug Quelle: dpa
Die zuständige Behörde:Landesarbeitsgericht Rheinland-PfalzDer Fall: Ein Mitarbeiter einer Chemiefirma hatte sich nach einem Personalgespräch, bei dem er von seinem Vorgesetzten aus dem Zimmer geworfen worden war, im Kollegenkreis Luft gemacht. Beim Rauchen in einer kleinen Gruppe nannte er den Chef einen Psychopathen. Der Vorgesetzte bekam das mit und schickte die Kündigung.Das Urteil: Eine solche grobe Beleidigung sei zwar eine „erhebliche Ehrverletzung“ des Vorgesetzten und „an sich“ ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung. Im konkreten Fall hätte aber eine Abmahnung des Mitarbeiters genügt. Der Mann hatte seinen Chef nicht direkt beleidigt, sondern hatte im Kollegenkreis über ihn hergezogen. Und das ist zwar nicht die feine Art, aber nicht verboten (Az.: 5 Sa 55/14). Quelle: Fotolia
Die zuständige Behörde:Arbeitsgericht LeipzigDer Fall: Eine Reinigungskraft hat ihre Vorgesetzte als "Krücke" bezeichnet und wurde daraufhin gekündigt. Das Urteil:Wenn innerhalb des Teams ein eher rauer Umgangston herrscht, ist die Bezeichnung Krücke kein Grund für eine außerordentliche oder ordentliche Kündigung. Es stellt außerdem keine grobe Beleidigung dar, wenn der Ausdruck eine Grundhaltung des Reinigungsteams gegenüber der offenbar nicht anerkannten Vorgesetzten ist (Aktenzeichen: 10 Ca 8391/04). Quelle: Fotolia
Die zuständige Behörde:Arbeitsgericht Frankfurt/MainDer Fall: Ein Arbeitgeber hielt den Kleidungsstil eines Angestellten offenbar für unpassend und mahnte ihn deshalb wegen "urlaubsmäßiger" Kleidung ab. Das Urteil:Kleidung ist grundsätzlich Privatsache. Eine Kleiderordnung, beispielsweise Uniformpflicht, kann aber über das sogenannte Direktionsrecht erlassen werden. Wer das nicht tut, muss die Aufmachung der Mitarbeiter hinnehmen. Andernfalls muss konkreter abgemahnt werden, beispielsweise wegen zu knapper Röcke, oder weil der Arbeitnehmer in Badekleidung im Büro erscheint. "Urlaubsmäßige Kleidung" ist dagegen kein Grund. (9 Ca 1687/01). Quelle: dpa
Die zuständige Behörde:Landgericht KölnDer Fall: Eine Frau, die befristet - als Schwangerschaftsvertretung - in einem Unternehmen arbeiten sollte, wurde selber schwanger. Daraufhin kündigte ihr der Arbeitgeber.Das Urteil: Frauen soll durch eine Schwangerschaft kein beruflicher Nachteil entstehen. Wird die Vertretung ebenfalls schwanger, darf sie nicht aus diesem Grund gekündigt werden (Az. 6 Sa 641/12). Quelle: dpa
Die zuständige Behörde:Landesarbeitsgericht HammDer Fall: Ein Unternehmen fand es gar nicht komisch, dass einer der Mitarbeiter einen Roman mit dem Titel "Wer die Hölle fürchtet, kennt das Büro nicht" verfasst hatte. Der Arbeitgeber war überzeugt, dass in dem Roman echte Kollegen beschrieben und negativ dargestellt worden sind, worauf der Autor fristlos entlassen wurde.Das Urteil: Die Richter kassierten die Kündigung: Handlung und Charaktere des Romans seien fiktiv, das Werk des Angestellten unterliege der Kunstfreiheit. Quelle: Screenshot
Die zuständige Behörde:Landgericht KölnDer Fall: Ein Angestellter in der Kundendienstabteilung wurde beauftragt, Adressen aus dem Telefonbuch abzuschreiben und wurde dafür mehr oder weniger eingesperrt. Selbst zur Toilette durfte er nur in Begleitung des Betriebsleiters. Das Urteil:Auch wenn sich Arbeitgeber und -nehmer nicht mögen, müssen dem Mitarbeiter vertragsgerechte Aufgaben und ein funktionales Arbeitsumfeld gestellt werden. Weil das nicht der Fall war und sich der Arbeitgeber schikanös verhielt, durfte der Kläger kündigen, wurde aber bis zum Ablauf der Kündigungsfrist weiter bezahlt. Quelle: Fotolia

Führungskräfte, die krank sind, können sich nicht einfach ins Bett legen. Sie haben in dem Fall mehr Pflichten als normale Angestellte. Sie müssen nämlich - zumindest soweit zumutbar - ihren Arbeitgeber darauf hinweisen, wenn ohne ihn nun dringende oder zeitgebundene Arbeiten liegen bleiben. Sie müssen ihn soweit unterrichten, dass er diese Arbeiten an andere Kollegen delegieren kann. Das steht so im Detail in keinem Arbeitsvertrag und auch nicht im Gesetz, aber Arbeitnehmer haben solche Treuepflichten - immer wieder bestätigt durch die Arbeitsgerichte.

