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Mini-GmbH, GbR oder Ltd.: Welche Gesellschaftsform sich für Gründer eignet

von Jens Tönnesmann

Gründer müssen bei ihrer Geschäftsidee so einiges beachten. Vor allem die Wahl ihrer Rechtsform ist von entscheidender Natur. wiwo.de stellt Vor- und Nachteile der wichtigsten Gesellschaftsformen vor.

Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)

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Für eine GbR genügt ein mündlicher Vertrag. Sie entsteht qua Gesetz, wenn die Beteiligten einen gemeinsamen Zweck verfolgen.

Vorteile:

● Geringe formale Anforderungen

● Kein Mindestkapital nötig

● Kein Eintrag ins Handelsregister nötig

● Günstige und schnelle Gründung möglich

Nachteile:

● Gesellschafter haften mit Geschäfts- und Privatvermögen

● Wenn ein schriftlicher Vertrag fehlt, kann es schnell zum Streit zwischen den Gründern kommen

Aufwand: gering

Private Limited Company by Shares (Ltd.)

Die europäische Niederlassungsfreiheit ermöglicht es auch Gründern in Deutschland, diese britische Rechtsform zu wählen.

Vorteile:

● Günstige Gründung innerhalb von 24 Stunden möglich

● Ein britisches Pfund genügt als Mindestkapital

● Limitierte Haftung: Das Privatvermögen der Gesellschafter ist geschützt

● Änderungen am Gesellschaftervertrag, an Teilhabern oder in der Geschäftsführung ohne Notar möglich

Nachteile

● Registierter Firmensitz in Großbritannien nötig

● Beim britischen Zentralhandelsregister muss eine englischsprachige Jahresbilanz eingereicht werden

● Hoher Aufwand für Buchführung nach deutschem Handelsgesetzbuch und den britischen Vorschriften

● Gilt mithin als wenig seriös

Aufwand: gering

Unternehmergesellschaft (UG)/ "Mini-GmbH"

Die UG wurde vom Gesetzgeber als Alternative zur britischen Limited und Übergangsstadium zur GmbH konzipiert.

Vorteile:

● Limitierte Haftung: Das Vermögen der Gesellschafter ist geschützt

● Hauptvorteil: Ein Euro Stammkapital genügt

● Anders als die Limited nur dem deutschen Recht unterworfen

● Die UG lässt sich leicht in eine GmbH umwandeln, wenn 25 000 Euro Stammkapital erreicht sind

Nachteile:

● Firmenname muss den Zusatz "haftungsbeschränkt" tragen

● Keine Sacheinlagen möglich

● 25 Prozent des Jahresüberschusses müssen zurückgelegt werden, bis 25 000 Euro gesammelt sind

● Höherer notarieller Aufwand als bei der Limited

● Gilt mitunter als weniger kreditwürdig als eine GmbH oder AG

Aufwand: gering

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