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Startup-Experte: "Sie müssen schnell sein"

von Jens Tönnesmann

Konstantin Ewald, Anwalt bei Osborne Clarke und Startup-Experte, erklärt, was Gründer bei einer Expansion über den Atlantik und in Verhandlungen mit Investoren beachten sollten.

Rechtsanwalt Konstantin Ewald ist Startup-Experte Quelle: Dominik Pietsch für WirtschaftsWoche
Rechtsanwalt Konstantin Ewald ist Startup-Experte Quelle: Dominik Pietsch für WirtschaftsWoche

WirtschaftsWoche: Herr Ewald, Sie waren gerade im Silicon Valley. Wie ist da die Stimmung?

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Konstantin Ewald: Die Gründer und Technologieunternehmen sind wieder optimistisch. Business Angels, Fonds und Banken suchen Investitionsmöglichkeiten. Auch deutschen Gründern bieten die USA zurzeit gute Chancen, wenn sie eine international ausgerichtete Geschäftsstrategie verfolgen.

Auch Chocri will in die USA. Ist das nicht riskant für ein Startup?

Die USA sind ein großer, attraktiver Markt und die Verbraucher neuen Trends gegenüber aufgeschlossen. Bei Chocri besteht die Gefahr, dass jemand vor ihnen Schokolade nach Kundenwunsch in den USA anbietet – die Gründer müssen handeln.

Ungefährlich – insbesondere im Lebensmittelbereich – ist das aber nicht.

Wer ins Ausland expandiert, muss die dort geltende Rechtsordnung beachten. Einer der Gründer sollte bereit sein, sich vor Ort für eine Weile niederzulassen, statt nur einen Statthalter zu beschäftigen. Und Sie benötigen erheblich Kapital – um Personal und Mieten zu bezahlen, Maschinen zu kaufen, einen Vertrieb zu organisieren sowie auf den Auslandsmarkt  zugeschnittenes Marketing zu betreiben.

Was passiert, wenn Firmenname oder Produktbezeichnungen schon vergeben sind?

Dann denken Sie sich eine Alternative aus. Ein Rechtsstreit kann teuer werden. So banal es klingt: Googeln Sie Ihre Markennamen lieber, und prüfen Sie, ob relevante Internet-Domains noch frei sind, bevor sie gründen. Was viele nicht wissen: Geschäftsbezeichnungen werden durch die bloße Verwendung bereits geschützt.

Genügt es, ein Auslandsbüro zu eröffnen?

Wer auf Dauer in einem Land wie den USA Geschäfte machen will, sollte ein selbstständiges Tochterunternehmen gründen. In den USA kommen vor allem eine "Corporation" oder eine "Limited Liabilty Company", kurz LLC, infrage, wobei die Corporation aus meiner Sicht die bessere Wahl ist. Beide lassen sich schnell und mit wenig Kapital gründen und beschränken die Haftung der Gesellschafter. In jedem Fall sollte man vor Ort einen Anwalt konsultieren.

Auch in Deutschland ist die Wahl der Rechtsform eine wichtige Frage...

...mit der viele Gründer sich zu spät beschäftigen! Sobald sie beginnen, eine gemeinsame Geschäftsidee zu verfolgen, bilden sie eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, GbR.

Wo liegt das Problem?

Sobald die Gesellschaft nennenswerte Geschäftsaktivitäten entfaltet, haften die Gründer auch mit ihrem Privatvermögen. Außerdem kann es Streit geben, wenn man keinen Gesellschaftervertrag hat. Etwa dann, wenn Gründer aussteigen...

...wie bei Suncoal, dem Sieger des Gründerwettbewerbs 2008, wo von vier Gründern noch zwei übrig sind.

Für diesen Fall sollten Teams früh festlegen, zu welchen Konditionen ein Gründer seine Anteile abgeben muss und wie viele er behalten darf, wenn das Team auseinander geht.

Wann sollte man die GbR beerdigen?

Spätestens wenn die Gründer ihr Produkt auf den Markt bringen, sollten sie eine GmbH mit mindestens 25.000 Euro Stammkapital gründen. Für den Start kann auch eine Unternehmergesellschaft, kurz: UG, mit  einem Euro Stammkapital ausreichend sein. Erst mit einer GmbH oder UG können die Gründer auch mit Investoren ernsthaft über eine Beteiligung verhandeln.

Wie können sich Gründer in solchen Verhandlungen davor schützen, dass Investoren ihre Idee mit Konkurrenten umsetzen?

Geheimhaltungserklärungen sind sinnvoll, aber Verstöße schwer nachweisbar. Viel wichtiger ist, genau zu überlegen, wem man sein Geschäftsmodell offenlegt. Und Sie müssen schnell sein – das ist der beste Schutz. Wer eine gute Idee als Erster umsetzt, hat oft einen uneinholbaren Vorsprung – da haben Nachahmer fast immer das Nachsehen.

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6 KommentareAlle Kommentare lesen
  • 07.04.2010, 13:07 UhrAnonymer Benutzer: Richard

    Der Artikel, bzw. das interview ist nicht ganz up-to-date. Es gab Monate vor der Ankündigung von Chocri in die USA zu expandieren ein Unternehmen, welches sich dort gegründet hat und das gleiche Produkt anbietet. www.chocomize.com
    Die haben sogar einen Spitzensportler im boot, der für das Unternehmen wirbt. Sehr beliebt in den USA.
    Da haben die berater aber wirklich ganze Arbeit geleistet..300.000€ in berater investiert, die nicht mal ein solch gefährliches Startup für Chocri entdecken...

  • 28.03.2010, 07:54 UhrAnonymer Benutzer: Nevertheless

    Die interviewtipps ansonsten sind nicht falsch.

    Wer keine 25 t€ hat sollte gar nicht erst anfangen.

    in dem Sinne ist die erstmal "hohe" Summe von 25 t€ zu relativieren.

    Mit 1€ als Ltd / UG loszulegen, grenzt an Harakiri.

    Und auch wenn ihr schnell seit - eure potenziellen Geldgeber und Kunden sind es nicht.

  • 28.03.2010, 07:41 UhrAnonymer Benutzer: Nachtrag

    Doch.

    ich halte Schnelligkeit in Deutschland eher für hinderlich als für förderlich.

    So langsam kann man gar nicht denken als dass man nicht 10 Jahre zu früh am Markt ist. Nämlich 5 Jahre bis die Amerikaner etwas ähnliches umgesetzt haben und nochmal 5 Jahre bis das deutsche Landschaf geistlos mit seinem Copyclone hinterhergetrottelt kommt.

    Das ist die knallharte Realität. Ventureangestellte - mit 120% Rückfallabsicherung beim Venture-Chefangestellten incl. bausparvertrag-Hedging - statt Ventureunternehmer.

    So wie unsere Top-Manager Unternehmer spielen, spielen unsere Ventureangestellten Ventureunternehmer.

    Wieviel Gründer von StudiVZ sind noch bei StudiVZ?

    So viel dazu.

    Die deutsche Venturelandschaft ist unseriös und unglaubwürdig bis dort hinaus.

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