Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
Für eine GbR genügt ein mündlicher Vertrag. Sie entsteht qua Gesetz, wenn die Beteiligten einen gemeinsamen Zweck verfolgen.
Vorteile:
● Geringe formale Anforderungen
● Kein Mindestkapital nötig
● Kein Eintrag ins Handelsregister nötig
● Günstige und schnelle Gründung möglich
Nachteile:
● Gesellschafter haften mit Geschäfts- und Privatvermögen
● Wenn ein schriftlicher Vertrag fehlt, kann es schnell zum Streit zwischen den Gründern kommen
Aufwand: gering
Private Limited Company by Shares (Ltd.)
Die europäische Niederlassungsfreiheit ermöglicht es auch Gründern in Deutschland, diese britische Rechtsform zu wählen.
Vorteile:
● Günstige Gründung innerhalb von 24 Stunden möglich
● Ein britisches Pfund genügt als Mindestkapital
● Limitierte Haftung: Das Privatvermögen der Gesellschafter ist geschützt
● Änderungen am Gesellschaftervertrag, an Teilhabern oder in der Geschäftsführung ohne Notar möglich
Nachteile
● Registierter Firmensitz in Großbritannien nötig
● Beim britischen Zentralhandelsregister muss eine englischsprachige Jahresbilanz eingereicht werden
● Hoher Aufwand für Buchführung nach deutschem Handelsgesetzbuch und den britischen Vorschriften
● Gilt mithin als wenig seriös
Aufwand: gering
Unternehmergesellschaft (UG)/ "Mini-GmbH"
Die UG wurde vom Gesetzgeber als Alternative zur britischen Limited und Übergangsstadium zur GmbH konzipiert.
Vorteile:
● Limitierte Haftung: Das Vermögen der Gesellschafter ist geschützt
● Hauptvorteil: Ein Euro Stammkapital genügt
● Anders als die Limited nur dem deutschen Recht unterworfen
● Die UG lässt sich leicht in eine GmbH umwandeln, wenn 25 000 Euro Stammkapital erreicht sind
Nachteile:
● Firmenname muss den Zusatz "haftungsbeschränkt" tragen
● Keine Sacheinlagen möglich
● 25 Prozent des Jahresüberschusses müssen zurückgelegt werden, bis 25 000 Euro gesammelt sind
● Höherer notarieller Aufwand als bei der Limited
● Gilt mitunter als weniger kreditwürdig als eine GmbH oder AG
Aufwand: gering













