Karriereberater Sicher durch die Selbstständigkeit

Seite 2/2

Wie können Selbstständige für ihr Alter vorsorgen?Journalisten, Künstler oder Lehrer sind ohnehin rentenversicherungspflichtig. Ärzte und Anwälte sind in ihren Versorgungswerken ebenfalls obligatorisch versichert. Wer schon in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, sollte überlegen, sich auch als Selbstständiger freiwillig bei der Deutschen Rentenversicherung anmelden. So vermeidet man Beitragslücken und bewahrt erworbene Ansprüche.

Vor dem Hintergrund der Finanzkrise kann es sogar ratsam sein, sich weiterhin als Pflichtmitglied bei der Deutschen Rentenversicherung zu versichern, da diese staatlich garantierte Rente möglicherweise sicherer ist als etliche derzeit angebotenen Finanzprodukte einer privaten Altersvorsorge. Allerdings sollte man sich von seriösen Rentenberatern über die Rürup-fähigen Altersvorsorgeprodukte beraten lassen. Rentenpflichtversicherungspflichtige Selbstständige dürfe übrigens auch riestern.

Wie wichtig sind Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherungen?Das hängt von der Tätigkeitsart ab und welchen potentiellen Schaden man im Falles eines Fehlers beim Kunden anrichten kann: Anwälte sind von Gesetzes wegen zu einer Berufshaftpflichtversicherung verpflichtet, Steuerberater, Unternehmensberater, Ärzte, aber auch investigativ und/oder als Gesellschaftsberichterstatter tätige Journalisten sollten sich unbedingt inklusive einer Rechtsschutzversicherung gegen Haftungsrisiken absichern. Da gleiche gilt für freie Restauratoren, Transportfahrer, technische Service-Dienstleister, insbesondere für IT-Freelancer, die Unfälle mit Kundendateien nie ausschließen können.

Worauf sollte man achten, wenn man sich mit anderen Freiberuflern zu einer Bürogemeinschaft zusammenschließt? Die Chemie und Vertrauenswürdigkeit untereinander muss stimmen. Außerdem sollten sich Geschäftsfelder nicht überschneiden, so dass sich niemand vor Ideen- oder Auftragsklau sorgen muss. Es ist auch wichtig, die einzelnen unternehmerischen Tätigkeiten strikt zu trennen – denn sonst entsteht nach außen hin der Eindruck eines Gemeinschaftsunternehmens. Finanzamt und auch Kunden könnten dann eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts unterstellen und Verbindlichkeiten gegebenenfalls bei einem finanzkräftigeren Bürogenossen eintreiben.

Welche Probleme können sich ergeben, wenn man seine ersten Mitarbeiter einstellt oder freie Mitarbeiter beschäftigt? Jungunternehmern bereitet vor allem die Lohnbürokratie am meisten Stress. Sie müssen unterscheiden zwischen 400-Euro-, Midi-, Teilzeit- und Vollzeit- sowie Kurzfristigkeits-Jobs. Das ist aber alles lernbar.

Beschäftigen Sie freie Mitarbeiter, also Subunternehmern, müssen Sie vor der Scheinselbstständigkeitsfalle aufpassen: Am besten lassen Sie sich vom freien Mitarbeiter schriftlich bestätigen, dass er noch weitere Auftraggeber hat. Ansonsten laufen Sie Gefahr, bei einer Sozialversicherungskontrolle womöglich als Arbeitgeber eingestuft zu werden. Dann müssen Sie bis zu vier Jahre Sozialabgaben rückwirkend zahlen.

Inhalt
Artikel auf einer Seite lesen
© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%