Karriereberater Sicher durch die Selbstständigkeit

Welche Rechtsform ist die beste, welche Versicherungen sind wichtig und worauf sollte man achten, wenn man eine Bürogemeinschaft gründet? Der Selbstständigkeits-Experte Martin Massow beantwortet die 10 wichtigsten Fragen.

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Martin Massow

Welche Selbstständige haben in der aktuellen Wirtschaftskrise besonders gute Chancen?Hochbetrieb haben zur Zeit freiberufliche Schuldnerberater, Gerichtsvollzieher, Insolvenzverwalter und Versteigerer. Aber auch Personal- und Karriereberater oder Motivationstrainer. Von diesen Gewinnern der Krise einmal abgesehen, bestehen für zahlreiche andere Freiberufler auch heute noch relativ gute Gründungs-Chancen. Etwa für Berater, Dozenten, Trainer oder Coaches.

Erfolgsentscheidend ist neben der fachlichen Qualifikation vor allem das Konzept. Mit einer guten Idee kann man selbst in hoffnungslos überlaufenden Branchen wie der Juristerei noch Erfolg haben. Originelle Internetideen und Erfindungen können zu wahren kleinen Goldgruben werden.

Sie schreiben, dass heute die Unsicherheit von Selbstständigkeit vielfach „sicherer“ sein kann als eine sicher geglaubte Anstellung. Was meinen Sie damit?Ganz einfach: Verliert der Selbstständige einen von zehn Kunden, mag ihn das umsatzmäßig schmerzhaft treffen, aber zumeist existentiell nicht vernichten. Verliert jedoch der Angestellte seinen einzigen Arbeitsplatz, kostet das ihn von heute auf morgen seine komplette wirtschaftliche Existenz. Abfindungen sind ja selten, und nach zwölf Monaten ALG-I-Bezug droht unerbittlich der Absturz in Hartz IV, sofern er in dieser Zeit keine neue Stelle findet. Einmal Hartz, immer Hartz, will ich das? Nein!

Dann wage ich doch – möglichst noch mit Gründungszuschuss der Bundesagentur – lieber rechtzeitig einen Existenzgründungsversuch. Geht es gut, bin ich ein anderer Mensch, fühle ich mich unbeschreiblich frei und glücklich. Geht es schief, kann ich dann immer noch Hartz IV beantragen und ärgere mich nicht, noch zuvor meine Ersparnisse aufbrauchen zu müssen.

Inwiefern unterscheiden sich eigentlich selbstständige Gewerbetreibende von echten Freiberuflern?Die Freiberufler haben vor allem steuerrechtliche Vorteile. Sie ersparen sich den Formularkrieg einer Gewerbeanmeldung und eine aufwändigere doppelte Buchführung mit Bilanzierung sowie die Gewerbesteuer (bei Gewerbetreibenden ab einem Gewinn von  24.500 Euro) erspart. Sie sind auch nicht gezwungen, IHK-Mitglied zu werden und dort Beiträge zu zahlen. Zudem unterliegen sie im Schuldrecht nur den Regelungen des BGB und nicht den verschärften Bestimmungen des HGB.

Wann sollten Selbstständige eine Einpersonen-Unternehmergesellschaft oder Mini-GmbH gründen?Ich würde zu dieser Rechtsform nur raten, wenn eine Tätigkeit hohe Haftungsrisiken birgt, etwa bei Finanzberatungen oder IT-Dienstleistungen. Sonst ist der Aufwand für die Buchhaltung samt Bilanzierung und Veröffentlichung der Bilanz sowie für die Steuererklärung viel zu hoch. Zudem wird man hier sein eigener angestellter Geschäftsführer und muss neben Lohnsteuer noch Kapitalertragssteuer, Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer abführen.

Altersvorsorge und Rechtschutz

Welche anderen Rechtsformen kommen noch in Frage?Wer nicht mit Familien-, sondern mit Firmennamen auftreten will, kann sich im Handelsregister als eingetragener Kaufmann (e.K.) anmelden. Dann verliert jedoch selbst der Ingenieur seinen Freiberuflichkeitsstatus. Von einer englischen Limited ist Kleingewerbetreibenden wegen der aufwändigen Aufzeichnungs- und Bilanzierungsregelungen nach britischem Recht eher abzuraten.

