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Marketinginstrument : Bloggen mit Mandanten in spe

von Von Christoph Lixenfeld

Weblogs sind zum Lieblings-Kommunikationswerkzeug der Anwälte geworden. In ihren Internettagebüchern lassen sich Advokaten bei ihrer Arbeit über die Schulter schauen – und haben damit ein wirkungsvolles Marketinginstrument in der Hand.

Durch Bloggen zu neuen Kunden kommen macht mehr Spaß als klassische Werbung - und spart Geld. Foto:
Durch Bloggen zu neuen Kunden kommen macht mehr Spaß als klassische Werbung - und spart Geld. Foto: ap

DÜSSELDORF. Der Kampf um Mandanten wird immer härter. Zwar sind die Zeiten vorbei, in denen unter Anwälten Werben grundsätzlich verpönt war. Allein die deutschen Wirtschaftskanzleien geben im Schnitt 2,2 Prozent ihres Honorarvolumens für Marketing aus. Das zeigt der Anwaltsmonitor 2007. Dennoch ist Selbstmarketing in der Juristenbranche noch immer ein schwieriges Thema. Schließlich lassen sich die Qualitäten eines Strafverteidigers oder Arbeitsrechtlers kaum durch Anzeigen vermitteln. Und ein Feld-Wald-und-Wiesen-Anwalt hat auch keinen großen Werbeetat. Wie aber können Anwälte das Vertrauen neuer Mandanten gewinnen? Der Trend: durch Tagebuchschreiben im Internet. Die Weblogs sind zum Lieblings-Kommunikationswerkzeug der Branche geworden. Vorreiter und Trendsetter ist der Strafrechtler Udo Vetter, der seit etwa zwei Jahren www.lawblog.de betreibt. Darin schreibt der Düsseldorfer keine Urteilskommentare in Juristendeutsch – wie sie unzählige Kollegen in Newslettern verschicken. Stattdessen berichtet er Spannendes aus dem Alltag eines Strafrechtlers oder mischt sich in aktuelle Diskussionen ein. Anfang Januar reichte er Klage gegen das Landeskriminalamt Sachsen-Anhalt ein. Die Fahnder hatten im Rahmen der Aktion „Mikado“ ohne konkreten Tatverdacht Daten von 22 Millionen Kreditkartenkunden überprüft, um Kinderpornokonsumenten zu finden. Vetter hält das Vorgehen für rechtswidrig, veröffentlichte seine Klageschrift auf Lawblog.de. Innerhalb weniger Tage gab es dazu mehr als 500 Kommentare.  Diskrete Kontaktaufnahme zu Headhuntern und Personalchefs, Jobs für Fach- und Führungskräfte: Melden Sie sich jetzt an! Auch wenn seine Klage abgewiesen wurde, hat die Sache Udo Vetter eine Menge Publicity eingebracht. Er betont zwar, dass er nicht aus Marketinggründen mit dem Bloggen angefangen hat. Er macht aber auch kein Hehl daraus, dass ihm das Lawblog viele neue Kunden eingebracht hat. Vetter: „Meine Leser sind auch meine Mandanten und umgekehrt. Außerdem ist Anwalt ein interessanter Beruf, da gibt es immer was zu erzählen.“ Abgesehen davon, dass die Sache mehr Spaß macht, als eine Anzeige zu schalten, ist sie auch viel billiger. Der Betrieb der Site kostet lediglich 30 bis 40 Euro im Monat. Dennoch eignet sich das Bloggen nach Ansicht von Vetter keineswegs für jeden seiner Kollegen, vor allem, weil es sehr zeitintensiv ist. Blogleser erwarten, wenn nicht jeden Tag, so doch zumindest mehrmals pro Woche einen neuen Eintrag. „Es sollten sich nur Anwälte damit beschäftigen, die wirklich Spaß am Schreiben haben und sich nicht mit jedem Satz quälen müssen“, rät Vetter. „Zudem braucht es Stehvermögen. Ich habe etwa anderthalb Jahre das Tagebuch gefüllt, bevor es jemand gemerkt hat.“ Wer durchhält, wird allerdings reich belohnt: Über 30 000 Menschen lesen Lawblog mittlerweile täglich. Neben inhaltlichen Gemischtwarenläden mit Unterhaltungswert wie den von Vetter gibt es unzählige Juristenblogs, die ausschließlich Kommentare zu aktuellen Urteilen liefern, formuliert oft in staubtrockener Fachsprache. Zwischen diesen beiden Typen bewegen sich Internettagebücher zu Fachthemen. Einige von ihnen zeigen, wie gut sich Blogs gerade für die Juristenbranche eignen. www.arbeitsrechtblog.de, betrieben von Henning Wüst aus Obrigheim, liefert neben Texten zum Arbeitsrecht Links zu Urteilen, Artikeln anderer Blogs oder Zeitungen. Den erwünschten Marketingeffekt nutzt Arbeitsrechtler Wüst ganz offensiv, zum Beispiel gibt es einen Teil der Inhalte auch als Podcast sprich Audiodatei. Und er verweist natürlich auf seine Kanzleiseite www.fachanwalt-arbeitsrecht.com. „Mein Marketingberater hat gesagt, dass er das jetzt allen seinen Kunden rät. Blogs vermitteln Authentizität, und das ist für Anwälte besonders wichtig. Die meisten Mandanten wünschen sich doch eine starke Schulter zum Anlehnen.“ Für Thomas Klotz, Betreiber von RA-Blog, hat das Schreiben, abgesehen vom Marketing, noch einen anderen angenehmen Nebeneffekt: Das Tagebuch dient ihm als eine Art elektronisches Gedächtnis. Klotz: „Ich denke manchmal, da hab ich schon was drüber gelesen. Aber wo? Und dann gucke ich einfach im Archiv meines eigenen Blogs nach.“

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