Berufliche Auszeit Worauf sie bei einem Sabbatical achten müssen

Ziele gesetzt, Versicherungen geklärt, Rückkehr vorbereitet? Die wichtigsten Punkte und Tipps, die Sie bei der Planung eines Sabbaticals beachten sollten.

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Strandkorb Quelle: AP

Ziele setzenWollen Sie Sonne tanken? Ihre Ehe retten? Oder eine berufliche Weiterbildung machen? Das Spektrum der Sabbatical-Motive kann groß sein, falls Sie aber schon bei den ersten beiden Fragen genickt haben: Verschweigen Sie das Ihrem Vorgesetzten besser.

„Seele baumeln lassen ist ja ganz nett, bringt aber nichts“, sagt Personalberater Stefan Koop. Wenn Sie nach Ihrer Auszeit noch für das Unternehmen arbeiten wollen, müssen Sie Ihrem Chef vor allem beweisen, dass die Firma von Ihrer Pause profitiert – und welcher Kollege währenddessen Ihre Arbeit erledigt. Da Sie im Sabbatical plötzlich von 100 auf 0 herunterfahren, laufen Sie zudem Gefahr, in ein unproduktives Loch zu fallen. Besser also, Sie setzen sich schon vorher konkrete Ziele.

Modell wählenMöglich wird die Auszeit in der Regel durch drei Modelle: a) Überstunden oder Urlaubstage auf einem Arbeitszeitkonto ansparen und sich als Freizeit auszahlen lassen; b) im Voraus auf einen Teil des Gehalts verzichten und mit dem Ersparten den Ausstieg finanzieren oder c) unbezahlten Urlaub nehmen.

Doch Vorsicht: Wer Arbeitszeit anspart, gibt seiner Firma einen Kredit. Sollte das Unternehmen in Ihrer Abwesenheit Insolvenz anmelden müssen, verlieren Sie die Freizeitansprüche. Hinzu kommt: Je nachdem, welche Variante Sie wählen, hat das auch Einfluss auf den Versicherungsschutz während des Sabbaticals.

Versicherungen prüfenBei den ersten beiden Modellen laufen Ihre Kranken-, Arbeitslosen-, Renten- und Unfallversicherung weiter – vorausgesetzt, Sie haben die Freistellung schriftlich vereinbart. Falls Sie aber mehr als einen Monat unbezahlten Urlaub nehmen, müssen Sie sich um Ihre Sozialversicherungen selber kümmern.

Wer die Zeit im Ausland verbringt, sollte zudem den Umfang seines Versicherungsschutzes klären. Halten Sie sich dabei innerhalb Europas auf, bleiben Sie meist gesetzlich krankenversichert – für andere Regionen ist allerdings eine spezielle Krankenversicherung nötig. Ein Risiko bleibt trotzdem: Wer während der Auszeit länger krank wird, verbraucht seine angesparte Arbeitszeit, einen Ausgleich dafür gibt es nicht.

Übergabe organisieren Verabreden Sie sich mit Ihren wichtigsten Kunden und bereiten Sie einen reibungslosen Wechsel an Ihren Stellvertreter vor – denn wenn Ihr Chef sich während Ihrer Abwesenheit auch noch mit Ihrem Kram beschäftigen muss, hat er nur halb so viel Freude bei Ihrer Rückkehr.

Comeback absichern Michael Eckert, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Heidelberg, rät dringend zum Abschluss eines Sabbatical-Vertrags. Dieser sollte unbedingt beinhalten: die (eventuelle) Vergütung während Ihrer Freistellung; Regelungen zu Versicherungen, betrieblichen Altersversorgungen oder anderen freiwilligen Leistungen Ihres Arbeitgebers sowie Ihre Aufgabe und Position nach der Rückkehr.

Vorsicht: In den meisten Arbeitsverträgen wird dem Arbeitgeber ein „erweitertes Direktionsrecht“  zugebilligt. Heißt: Er kann Ihre Aufgabe frei bestimmen, solange diese vergleichbar und zumutbar ist. Wer vom Sabbatjahr zurückkehrt, kann dann eventuell auf eine andere Position versetzt werden – eine Garantie, dass Sie nach dem Sabbatical genau dieselbe Position bekleiden wie vorher, gibt es also nicht.

Alternativen ausloten „Wer ein Sabbatical macht, braucht Mut zum Risiko“, sagt Björn Gaul, Arbeitsrechtler der Kanzlei Hasche Sigle in Köln. Wem dieser fehle, für den komme eher die Elternzeit infrage – sofern man gerade ein Kind bekommen hat. Auf diese Regelung gebe es im Gegensatz zum Sabbatical einen gesetzlichen Anspruch, es sei Teilzeitarbeit möglich, und zudem bestehe für die gesamte Zeit der Abwesenheit Kündigungsschutz – in der Krise besonders wertvoll.

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