Flexible Teilzeitmodelle Was Zeitwertkonten für die Frührente bringen

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Grafik: Einzahlungen in Zeitwertkonten

Das seit diesem Jahr geltende Flexi-II-Gesetz zu flexiblen Arbeitszeitregelungen erlaubt es, dass Arbeitnehmer mit Lebensarbeitszeit-Konten nicht nur früher in Rente gehen, sondern auch Sabbaticals einlegen, Elternzeiten verlängern oder eine Auszeit nehmen können, um Angehörige zu pflegen.

Das neue Gesetz bringt für die Beschäftigten zudem mehr Sicherheit: Unternehmen müssen Zeitwertkonten gegen Insolvenz schützen und die eingezahlten Beiträge garantieren, wenn das Guthaben aufgelöst wird, weil der Arbeitnehmer in den Vorruhestand geht. Zudem können Arbeitnehmer, die den Arbeitgeber wechseln, ihr Zeitwertguthaben mitnehmen, wenn der neue Chef zustimmt. Stellt sich dieser quer, können die Betroffenen ihr Guthaben auf die Deutsche Rentenversicherung, die auch die gesetzlichen Renten auszahlt, übertragen. Die Rentenkasse verwaltet das Guthaben, bis der Arbeitnehmer seinen Job beendet. Das Guthaben kann aber später nicht wieder auf andere Arbeitgeber übertragen werden. Außerdem lassen sich erst Guthaben ab 15.120 Euro (neue Bundesländer: 12.810 Euro) auf die Rentenkasse übertragen. Nach einer Umfrage der Beratung Rauser Towers Perrin liegen auf zwei Dritteln der Zeitwertkonten weniger als 5000 Euro.

Guthaben auf Zeitwertkonten bleiben steuerfrei

Kritiker entdecken bei Flexi II noch mehr wunde Punkte. „Wenn Unternehmen jederzeit eine Beitragsgarantie geben müssen, können sie kaum noch renditeträchtig investieren“, sagt Michael Karst, Partner bei der Rauser Towers Perrin. Das gelte für Zeitwertkonten, die auch Auszeiten einschließen. Für solche Konten erlaubt der Gesetzgeber nur maximal 20 Prozent Aktienanteil – es sei denn, der Tarifvertrag lässt mehr zu. Entsprechend mager sind die zu erwartenden Renditen. „In solchen Fällen ist es häufig attraktiver, Urlaubsgeld oder Bonuszahlungen in die betriebliche Altersvorsorge einzuzahlen, um damit die Einbußen in der gesetzlichen Rente bei einem vorzeitigen Ruhestand wettzumachen“, sagt Andreas Hoff, Partner der Berliner Arbeitszeitberatung Dr. Hoff, Weidinger, Hermann.

Anders sieht es bei Zeitwertkonten aus, die ausschließlich für den Vorruhestand konzipiert sind – wie zum Beispiel das Zeitwertpapier der Software AG oder das Lebensarbeitszeit-Konto von Airbus. Für sie darf der Vermögensverwalter mehr als 20 Prozent in Aktien investieren.

Guthaben auf Zeitwertkonten bleiben mit Flexi II steuer- und sozialabgabenfrei. Was auf das Konto fließt, geht direkt vom Bruttogehalt ab. Erst wenn der Arbeitnehmer das Guthaben auflöst, um vorzeitig in den Ruhestand zu gehen, sind Steuern und Abgaben fällig. Das Verfahren funktioniert aber nur bis zur Abteilungsleiterebene. GmbH-Geschäftsführer und Vorstände sind laut Finanzministerium ausgenommen. „Damit schließt das Ministerium ein beliebtes Steuermodell für Manager“, sagt Anja Sprick, Rechtsanwältin beim Pensionsverwalter Longial.

Arbeitnehmer, die nicht an der Unternehmensspitze stehen, sparen mit Langzeitwertkonten nach wie vor Steuern. Das funktioniert so: Urlaubs- oder Weihnachtsgeld fließen steuerfrei auf das Zeitwertkonto. Dies senkt die Steuerlast in den Jahren, in denen der Arbeitnehmer sein Guthaben aufbessert. Wer früher in den Ruhestand gehen will, lässt sich von seinem Arbeitgeber freistellen und überbrückt die Zeit bis zur gesetzlichen Altersgrenze mit dem Guthaben aus seinem Zeitwertkonto. Da das Einkommen in der Freistellungsphase häufig geringer ist, spart der Arbeitnehmer Steuern. „Der Steuerbonus gilt aber nur bei Zeitwertkonten, die sich ausschließlich für die gesetzlich vorgeschriebenen Zwecke Vorruhestand, Elternzeit, Pflegezeit, Teilzeit oder berufliche Vorbildung auflösen lassen“, warnt Sonja Klein, Partnerin in der Kanzlei Baker & McKenzie. Zeitwertkonten, die auch die Wochenarbeitszeit ausgleichen, seien dagegen nicht begünstigt. Arbeiten nach Lust und Laune und dann auch noch Steuern sparen – das ist dem Fiskus dann doch zu viel des Guten.

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