Finanzamt Steuerliche Förderung für Coaching

So lässt sich Coaching von der Steuer absetzen.

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schlau Quelle: Foto: aboutpixel.de/Christoph Ruhland

Coaching wird vom Staat begünstigt: Die Honorare, die Manager an einen Coach überweisen, sind als Fortbildungskosten steuerlich absetzbar.

Zahlt der Gecoachte etwa 1000 Euro, kann er die Summe in seiner privaten Steuererklärung komplett von den Einkünften abziehen. Spitzenverdienern bringt das eine Steuerersparnis von rund 450 Euro – das Coaching kostet netto also nur noch 550 Euro.

Allerdings schauen Finanzbeamte (bei Spitzenverdienern) gerne genauer hin, ob die Beratung tatsächlich der Karriere diente – oder vornehmlich dem privaten Vergnügen.

Ein Unternehmensberater erfuhr das jetzt am eigenen Leib. Während seines Urlaubs hatte er eine Sozialpädagogin zu Gesprächen besucht. Das Finanzgericht Hamburg lehnte den Steuerabzug jedoch ab: Es fehle an einer „besonderen Ausrichtung der Tätigkeit der Pädagogin auf Führungskräfte-Coachings“. Das und die Einbettung der Gespräche in den Urlaub spreche „für eine allgemeine psychologische Begleitung und gegen überwiegend beruflich veranlasste Coaching-Maßnahmen“ (AZ 5 K 30/07).

Ziele und Inhalte vom Coaching genau auflisten

Um derlei Ärger mit dem Fiskus zu vermeiden, müssen Manager schon einen auf Führungskräfte spezialisierten Coach engagieren.

Ebenso wichtig: "Wer ein Coaching macht, sollte sich danach Ziele und Inhalt detailliert auflisten lassen", rät Steuerberater Frank Rumpel von der Kanzlei Ecovis in Würzburg. Diese Übersicht sollten Manager der Steuererklärung direkt beilegen, um klarzumachen, dass sie nicht psychologisch betreut, sondern auf beruflichen Erfolg getrimmt wurden.

Wird der Coach wiederum vom Arbeitgeber bezahlt, gibt es steuerlich keine Probleme – zumindest, wenn auch die Rechnung direkt an den Arbeitgeber geht und dieser die Kosten nicht nur hinterher erstattet.

"In solchen Fällen liegt kein geldwerter Vorteil vor, den Manager wie ihr übriges Gehalt versteuern müssten", sagt Rumpel. Ein gesponsertes Coaching nütze als Fortbildungsmaßnahme schließlich auch dem Arbeitgeber, denn dadurch werden seine Mitarbeiter besser. Im Juristenjargon heißt das: Das "eigenbetriebliche Interesse" überwiegt gegenüber dem Privatinteresse.

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