Wolfgang Baumann Chef krank, Firma pleite – das passiert ohne die richtigen Vollmachten

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"Die Problematik gilt für alle Rechtsformen eines Unternehmens"

Warum ist der Bevollmächtigte sinnvoller?

Weil er im Unterschied zum Betreuer das Unternehmen klar nach unternehmerischen Kriterien führen kann – und darf.

Gilt die Problematik für alle Rechtsformen eines Unternehmens?

Sie gilt für Einzelunternehmen mit besonderer Schärfe. Aber auch bei einer Personengesellschaft kann ein persönlich haftender Gesellschafter die Gesellschaft nur vertreten, wenn er geschäftsfähig ist. Das führt sowohl auf der Ebene der Gesellschafter untereinander als auch im Außenverhältnis zu Schwierigkeiten. Wenn die Personengesellschafter nicht mehr vertreten können, muss ein Betreuer bestellt werden, der auch die Gesellschafterrechte wahrnimmt.

Bei Kapitalgesellschaften kann ein Betreuer für den Geschäftsführer oder Vorstand nicht bestellt werden, weil deren Stellung nicht übertragbar ist. Die oben beschriebenen Probleme treten vor allem bei der Ein-Mann GmbH und der Ein-Personen AG auf, weil dann kein neuer Vorstand oder Geschäftsführer bestellt werden kann.

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Reicht es, diese Vollmachten formlos schriftlich zu erteilen?

Jede Vollmacht ist formlos gültig, aber nicht immer formlos brauchbar. Im Geschäftsverkehr werden formlose Vollmachten oft nicht anerkannt. Eine notarielle Beurkundung nur der Vollmacht - nicht der Handlungsanweisungen - empfiehlt sich aus mehreren Gründen. Insbesondere, wenn gegenüber öffentlichen Registern wie Handelsregister oder Grundbuchamt Erklärungen abzugeben sind, muss zwingend eine notarielle Vollmacht vorliegen.

Was ist mit Handlungsanweisungen gemeint?

Der Unternehmer kann den Bevollmächtigten schriftlich anweisen, was er zu tun und zu lassen hat. Das kann zumindest für die Übergangszeit sinnvoll sein.

Was kostet die notarielle Beurkundung?

Die Kosten sind vergleichsweise niedrig. Sie richten sich nach dem Vermögenswert und haben bei Vollmachten mit hohem Vermögen ab zwei Millionen Euro aufwärts eine Höchstgebühr von 1735 Euro.

Wen sollte ein Chef beziehungsweise eine Chefin darüber schon vorab informieren?

Das sind dann die besagten Vertrauenspersonen und natürlich seine oder ihre Familie. Die werden im unerwarteten Ernstfall überfallartig mit den anstehenden Problemen konfrontiert.

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