Über die Serie

Die Methode, wie Unternehmen ihre Führungskräfte dann ausgerechnet in so einer Situation mürbe machen, funktioniert dann so: Als zum Beispiel der Abteilungsleiter eines Möbelhauses mit einem Burn-Out-Syndrom außer Gefecht war, ließ ihn das Unternehmen nicht mehr zur Ruhe kommen. Ohne Unterlass pushte ihm der Geschäftsführer Nachfragen zur Schluss-Redaktion des neuen Produktkatalogs auf sein Dienst-Blackberry. Tatsächlich ging es dem Geschäftsführer jedoch weniger um das Heft, sondern vielmehr darum, den Kranken unter Druck zu setzen. Der Grund: Der Unternehmenslenker hatten es sich schon länger in den Kopf gesetzt, sich von seinem Abteilungsleiter zu trennen und versuchte nun, ihm das Leben möglichst schwer zu machen - ohne Rücksicht auf seine Gesundheit.

Für die WiWo klärt Arbeitsrechtler Christoph Abeln über die fiesen Tricks der Unternehmen im Umgang mit Führungskräften auf. Quelle: Presse

Solche Fälle häufen sich: Einem meiner Mandanten wurde neulich vorgeworfen, er habe sich "in die Krankheit geflüchtet". Ein hanebüchener Vorwurf in seinem Fall - aber eben auch ein Mittel, um der Führungskraft deutlich zu zeigen, wie ihr Standing ist. Hier hilft nur ein dickes Fell.

Oder ein anderer Fall: Ein Abteilungsleiter aus der Lebensmittelbranche hatte mit Krankheitsbeginn explizit gebeten, in Ruhe gelassen zu werden. Was passierte? Sowohl ein Kunde, wie auch ein Personalmitarbeiter meldeten sich auf dem privaten Mobiltelefon - und zwar mit unterdrückter Telefonnummer. Auch hier war zu vermuten, dass man ihn tatsächlich gerade nicht in Ruhe lassen wollte.

Kranke Führungskräfte dürfen sich nicht gleich entziehen

Eine heikle Situation, denn: Ist ein Mitarbeiter krank, muss er keine Arbeit selbst verrichten. Und selbst wenn Führungskräfte ihre Arbeit übergeben müssen, bedeutet das nicht, dass sie sich in einem fort per Mail oder Handy verfügbar halten müssen. Oberste Priorität hat die schnelle Genesung.

Ein anderer Trick von böswilligen Unternehmenslenker geht so: Sie stellen der kranken Führungskraft für den Tag der Rückkehr ein großes Meeting in den Outlook-Kalender. Die Folge: Natürlich bleibt dem Kranken nichts anderes übrig, als sich bereits während der Krankheitstage darauf vorzubereiten und im schlimmsten Fall sogar eine ganze Präsentation auszuarbeiten.

Tipp: Um Konflikten aus dem Weg zu gehen, sollten sich Arbeitnehmer ab dem ersten Krankheitstag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung von ihrem Hausarzt geben lassen und taggleich in die Firma faxen oder mailen. Und dann ist es auch in Ordnung - sobald eine Art Übergabe stattgefunden hat - nicht mehr an das Blackberry zu gehen, wenn es klingelt, nicht zu mehr reagieren oder es abzuschalten. Denn immerhin ist das Dienst-Blackberry ein Arbeitsmittel und gearbeitet werden soll ja während der Krankheit nicht.

Fest steht aber eins: Vor Abmahnungen wie Kündigungen ist man auch nicht sicher, wenn man krankgeschrieben ist. Nur muss der Grund für die Abmahnung noch zuvor geschehen sein.

Grundsätzlich ist es ohnehin so, dass Arbeitgeber ab dem ersten Krankheitstag ein Arzt-Attest verlangen darf (Bundesarbeitsgerichts-Urteil, Aktenzeichen 5 AZR 886/11), aber die meisten Firmen es erst verbindlich ab dem dritten Arbeitstag einfordern. Genau in diesen beschriebenen Fällen wird streitlustigen Arbeitgebern sonst Tür und Tor geöffnet, seine Führungskräfte auch zuhause am Krankenbett weiter mit Aufgaben zu drangsalieren. Die dann vorgeschobene Begründung der Unternehmen heißt dann regelmäßig: Ohne ärztliches Attest sei ja gar nicht sicher, ob der Betroffene krank ist.

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