Welche Versicherungen sollten Selbstständige auf jeden Fall haben? Ratsam ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung, die bei mindestens 50-prozentiger Erwerbsminderung bis zum Eintritt ins Rentenalter bezahlen muss. Jeder Freiberufler sollte sich auch gegen Arbeitslosigkeit absichern was sie innerhalb eines Monats nach Ende einer Anstellung oder von AlG-I-Bezug (nicht als Hartz IV Bezieher), per Antrag bei der örtlichen Bundesagentur erledigen können.

Der Vorteil: Nach zwölf Monaten haben Sie im Falle einer Pleite ein halbes Jahr lang Anspruch auf ALG I.

Wie können Selbstständige für ihr Alter vorsorgen?Journalisten, Künstler oder Lehrer sind ohnehin rentenversicherungspflichtig. Ärzte und Anwälte sind in ihren Versorgungswerken ebenfalls obligatorisch versichert. Wer schon in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, sollte überlegen, sich auch als Selbstständiger freiwillig bei der Deutschen Rentenversicherung anmelden. So vermeidet man Beitragslücken und bewahrt erworbene Ansprüche.

Vor dem Hintergrund der Finanzkrise kann es sogar ratsam sein, sich weiterhin als Pflichtmitglied bei der Deutschen Rentenversicherung zu versichern, da diese staatlich garantierte Rente möglicherweise sicherer ist als etliche derzeit angebotenen Finanzprodukte einer privaten Altersvorsorge. Allerdings sollte man sich von seriösen Rentenberatern über die Rürup-fähigen Altersvorsorgeprodukte beraten lassen. Rentenpflichtversicherungspflichtige Selbstständige dürfe übrigens auch riestern.

Wie wichtig sind Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherungen?Das hängt von der Tätigkeitsart ab und welchen potentiellen Schaden man im Falles eines Fehlers beim Kunden anrichten kann: Anwälte sind von Gesetzes wegen zu einer Berufshaftpflichtversicherung verpflichtet, Steuerberater, Unternehmensberater, Ärzte, aber auch investigativ und/oder als Gesellschaftsberichterstatter tätige Journalisten sollten sich unbedingt inklusive einer Rechtsschutzversicherung gegen Haftungsrisiken absichern. Da gleiche gilt für freie Restauratoren, Transportfahrer, technische Service-Dienstleister, insbesondere für IT-Freelancer, die Unfälle mit Kundendateien nie ausschließen können.

Worauf sollte man achten, wenn man sich mit anderen Freiberuflern zu einer Bürogemeinschaft zusammenschließt? Die Chemie und Vertrauenswürdigkeit untereinander muss stimmen. Außerdem sollten sich Geschäftsfelder nicht überschneiden, so dass sich niemand vor Ideen- oder Auftragsklau sorgen muss. Es ist auch wichtig, die einzelnen unternehmerischen Tätigkeiten strikt zu trennen – denn sonst entsteht nach außen hin der Eindruck eines Gemeinschaftsunternehmens. Finanzamt und auch Kunden könnten dann eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts unterstellen und Verbindlichkeiten gegebenenfalls bei einem finanzkräftigeren Bürogenossen eintreiben.

Welche Probleme können sich ergeben, wenn man seine ersten Mitarbeiter einstellt oder freie Mitarbeiter beschäftigt? Jungunternehmern bereitet vor allem die Lohnbürokratie am meisten Stress. Sie müssen unterscheiden zwischen 400-Euro-, Midi-, Teilzeit- und Vollzeit- sowie Kurzfristigkeits-Jobs. Das ist aber alles lernbar.

Beschäftigen Sie freie Mitarbeiter, also Subunternehmern, müssen Sie vor der Scheinselbstständigkeitsfalle aufpassen: Am besten lassen Sie sich vom freien Mitarbeiter schriftlich bestätigen, dass er noch weitere Auftraggeber hat. Ansonsten laufen Sie Gefahr, bei einer Sozialversicherungskontrolle womöglich als Arbeitgeber eingestuft zu werden. Dann müssen Sie bis zu vier Jahre Sozialabgaben rückwirkend zahlen.

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